Offenlegungspflichten inländischer Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften

Wenn Ihre Limited Company eine Zweigniederlassung in Österreich oder Deutschland betreibt, gelten zusätzliche Offenlegungspflichten:

  • Registrierung der Zweigniederlassung:
    • Die Zweigniederlassung muss beim örtlichen Handelsregister (Firmenbuch) angemeldet werden.
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen:
    • Österreich: Nach § 280a UGB müssen ausländische Kapitalgesellschaften mit inländischer Zweigniederlassung ihre Jahresabschlüsse innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag im österreichischen Firmenbuch offenlegen.
    • Deutschland: Ähnliche Regelungen gelten gemäß § 325a HGB.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

  • Geldstrafen: Es können Zwangsstrafen verhängt werden, die sich bei fortgesetzter Nichtbefolgung erhöhen.
  • Persönliche Haftung: Geschäftsführer können persönlich belangt werden.

Unsere Unterstützung:

  • Wir können Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente unterstützen.
  • Übersetzungen: Wir helfen bei beglaubigten Übersetzungen und Apostillen.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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