Offenlegungspflichten inländischer Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
Wenn Ihre Limited Company eine Zweigniederlassung in Österreich oder Deutschland betreibt, gelten zusätzliche Offenlegungspflichten:
- Registrierung der Zweigniederlassung:
- Die Zweigniederlassung muss beim örtlichen Handelsregister (Firmenbuch) angemeldet werden.
- Offenlegung von Jahresabschlüssen:
- Österreich: Nach § 280a UGB müssen ausländische Kapitalgesellschaften mit inländischer Zweigniederlassung ihre Jahresabschlüsse innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag im österreichischen Firmenbuch offenlegen.
- Deutschland: Ähnliche Regelungen gelten gemäß § 325a HGB.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Geldstrafen: Es können Zwangsstrafen verhängt werden, die sich bei fortgesetzter Nichtbefolgung erhöhen.
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer können persönlich belangt werden.
Unsere Unterstützung:
- Wir können Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente unterstützen.
- Übersetzungen: Wir helfen bei beglaubigten Übersetzungen und Apostillen.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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