Tax Return - Steuererklärung für eine irische Limited

Steuererklärung für eine Limited in Irland: Was Sie wissen müssen

Jährlich muss für eine irische Limited eine Steuererklärung beim irischen Finanzamt (Revenue) eingereicht werden. Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn die Gesellschaft in Irland keine Steuerpflicht hat. Eine Steuerpflicht besteht in der Regel nicht, wenn die Limited in Österreich, Schweiz, Deutschland oder einem anderen Land geführt wird und in Irland keine feste Betriebsstätte unterhält.

Irisches Finanzamt informieren

Auch wenn keine Steuerpflicht besteht, muss das irische Finanzamt darüber informiert werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt (Revenue) aus. Es ist erforderlich, eine Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamts beizufügen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Limited in Deutschland steuerlich ansässig ist.

Sobald die Unterlagen geprüft sind, wird die Steuerakte der Limited in Irland in der Regel geschlossen. Dadurch entfällt die jährliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in Irland.

Zuletzt aktualisiert am 11.12.2024 von Elrico Tschann.

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