Verpflichtende Angaben auf der Rechnung?

Folgende Angaben müssen auf Rechnungen enthalten sein:

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers.
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung.
  4. Leistungszeitpunkt oder Zeitraum der Leistung.
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer.
  6. UID-Nummer des leistenden Unternehmers.
  7. UID-Nummer des Leistungsempfängers (bei Rechnungen über 10.000 € und innergemeinschaftlichen Leistungen).
  8. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der erbrachten Leistungen.
  9. Entgelt (Netto-Betrag) für die Lieferung oder Leistung.
  10. Anzuwendender Steuersatz (z. B. 20 % oder 10 % Umsatzsteuer).
  11. Steuerbetrag (die Umsatzsteuer in Euro).
  12. Hinweis auf Steuerbefreiung oder Übergang der Steuerschuld (bei Reverse-Charge).

Wichtiger Hinweis für Kleinunternehmer:

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, müssen Sie darauf hinweisen, z. B.: "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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