Verpflichtende Angaben auf der Rechnung?
Folgende Angaben müssen auf Rechnungen enthalten sein:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers.
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Leistungszeitpunkt oder Zeitraum der Leistung.
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- UID-Nummer des leistenden Unternehmers.
- UID-Nummer des Leistungsempfängers (bei Rechnungen über 10.000 € und innergemeinschaftlichen Leistungen).
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der erbrachten Leistungen.
- Entgelt (Netto-Betrag) für die Lieferung oder Leistung.
- Anzuwendender Steuersatz (z. B. 20 % oder 10 % Umsatzsteuer).
- Steuerbetrag (die Umsatzsteuer in Euro).
- Hinweis auf Steuerbefreiung oder Übergang der Steuerschuld (bei Reverse-Charge).
Wichtiger Hinweis für Kleinunternehmer:
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, müssen Sie darauf hinweisen, z. B.: "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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