Was ist, wenn die Limited Konkurs bzw. Insolvenz anmelden muss?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Limited Company verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für eine Limited mit Verwaltungssitz in Österreich gilt das österreichische Insolvenzrecht.

Pflichten des Directors:

  • Insolvenzantragstellung: Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
  • Verantwortung: Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Director persönlich haftbar gemacht werden und strafrechtlich belangt werden.

Haftung im Insolvenzfall:

  • Gesellschaftsvermögen: Die Limited haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
  • Persönliche Haftung: Bei Pflichtverletzungen oder wenn die Limited nicht als Kapitalgesellschaft anerkannt wird, kann eine persönliche Haftung der Directors und Gesellschafter entstehen.

Es ist wichtig, bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit umgehend rechtlichen Rat einzuholen, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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