Was sind Kleinbetragsrechnungen?
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 400,00 (brutto) nicht übersteigt (Anhebung von € 150,00 auf € 400,00 seit dem 1. Januar 2017 in Österreich).
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung.
- Bruttobetrag (Entgelt einschließlich Umsatzsteuer).
- Anzuwendender Steuersatz (z. B. 20%).
- Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt.
Hinweise:
- Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug ist auch bei Kleinbetragsrechnungen möglich, indem die enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet wird.
- Vereinfachung: Es sind weniger Angaben erforderlich als bei Rechnungen über € 400,00.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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