Was sind Kleinbetragsrechnungen?

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 400,00 (brutto) nicht übersteigt (Anhebung von € 150,00 auf € 400,00 seit dem 1. Januar 2017 in Österreich).

Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung.
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung.
  4. Bruttobetrag (Entgelt einschließlich Umsatzsteuer).
  5. Anzuwendender Steuersatz (z. B. 20%).
  6. Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt.

Hinweise:

  • Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug ist auch bei Kleinbetragsrechnungen möglich, indem die enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet wird.
  • Vereinfachung: Es sind weniger Angaben erforderlich als bei Rechnungen über € 400,00.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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