Welche Belege werden benötigen für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?

Die Anforderungen an die Belegführung hängen davon ab, ob Sie bilanzierungspflichtig sind (doppelte Buchführung) oder ob Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) erstellen.

Für bilanzierungspflichtige Unternehmen (doppelte Buchführung):

Ausgangsrechnungen (an Kunden gestellte Rechnungen):

    • Chronologisch ordnen.
    • Getrennt von den Eingangsrechnungen aufbewahren.

Eingangsrechnungen (von Lieferanten erhaltene Rechnungen):

    • Chronologisch ordnen.
    • Getrennt von den Ausgangsrechnungen aufbewahren.

Bankauszüge:

    • Nach Banken und Konten getrennt.
    • Chronologisch ordnen.

Überweisungsbelege:

    • Den entsprechenden Bankauszügen beilegen.

Kreditkartenabrechnungen:

    • Nach Kreditkartenunternehmen getrennt.
    • Chronologisch ordnen.

Kassenbuch:

    • Ausdruck oder Kopie des Kassenbuchs beilegen.
    • Tägliche Aufzeichnungen der Bargeldbewegungen.

Sonstige Belege:

    • Verträge, Quittungen, Lieferscheine, etc.

Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (EÜR):

Bankauszüge:

    • Nach Banken und Konten getrennt.
    • Chronologisch ordnen.

Kreditkartenabrechnungen:

    • Nach Kreditkartenunternehmen getrennt.
    • Chronologisch ordnen.

Zu jedem Kontoauszug:

    • Belege (Ausgangs- und Eingangsrechnungen) beilegen, die den Kontobewegungen entsprechen.

Kassenbuch:

    • Ausdruck oder Kopie des Kassenbuchs beilegen.

Sonstige Belege:

    • Verträge, Quittungen, etc.

Allgemeine Hinweise:

Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst sein.

Ordnung: Eine klare und nachvollziehbare Struktur erleichtert die Buchhaltung und eventuelle Prüfungen.

Digitalisierung:

    • Elektronische Belege können verwendet werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
    • Bei elektronischer Aufbewahrung müssen die Belege jederzeit lesbar und unveränderbar sein.

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Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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