Welche Formvorschriften sind beim Führen von Büchern zu beachten?
Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Folgende Formvorschriften sind zu beachten:
Allgemeine Anforderungen:
Klarheit und Übersichtlichkeit:
- Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.
Vollständigkeit und Richtigkeit:
- Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig und zeitgerecht erfasst werden.
Belegprinzip:
- Keine Buchung ohne Beleg. Jeder Eintrag muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.
Chronologische Erfassung:
- Geschäftsvorfälle sind in zeitlicher Reihenfolge zu erfassen.
Fortlaufende Nummerierung:
- Belege und Buchungen sollen fortlaufend nummeriert sein.
Unveränderbarkeit:
- Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. Radieren oder Überkleben ist unzulässig.
Sprache und Währung:
Sprache:
- Die Bücher sind in einer lebenden Sprache zu führen.
- Die Finanzbehörde kann eine Übersetzung verlangen, wenn die Bücher nicht in Deutsch geführt werden.
Währung:
- Die Buchführung erfolgt in Euro.
- Bei Fremdwährungsgeschäften sind Umrechnungskurse zu dokumentieren.
Elektronische Buchführung:
Systemdokumentation:
- Das verwendete EDV-System muss dokumentiert sein.
Datensicherheit:
- Schutz vor Datenverlust und unbefugtem Zugriff.
Nachvollziehbarkeit:
- Elektronische Aufzeichnungen müssen während der Aufbewahrungsfrist lesbar sein.
Auslagerung der Buchführung ins Ausland:
Grundsätzlich zulässig, sofern:
- Der Finanzverwaltung auf Verlangen ein Zugriff auf die Daten ermöglicht wird.
- Die Buchführungsunterlagen auf Verlangen ins Inland gebracht werden.
Hinweise:
Sorgfaltspflicht: Fehler in der Buchführung können zu steuerlichen Nachteilen führen.
Beratung: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Elrico Tschann.
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