Welche Fristen müssen für eine irische Limited Company beachtet werden?
Für eine irische Limited Company gelten folgende Fristen:
- Einreichung der Jahresmeldung (Annual Return) beim Companies Registration Office (CRO):
- Erste Meldung (Formular B1): 6 Monate nach Gründung.
- Hinweis: Bei der ersten Meldung sind noch keine Finanzberichte erforderlich.
- Nachfolgende Meldungen: Alle 12 Monate ab dem Datum der ersten Meldung.
- Finanzberichte: Ab der zweiten Meldung müssen geprüfte Jahresabschlüsse beigefügt werden, es sei denn, Ihr Unternehmen ist von der Prüfungspflicht befreit.
- Einreichung der Jahresabschlüsse (Accounts) beim CRO:
- Frist: 9 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres.
- Details:
- Die Jahresabschlüsse müssen zusammen mit der Jahresmeldung eingereicht werden.
- Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Prüfungspflicht befreit sein (Audit Exemption).
- Einreichung der Steuererklärung bei Revenue Commissioners:
- Frist: 9 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres, spätestens jedoch am 23. Tag des neunten Monats.
- Details:
- Einreichung des Formulars CT1 (Corporation Tax Return).
- Auch hier sollten steuerliche Aspekte sorgfältig geprüft werden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen:
- Geldstrafen (Late Filing Penalties):
- Eine Grundstrafe von €100 plus €3 pro Tag Verspätung, bis zu einem Maximum von €1.200.
- Verlust der Prüfungspflichtbefreiung:
- Bei verspäteter Einreichung verlieren Sie das Recht auf Befreiung von der Prüfungspflicht für zwei Jahre.
- Strafrechtliche Verfolgung:
- Directors können persönlich haftbar gemacht und mit Geldstrafen bis zu €5.000 belegt werden.
- Löschung des Unternehmens:
- Das CRO kann das Unternehmen aus dem Register streichen.
Unsere Unterstützung:
- Wir erinnern Sie an die Fristen und unterstützen Sie bei der Einreichung der notwendigen Dokumente.
- Wir helfen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse gemäß den irischen Rechnungslegungsvorschriften.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Elrico Tschann.
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