Welche Fristen müssen in England beachtet werden?
Als Director einer englischen Limited Company müssen Sie folgende wichtige Fristen einhalten:
- Einreichung der Jahresabschlüsse (Accounts) beim Companies House:
- Frist: 9 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres.
- Details:
- Sie müssen den Jahresabschluss Ihres Unternehmens, bekannt als Statutory Accounts, beim Companies House einreichen.
- Auch wenn Ihr Unternehmen keine Geschäftstätigkeit hatte (dormant company), müssen Sie einen Dormant Account einreichen.
- Hinweis: Diese Abschlüsse sind öffentlich einsehbar.
- Einreichung der Steuererklärung (Company Tax Return) bei HM Revenue & Customs (HMRC):
- Frist: 12 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres.
- Details:
- Sie müssen eine Corporation Tax Return (Formular CT600) einreichen, auch wenn keine Steuer zu zahlen ist.
- Wenn Ihr Unternehmen in Österreich ansässig ist und dort besteuert wird, sollten Sie dies in der Steuererklärung angeben.
- Wichtig: Steuerliche Aspekte können komplex sein; professionelle Beratung wird empfohlen.
- Einreichung der Bestätigungsmitteilung (Confirmation Statement) beim Companies House:
- Frist: Einmal jährlich, spätestens 14 Tage nach dem "Confirmation Date" (früher das Gründungsdatum oder das Datum der letzten Bestätigung).
- Details:
- Die Confirmation Statement ersetzt seit 2016 die frühere Annual Return (Formular AR01).
- Sie bestätigen damit, dass die Unternehmensinformationen aktuell sind.
- Änderungen, z. B. bei Directors, Registered Office oder Anteilseignern, müssen angegeben werden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen:
- Geldstrafen (Penalties): Verspätete Einreichungen führen zu automatischen Geldstrafen, die mit der Dauer der Verspätung steigen.
- Persönliche Haftung: Directors können persönlich haftbar gemacht und strafrechtlich verfolgt werden.
- Löschung des Unternehmens: Bei anhaltender Nichteinhaltung kann das Companies House das Unternehmen aus dem Register löschen.
Unsere Unterstützung:
- Wir erinnern Sie rechtzeitig an die Fristen und helfen bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Dokumente.
- Wir sind jedoch auf Ihre Mithilfe und rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Informationen angewiesen.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?
Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden
Kommentare
Einen Kommentar schreiben