Welche Fristen müssen in England beachtet werden?

Es gibt im Wesentlichen drei wichtige Termine bzw. Fristen, deren Einhaltung wichtig ist.

  • 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Bilanzübertrag (Accounts) an das Companies House: Dabei handelt es sich um "Mini-Abschlüsse" auf Grundlage Ihrer österreichischen Abschlüsse.
  • 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres: ZSA Meldung an des UK Finanzamt (HMRC): Weil Sie bereits in Österreich Steuern bezahlen, wird in England keine Steuer fällig. Das muss dem UK Finanzamt schriftlich bestätigt werden.
  • Jährlich zum Gründungsdatum: Confirmation Statement" (Datenabgleich Register): Einmal im Jahr muss dem Companies House mitgeteilt werden, ob sich bei Ihrer Firma etwas geändert hat. Mehr Informationen

Sollten Sie einen dieser drei Termine versäumen, drohen empfindliche Geldbußen.

Wir werden Sie immer rechtzeitig kontaktieren, sind aber natürlich auf Ihren Input angewiesen, ohne den wir keine Unterlagen einreichen können.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2016 von Insolution Team.

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