Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?
Sie müssen alle steuerlich relevanten Unterlagen aufbewahren. Dazu gehören:
Bücher und Aufzeichnungen:
- Hauptbuch, Journal, Nebenbücher.
Belege:
- Eingangsrechnungen (Lieferanten), Ausgangsrechnungen (Kunden).
- Quittungen, Zahlungsbelege.
Konten und Kontoauszüge:
- Bankkonten, Kreditkartenabrechnungen, Kassenberichte.
Jahresabschlüsse:
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht.
Geschäftskorrespondenz:
- Verträge, Bestellungen, Angebote, Auftragsbestätigungen.
Lohnunterlagen:
- Lohnkonten, Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise.
Inventare:
- Bestandsverzeichnisse, Anlagenverzeichnisse.
Sonstige Unterlagen:
- Fahrtenbücher, Darlehensverträge, Mietverträge.
Hinweise:
Originale: Bewahren Sie die Originaldokumente auf, insbesondere bei Papierrechnungen.
Elektronische Dokumente: Elektronisch empfangene oder erstellte Dokumente sind in elektronischer Form aufzubewahren.
Aufbewahrungsfristen beachten: Unterschiedliche Unterlagen können unterschiedlichen Fristen unterliegen.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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