Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?

Sie müssen alle steuerlich relevanten Unterlagen aufbewahren. Dazu gehören:

Bücher und Aufzeichnungen:

    • Hauptbuch, Journal, Nebenbücher.

Belege:

    • Eingangsrechnungen (Lieferanten), Ausgangsrechnungen (Kunden).
    • Quittungen, Zahlungsbelege.

Konten und Kontoauszüge:

    • Bankkonten, Kreditkartenabrechnungen, Kassenberichte.

Jahresabschlüsse:

    • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht.

Geschäftskorrespondenz:

    • Verträge, Bestellungen, Angebote, Auftragsbestätigungen.

Lohnunterlagen:

    • Lohnkonten, Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise.

Inventare:

    • Bestandsverzeichnisse, Anlagenverzeichnisse.

Sonstige Unterlagen:

    • Fahrtenbücher, Darlehensverträge, Mietverträge.

Hinweise:

Originale: Bewahren Sie die Originaldokumente auf, insbesondere bei Papierrechnungen.

Elektronische Dokumente: Elektronisch empfangene oder erstellte Dokumente sind in elektronischer Form aufzubewahren.

Aufbewahrungsfristen beachten: Unterschiedliche Unterlagen können unterschiedlichen Fristen unterliegen.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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