Welches Finanzamt ist für einen Neugründer zuständig?

Für Österreich: Im Normalfall ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich die Leitung des Unternehmens befindet, also das so genannte »Betriebsfinanzamt«.

Für Deutschland: Das Finanzamt (für Körperschaften) am Ort, an dem die Zweigniederlassung tätig ist bzw. angemeldet wird.

Für die Umsatzsteuer war lange Zeit das Finanzamt Hannover Nord zuständig. Aufgrund der enormen Anzahl an Limited-Gründungen in den letzten Jahren, wird nun auch die Umsatzsteuer von den lokalen Finanzämtern bearbeitet. Diese sind nun für alle Steuerarten inklusive der Umsatzsteuer zuständig, mit Ausnahme des Baugewerbes.

Zuletzt aktualisiert am 07.10.2020 von Insolution Team.

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