Welches Finanzamt ist für einen Neugründer zuständig?
Für Österreich: Im Normalfall ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich die Leitung des Unternehmens befindet, also das so genannte »Betriebsfinanzamt«.
Für Deutschland: Das Finanzamt (für Körperschaften) am Ort, an dem die Zweigniederlassung tätig ist bzw. angemeldet wird.
Zuletzt aktualisiert am 07.10.2020 von Insolution Team.
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