Welches Finanzamt ist für einen Neugründer zuständig?

  • Österreich: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung oder der Betrieb befindet.
  • Deutschland: Das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung oder Betriebsstätte.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann es zu Zuständigkeitsfragen kommen. In solchen Fällen kann das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland oder das Finanzamt für Großbetriebe in Österreich zuständig sein.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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