Wer kann Director einer Limited werden?

Grundsätzlich jede natürliche Person, die älter ist als 16 Jahre, und – sofern mindestens eine weitere natürliche Person Director ist – auch jede juristische Person (z. B. eine andere Limited, GmbH oder Stiftung) weltweit. Ausnahme: Nicht als Director einer Limited können Personen fungieren, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Section 11 Company Directors Disqualification Act von 1986; diese Regelung ist aber, da sie nicht dem Gesellschaftsrecht, sondern dem englischen Gewerberecht, das außerhalb von Großbritannien keine Wirkung entfaltet, zuzurechnen ist, für die „rein deutsche Limited“ ohne Betriebsstätte in England nicht einschlägig.

Seit Inkrafttreten der GmbH-Reform in Deutschland am Ende 2008 muß der Director bei der Anmeldung der deutschen Zweigniederlassung beim Handelsregister allerdings versichern, daß er nicht nach § 6 Abs. 2 GmbHG vom Amt eines GmbH-Geschäftsführers ausgeschlossen wäre, also u.a. kein Gewerbeverbot verhängt wurde und er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Insolvenzverschleppung oder Betrugs verurteilt worden ist. Neuerdings kann nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf auch ein Nicht-EU-Bürger Geschäftsführer einer GmbH werden (Beschl. v. 16.04.2009 – Az.: I-3 Wx 85/09). Wegen des Benachteiligungsverbots gilt Entsprechendes für den Director einer‚ deutschen Limited.

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2010 von Insolution Team.

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