Wie definiert sich Substanz?

Wenn von Substanz geredet wird, so ist meist schlicht ein ordnungsgemäß eingerichteter kaufmännischer Geschäftsbetrieb gemeint. Eine Firma im Ausland darf also keine reine Briefkastengesellschaft sein, sondern muss eben „Substanz“ vor Ort haben. Was genau als Substanz gilt ist hingegen nicht exakt definiert und in jedem Einzelfall unterschiedlich. Substanz ist immer da, wenn der Eindruck vorherrscht, dass ein Auslandsunternehmen tatsächlich eine Betriebsstätte an ihrem Firmensitz aufweist, von dem maßgebliche wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden.

Im Gegenzug darf die Betriebsstätte nicht im Wohnsitzland sein – das würde wiederum zur vollen Steuerpflicht in diesem führen.

Beispielsweise hat ein deutscher Unternehmer keine ausreichende Substanz, wenn er rein aus Steuergründen im Ausland gründet, lediglich das Büro seines Anwalts als Geschäftsräume aufweisen kann und dessen Rechtsangestellte sich ein kleines Zubrot als seine Geschäftsführerin verdient. Solch eine oft angebotene Lösung ist kaum Rechtssicherheit und allenfalls in der Gründungsphase einer Gesellschaft akzeptabel.

Über einen längeren Zeitraum hinweg wäre dies Gestaltungsmißbrauch – die Betriebsstätte der Auslandsgesellschaft würde nicht anerkannt, eine deutsche Betriebsstätte ausgelöst und volle Körperschafts- und Gewerbesteuer auch im Nachhinein fällig.

Rechtssicher wäre es hingegen, wenn der deutsche Unternehmer etwa seine internationalen Kunden über einen englisch-sprachigen Kundendienst betreuen will und diesen im steuergünstigen EU-Ausland installiert. Er handelt dann nicht nur aus nicht anerkannten steuerlichen Gründen, sondern hat tatsächlich wirtschaftliche Interessen.

Weiterhin verfügt er über Büro, das nur ihm statt Dutzend weiteren Firmen als Geschäftsadresse dient, hat eine dauerhaft beschäftigte Teilzeitkraft die das Telefon abnimmt und einen Geschäftsführer, der ein ortstypisch angemessenes Gehalt verdient. Dieser Geschäftsführer entfaltet volle Tätigkeit vor Ort, in dem er etwa verschiedene Freelancer zum Kunden-Support delegiert. Einmal im Monat kommt der deutsche Unternehmer vorbei um nach den Rechten zu sehen.

Als Folge verfügt der deutsche Unternehmer über eine legitime Betriebsstätte im Ausland und kann seine Unternehmenssteuern dort abführen, auch wenn er noch wohnsitzhaft in seinem Heimatland ist. Statt 25% Körperschaftssteuer + ähnlich hohe Gewerbesteuern führt er lediglich 12% Körperschaftssteuern ab, weil er sich als Firmensitz für Irland entschieden hat. Wirtschaftlich gesehen macht dies Sinn für ihn auch deshalb, weil die günstigen Lohnkosten den Aufbau eines Kundensupports dort viel leichter ermöglichen.

Was ist also nun das Mindestmaß an Substanz, das ein Unternehmer im Ausland aufbauen sollte?

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Zuletzt aktualisiert am 20.08.2019 von Insolution Team.

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