Wie stelle ich bei Anzahlungen alle Rechnungen und die Endabrechnung richtig aus?
Anzahlungsrechnung:
- Bei Anzahlungen müssen Sie eine Anzahlungsrechnung ausstellen, die die Umsatzsteuer ausweist.
- Pflichtangaben: Entsprechen den allgemeinen Rechnungsmerkmalen.
- Hinweis: Geben Sie an, dass es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt.
Endabrechnung:
- In der Endabrechnung werden die gesamten Leistungen abgerechnet.
- Die bereits erhaltenen Anzahlungen und die darauf entfallenden Steuerbeträge müssen abgezogen werden.
- Es genügt, den Gesamtbetrag der Anzahlungen und die dazugehörigen Steuerbeträge in einer Summe anzuführen.
Beispiel für eine Endabrechnung:
Position |
Betrag (€) |
Gesamtentgelt netto |
€ 9.000,00 |
Abzüglich Anzahlungen |
-€ 6.500,00 |
Restentgelt netto |
€ 2.500,00 |
Zuzüglich Umsatzsteuer 20% |
€ 500,00 |
Gesamtbetrag |
€ 3.000,00 |
Alternativen:
- Sie können die Umsatzsteuer nur auf das Restentgelt ausweisen.
- Wichtig ist, dass die Umsatzsteuer nicht doppelt berechnet wird und der Kunde den korrekten Vorsteuerabzug vornehmen kann.
Hinweise:
- Korrekte Ausweisung: Achten Sie darauf, dass die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen und berechnet wird.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf, um bei Bedarf die Transaktionen nachvollziehen zu können.
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Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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