Wie stelle ich bei Anzahlungen alle Rechnungen und die Endabrechnung richtig aus?

Anzahlungsrechnung:

  • Bei Anzahlungen müssen Sie eine Anzahlungsrechnung ausstellen, die die Umsatzsteuer ausweist.
  • Pflichtangaben: Entsprechen den allgemeinen Rechnungsmerkmalen.
  • Hinweis: Geben Sie an, dass es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt.

Endabrechnung:

  • In der Endabrechnung werden die gesamten Leistungen abgerechnet.
  • Die bereits erhaltenen Anzahlungen und die darauf entfallenden Steuerbeträge müssen abgezogen werden.
  • Es genügt, den Gesamtbetrag der Anzahlungen und die dazugehörigen Steuerbeträge in einer Summe anzuführen.

Beispiel für eine Endabrechnung:

Position

Betrag (€)

Gesamtentgelt netto

€ 9.000,00

Abzüglich Anzahlungen

-€ 6.500,00

Restentgelt netto

€ 2.500,00

Zuzüglich Umsatzsteuer 20%

€ 500,00

Gesamtbetrag

€ 3.000,00

Alternativen:

  • Sie können die Umsatzsteuer nur auf das Restentgelt ausweisen.
  • Wichtig ist, dass die Umsatzsteuer nicht doppelt berechnet wird und der Kunde den korrekten Vorsteuerabzug vornehmen kann.

Hinweise:

  • Korrekte Ausweisung: Achten Sie darauf, dass die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen und berechnet wird.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf, um bei Bedarf die Transaktionen nachvollziehen zu können.


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Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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