Wird die Limited gegenüber der GmbH benachteiligt?

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner richtungsweisenden Entscheidung „Überseering“ ein Benachteiligungsverbot einer ausländischen Rechtsform – Limited – gegenüber der vergleichbaren inländischen Rechtsform – GmbH – ausgesprochen. Dies bedeutet, dass einer aus Österreich geleiteten Limited all das erlaubt sein muss, was auch der GmbH erlaubt ist – jedenfalls soweit nicht aufgrund einer geringeren Kapitalausstattung eine Differenzierung sachlich begründet ist.

Dieses Benachteiligungsverbot bindet nur staatliche Stellen, nicht private Wirtschaftsteilnehmer. Diesen bleibt es natürlich freigestellt, ob sie mit einer Limited Geschäfte tätigen möchten oder nicht.

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2022 von Insolution Team.

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