Ihre österreichische Gesellschaft verkaufen

Gesellschaft abgeben

In Österreich kann ein Käufer fast alles nachprüfen: wer beteiligt war, ob je ein Verfahren lief, ob Abgaben offen sind. Das ist kein Nachteil für Sie — es ist Ihr stärkstes Argument.

Wer eine Gesellschaft abgibt, deren Unterlagen vollständig sind, verkauft schneller und zu einem besseren Preis als jemand, bei dem der Käufer im Nebel stochert. Diese Seite sagt Ihnen, was ein Interessent sieht, was er verlangt und wie wir die Vermittlung abwickeln.

Wir kaufen nicht an. Wir vermitteln in Kommission: Ihre Gesellschaft bleibt Ihre, bis ein Käufer unterschreibt.

Was ein Interessent über Ihre Gesellschaft herausfindet

Mehr, als die meisten Verkäufer erwarten. Vier Quellen stehen jedem offen, der ernsthaft prüft:

  • Das Firmenbuch. Gesellschafter, Geschäftsführer, Stammkapital, jede Änderung mit Datum. Auch die Jahresabschlüsse, soweit sie offengelegt wurden — und ob sie es wurden.
  • Die Ediktsdatei. Dort stehen Insolvenzverfahren. Ein Blick, und die Frage ist beantwortet.
  • Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Wer tatsächlich dahintersteht, ist gemeldet.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Vom Finanzamt und, wenn je Dienstnehmer beschäftigt waren, von der Gesundheitskasse.

Daraus folgt eine einfache Regel: Was Sie nicht sagen, findet der Käufer trotzdem — nur später, und dann kostet es Vertrauen und Preis. Wir fragen deshalb am Anfang vollständig ab, nicht am Ende.

Die beiden Bescheinigungen, an denen es am häufigsten hängt

Das Finanzamt. Eine Eintragung im Firmenbuch, die eine Übertragung von Anteilen betrifft, setzt nach § 160 BAO eine Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus. Sie bestätigt, dass der Abgabenbehörde nichts entgegensteht. Liegt sie vor, ist ein Punkt vom Tisch, über den sonst verhandelt wird.

Die Gesundheitskasse. Ihre Bescheinigung betrifft Beitragsrückstände. Für eine Gesellschaft, die nie Dienstnehmer hatte, ist sie gegenstandslos — und genau so weisen wir es in der Angebotsliste aus, statt sie als fehlend darzustellen.

Wie lange die Behörden brauchen und ob sie ausstellen, entscheiden die Behörden. Wir sagen Ihnen, was zu beantragen ist und wann Sie es beantragen sollten, damit es den Abschluss nicht aufhält.

Warum wir vermitteln, statt anzukaufen

Ein Ankäufer verdient an der Spanne. Er hat deshalb ein Interesse daran, dass Sie wenig bekommen — das ist keine Unterstellung, sondern die Bauart des Geschäfts.

Wir nehmen Ihre Gesellschaft in die Liste auf, stellen sie Interessenten vor und begleiten den Abschluss. Verkauft wird von Ihnen an den Käufer. Damit haben wir dasselbe Interesse wie Sie: dass ein Preis zustande kommt, mit dem Sie einverstanden sind.

Was Sie dafür bekommen, ist Zugang: Wer eine eingetragene Gesellschaft sucht, findet sie über unsere Angebotsliste, nicht über ein Inserat. Dort steht jede Gesellschaft mit denselben zehn Merkmalen — vergleichbar, nachprüfbar, ohne Beschönigung.

Wie es abläuft

  1. Sie melden die Gesellschaft an. Über das Formular weiter unten, mit den Eckdaten. Das dauert wenige Minuten.
  2. Wir sehen uns die Unterlagen an. Firmenbuchauszug, Jahresabschlüsse, Stand der Abgaben. Danach sagen wir Ihnen, was noch fehlt und was sich lohnt, vorher zu erledigen.
  3. Wir nehmen sie in die Liste auf, mit den geprüften Merkmalen. Ihr Name steht dort nicht.
  4. Ein Interessent meldet sich. Wir stellen den Kontakt her und begleiten die Verhandlung.
  5. Der Notariatsakt. Die Abtretung eines GmbH-Anteils bedarf nach § 76 Abs. 2 GmbHG eines Notariatsakts — daran führt kein Weg vorbei. Den Termin koordinieren wir.
  6. Die Eintragung im Firmenbuch. Damit ist der Wechsel vollzogen.

Ein Anteilskauf ist etwas anderes als der Kauf eines Betriebs. Wer ein Unternehmen als Ganzes übernimmt, kann nach § 1409 ABGB für dessen Schulden einstehen müssen; beim Erwerb von Anteilen liegt der Fall anders. Welcher Weg für Ihren Fall der richtige ist, beurteilt ein Rechtsanwalt — und beide Seiten sollten es vorher wissen.

Woran der Erlös hängt

Eine Zahl nennen wir hier nicht, weil jede erfunden wäre. Was den Preis bewegt, lässt sich dagegen benennen:

  • Vollständige Unterlagen. Der größte Hebel, und der einzige, den Sie noch beeinflussen können.
  • Eine saubere Geschichte im Firmenbuch. Wenige Wechsel, keine Lücken bei der Offenlegung.
  • Nie operativ tätig gewesen. Eine Gesellschaft ohne Vergangenheit hat auch keine Risiken aus der Vergangenheit.
  • Ein eingerichtetes Bankkonto. Es spart dem Käufer den Schritt, der erfahrungsgemäß am längsten dauert.
  • Bestehende Gewerbeberechtigung, wenn sie zum Vorhaben des Käufers passt.

Nach unten zieht das Gegenteil: fehlende Abschlüsse, offene Abgaben, ein Verfahren in der Ediktsdatei, eine lange Reihe von Gesellschafterwechseln.

Wann wir ablehnen

Nicht jede Gesellschaft nehmen wir auf. Das ist keine Bequemlichkeit — wer eine Gesellschaft aus unserer Liste kauft, soll sich darauf verlassen können, dass sie geprüft ist.

  • Laufendes Insolvenzverfahren oder erkennbare Zahlungsunfähigkeit.
  • Unterlagen, die sich nicht beschaffen lassen.
  • Offene Abgaben oder Beiträge, die nicht vor dem Verkauf bereinigt werden.
  • Unklare Beteiligungsverhältnisse oder eine WiEReG-Meldung, die nicht stimmt.

In den meisten dieser Fälle sagen wir Ihnen, was zu tun wäre, damit es doch geht. Manchmal ist die Serviceübernahme der bessere Weg — dann behalten Sie die Gesellschaft und geben nur die Verwaltung ab.

Häufige Fragen

Steht mein Name in der Angebotsliste?

Nein. Dort stehen die Merkmale der Gesellschaft — Rechtsform, Sitz, Gründungsjahr, Ausstattung. Wer verkauft, erfährt ein Interessent erst, wenn Sie es wollen.

Was kostet mich die Vermittlung?

Die Aufnahme in die Liste kostet nichts. Kommt ein Verkauf zustande, wird die Provision aus dem Erlös getragen; die Höhe steht vorher fest und schriftlich. Ohne Abschluss zahlen Sie nichts.

Wie lange dauert es?

Das hängt daran, ob ein Interessent sucht, was Sie anbieten. Eine seriöse Zahl können wir nicht nennen. Was wir sagen können: Vollständige Unterlagen verkürzen jeden Verkauf, weil die Prüfung des Käufers dann nicht ins Stocken gerät.

Meine GmbH ist seit Jahren stillgelegt. Geht das trotzdem?

Oft ja, und manchmal ist sie sogar gefragter als eine junge — ein Gründungsdatum lässt sich nicht nachkaufen. Vorausgesetzt, die Abschlüsse wurden offengelegt und es stehen keine Abgaben offen.

Muss ich vorher etwas ausbuchen oder auflösen?

Das kommt darauf an, was in der Gesellschaft steckt. Grundstücke, Beteiligungen oder offene Forderungen wollen vorher geklärt sein — auch steuerlich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie sich festlegen.

Gesellschaft anbieten

Tragen Sie die Eckdaten ein. Wir sehen uns die Gesellschaft an und melden uns mit einer Einschätzung — ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Lieber erst ein Gespräch

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Verkauf der richtige Weg ist, rufen wir Sie an. Manchmal ist die Antwort, dass Sie die Gesellschaft behalten sollten — auch das sagen wir.

Wir vermitteln Gesellschaften und bereiten die Übertragung vor. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Verkaufs nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht.