Die Identitätsprüfung beim Companies House
Wer eine britische Gesellschaft führt oder kontrolliert, muss sich seit November 2025 persönlich ausweisen. Die Frist dafür steht nicht im Kalender, sondern im eigenen Stichtag der Gesellschaft.
Der Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 hat dem Companies House eine Aufgabe gegeben, die es vorher nicht hatte: Es prüft jetzt, wer die Personen sind, die in seinem Register stehen. Diese Seite sagt, wen es betrifft, bis wann, mit welchem Ausweis und was danach zu tun ist.
Stand: 18. August 2026
Der Termin, den viele falsch im Kopf haben
Verbreitet ist die Angabe „bis November 2026". Sie stimmt nur als Außengrenze. Für bestehende Directors gilt nach der Anleitung des Companies House etwas anderes: Der persönliche Code gehört in das nächste Confirmation Statement der Gesellschaft. Fällt deren Stichtag auf den September, ist im September Schluss — nicht im November.
Weil jede britische Gesellschaft mindestens einmal im Jahr einreicht, hat sich seit dem 18. November 2025 in zwölf Monaten jeder Fall einmal gestellt. Daher die Jahreszahl. Wer sich danach richtet statt nach dem eigenen Stichtag, kann ein halbes Jahr zu spät sein.
Den Stichtag Ihrer Gesellschaft finden Sie im Register des Companies House. Bei den Gesellschaften, die bei uns in Verwaltung stehen, sagen wir Ihnen den Termin und wen er betrifft.
Wen es betrifft
Die Pflicht trifft natürliche Personen, nicht die Gesellschaft:
- Directors und ihnen gleichgestellte Personen, also auch members, general partners und managing officers
- Directors einer ausländischen Gesellschaft, die im UK eingetragen ist
- Persons with Significant Control — wer das ist, steht auf der Seite zum PSC-Register
- zugelassene Dienstleister, die für andere einreichen
Wer beides ist, Director und PSC derselben Gesellschaft, weist sich einmal aus, meldet den Code aber für jede Rolle getrennt. Wer in mehreren Gesellschaften Director ist, meldet ihn in jeder.
Noch nicht erfasst sind Gesellschaften als Director, körperschaftliche Mitglieder einer LLP, limited partnerships und Personen, die nur einreichen. Das Companies House kündigt an, sie später einzubeziehen.
Wann die vierzehn Tage laufen
Für PSC gilt kein Confirmation Statement, sondern eine eigene Frist von vierzehn Tagen:
| Fall | Beginn der vierzehn Tage |
|---|---|
| PSC und zugleich Director derselben Gesellschaft | am Tag nach dem Stichtag des Confirmation Statement |
| PSC, aber nicht Director | am ersten Tag des eigenen Geburtsmonats |
| PSC geworden nach dem 18. November 2025 | mit der Eintragung, oder binnen vierzehn Tagen danach |
Reicht die Gesellschaft ihr Confirmation Statement früher ein als nötig, verschiebt sich die Frist des PSC dadurch nicht.
Zwei Wege, ein Ergebnis
Selbst, über GOV.UK One Login. Kostenlos, seit dem 8. April 2025 möglich. Das System stellt einige Fragen zur Person und führt dann zu einer App, zu Sicherheitsfragen oder zu einem Termin in einer britischen Post Office-Filiale. Die Fragen betreffen Sie, nicht Ihre Gesellschaft.
Über einen registrierten Dienstleister. Das britische Gesetz nennt ihn Authorised Corporate Service Provider, das Companies House spricht vom authorised agent. Er muss dort registriert und von einer britischen Geldwäscheaufsicht beaufsichtigt sein; das Companies House führt eine öffentliche Liste.
Vom Ausland aus ist der erste Weg der übliche. Die Variante über eine Post Office-Filiale setzt voraus, dass Sie im Vereinigten Königreich sind; die Variante über Bankdaten ebenfalls. Bleibt die App — und dafür brauchen Sie einen biometrischen Reisepass.
Welcher Ausweis reicht — und welcher nicht
Für die Prüfung, die Sie selbst durchführen, lässt das Companies House genau diese Dokumente zu:
- biometrischer Reisepass aus jedem Land — erkennbar am kleinen rechteckigen Symbol auf dem Umschlag, demselben, mit dem Sie am Flughafen durch die elektronische Schranke gehen
- britischer Führerschein mit Lichtbild
- britische Aufenthaltsdokumente: BRP, BRC, Frontier Worker permit
Der österreichische, deutsche oder schweizerische Personalausweis steht nicht auf dieser Liste — auch nicht in Kartenform mit Chip. Wer keinen Reisepass hat, kommt über diesen Weg nicht durch.
Ein abgelaufener Reisepass wird nicht angenommen. Bei britischen Führerscheinen sind 90 Tage erlaubt, bei den Aufenthaltsdokumenten 18 Monate — beim Reisepass keine.
Dazu brauchen Sie Ihre Anschrift mit dem Jahr des Einzugs. Und beachten Sie: Eine E-Mail-Adresse lässt sich nur für eine einzige Identitätsprüfung verwenden. Ehepaare und Partner mit gemeinsamer Adresse brauchen für die zweite Person eine andere.
So läuft die Prüfung ab
Am Rechner legen Sie zuerst ein GOV.UK One Login an — das allgemeine Bürgerkonto der britischen Verwaltung, nicht ein Konto beim Handelsregister. E-Mail-Adresse, Bestätigungscode, Passwort, dann eine SMS als zweiter Faktor.
Danach wählen Sie den Weg über die App GOV.UK ID Check. Sie laden sie auf Ihr Smartphone, lesen den Chip im Reisepass aus und lassen die App Ihr Gesicht mit dem Bild im Chip vergleichen.
Am Ende erhalten Sie Ihren persönlichen Code. Der ganze Vorgang dauert 15 bis 25 Minuten.
Notieren Sie sich die Zugangsdaten zum GOV.UK One Login. Sie brauchen das Konto wieder — bei jeder weiteren Bestellung als Director.
Der persönliche Code
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Companies House personal code. Er gehört Ihnen, nicht der Gesellschaft, und er gilt dauerhaft: Ausgewiesen wird man in der Regel einmal, nicht bei jeder Bestellung neu.
Gebraucht wird er beim Confirmation Statement, bei jeder Bestellung als Director, bei jeder Neugründung und wenn Sie PSC werden. Für die Meldung als PSC gibt es beim Companies House einen eigenen Dienst.
Der Code ist wie eine Steuernummer zu behandeln. Weitergeben nur an Personen, die für Sie einreichen — das Companies House weist ausdrücklich darauf hin, dass die Prüfung Missbrauch erschwert, aber nicht ausschließt.
Was passiert, wenn niemand handelt
Wer die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt, begeht nach britischem Recht eine Straftat. Möglich sind eine Verfolgung mit Geldstrafe durch das Gericht oder eine Geldbuße im Verwaltungsweg. Künftig soll außerdem ein Vermerk am Namen im öffentlichen Register erscheinen, und neue Bestellungen als Director sind dann gesperrt.
Praktisch trifft es die Gesellschaft vor dem Gericht: Solange keine geprüfte Person hinterlegt ist, kommen Einreichungen nicht durch, und daran hängen Bankverbindungen und steuerliche Anmeldungen.
Bei einer Neugründung kommt die Prüfung zuerst
Das ist die Reihenfolge, die überrascht: Erst weisen Sie sich aus, dann gründen wir. Ohne Ihren persönlichen Code nimmt das Companies House die Anmeldung nicht an — wir können also nicht loslegen und die Prüfung nachreichen.
Wer also eine britische oder irische Gesellschaft plant, macht diesen Schritt am besten, sobald die Entscheidung gefallen ist. Er hält sonst alles andere auf.
Was wir dabei tun
Wir gehen den Vorgang mit Ihnen gemeinsam durch. In einem Videotermin, mit geteiltem Bildschirm, Schritt für Schritt — in der Regel in 15 bis 20 Minuten erledigt. Die Begleitung kostet 75,– je Person.
Sagen Sie uns Bescheid, bevor Sie anfangen. Einen abgebrochenen Vorgang zu reparieren dauert länger, als ihn gleich gemeinsam zu machen.
Steht Ihre Gesellschaft bei uns in Verwaltung, halten wir außerdem ihre Termine nach: Wir sagen Ihnen, wen die Prüfung betrifft, wann der Stichtag liegt und welche Meldung danach fällig ist.
Was wir nicht tun: uns an Ihrer Stelle ausweisen. Die Prüfung ist an Ihre Person, Ihren Reisepass und Ihr Gesicht gebunden. Ihre Ausweisdaten sehen wir nicht — sie gehen von der App des britischen Staates direkt an das Companies House. Von Ihnen bekommen wir am Ende nur den Code.
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