KYC Identification UK: Alles, was Directors und PSCs jetzt wissen müssen
Seit der Einführung der neuen KYC- und Identitätsprüfungspflichten in Großbritannien hat sich für alle Unternehmensdirektoren und Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSC – Person with Significant Control) einiges geändert. Die britische Regierung verpflichtet nun jede betroffene Person, ihre Identität digital zu verifizieren, um Geldwäsche und Betrug zu verhindern. Diese Identitätsprüfung muss unabhängig von nationalen ID-Checks anderer Länder durchgeführt werden – auch, wenn Sie sich bereits in Österreich, Deutschland oder der Schweiz identifiziert haben.
In diesem Artikel erfahren Sie, was der KYC-Prozess in UK bedeutet, wer betroffen ist, wie die Prüfung funktioniert und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die Frist verpassen.
1. Was bedeutet KYC Identification UK und warum ist sie notwendig?
KYC steht für „Know Your Customer“ – ein international anerkanntes Verfahren zur Identitätsprüfung. In Großbritannien ist der KYC-Prozess ein zentraler Bestandteil der neuen Companies House Reform, die Transparenz und Sicherheit im Unternehmensregister stärken soll.
Jede Person, die eine leitende Funktion in einer britischen Kapitalgesellschaft innehat – insbesondere Directors, Company Secretaries und Persons with Significant Control (PSC) – ist verpflichtet, ihre Identität über ein von der Regierung zugelassenes System zu verifizieren.
Die Überprüfung kann direkt über das Companies House erfolgen, die die Dokumente mit biometrischen Merkmalen abgleichen.
Ziel ist es, Missbrauch von Briefkastenfirmen, Scheindirektoren und undurchsichtigen Eigentümerstrukturen zu verhindern. Für internationale Unternehmer, die eine UK Limited führen, ist es daher entscheidend, diesen Schritt rechtzeitig abzuschließen, um Rechts- und Compliance-Probleme zu vermeiden.
2. Wer ist verpflichtet, den ID-Check in Großbritannien durchzuführen?
Die Pflicht betrifft alle natürlichen Personen, die in irgendeiner Weise Kontrolle über eine Limited Company ausüben. Dazu zählen:
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Directors (Geschäftsführer) – jede eingetragene Person im Companies House Register.
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Persons with Significant Control (PSC) – also wirtschaftlich Berechtigte mit mindestens 25 % Anteilen oder Stimmrechten.
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Company Secretaries, sofern sie offiziell im Register genannt sind.
Selbst wenn die Limited nur als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft dient, bleibt die Pflicht bestehen.
Der ID-Check muss individuell erfolgen – ein einmaliger Check pro Person. Der Nachweis wird durch eine Referenznummer (Verification Code) bestätigt, die anschließend beim Companies House oder über den Company Service Provider (z. B. Insolution) hinterlegt wird.
Wer diese Identifizierung nicht fristgerecht durchführt, riskiert Sanktionen bis hin zur Streichung der Gesellschaft aus dem Register. Daher ist es unerlässlich, den Prozess frühzeitig zu starten.
3. So funktioniert die Identitätsprüfung Schritt für Schritt
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Aufruf der offiziellen Plattform (gov.uk) oder eines autorisierten ID-Providers.
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Upload eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis).
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Gesichtserkennung / Selfie-Abgleich zur biometrischen Bestätigung.
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Verifizierung durch die Plattform und Ausstellung einer IDV UI-Referenznummer.
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Übermittlung der Referenznummer an den Company Provider oder direkt an Companies House.
Dieser Prozess dauert meist nur wenige Minuten und kann vollständig digital über Smartphone oder Laptop abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass die Person selbst den Vorgang durchführt – ein Dritter darf das nicht übernehmen.
Für internationale Gründer bietet sich die Zusammenarbeit mit einem autorisierten Company-Provider wie Insolution an, um den Ablauf zu koordinieren und sicherzustellen, dass alle Dokumente formell korrekt eingereicht werden.
Unsere Kunden erhalten von uns eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung. Zudem sind wir gerne persönlich behilflich.
4. Konsequenzen bei Nichtdurchführung und wie Sie rechtzeitig handeln
Unternehmen, deren Director oder PSC den KYC-Check nicht rechtzeitig abschließen, müssen mit Verzögerungen, Sperrungen oder im schlimmsten Fall mit der Löschung aus dem Companies Register rechnen. Zudem können Geschäftsvorgänge, Bankkonten oder steuerliche Anmeldungen blockiert werden, solange keine verifizierten Personen hinterlegt sind.
Um das zu vermeiden, sollten Sie den ID-Check frühzeitig vor Ablauf der Frist (Herbst 2025) durchführen.
Insolution unterstützt Sie dabei mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, individueller Beratung und direkter Weiterleitung der Verifizierungsdaten an das Companies House.
So bleibt Ihre Limited voll, funktionsfähig und Compliance-konform – ein entscheidender Vorteil für internationale Unternehmer.
4. Fazit
Die KYC-Identifikation UK ist mehr als nur eine Formalität – sie ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmenssicherheit. Sie schützt nicht nur vor Missbrauch und Geldwäsche, sondern stärkt auch das Vertrauen in das britische Unternehmensregister. Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand und sichert den reibungslosen Betrieb seiner Limited. Mit einem erfahrenen Partner wie Insolution ist der ID-Check schnell, sicher und gesetzeskonform erledigt.