Die Limited mit Niederlassung in Österreich
Eine Limited braucht kein Stammkapital und keinen Notariatsakt. Wer mit ihr in Österreich tätig wird, trägt hier eine Zweigniederlassung ein — und hat danach eine Gesellschaft in zwei Registern.
Das ist der ganze Handel dieser Form. Was sie am Anfang spart, holt sie über die Jahre bei den Pflichten wieder herein. Ob sich das lohnt, hängt daran, was Sie vorhaben — und diese Seite sagt Ihnen beides, damit Sie es selbst beurteilen können.
Für eine Gesellschaft, die von Österreich aus geführt wird, kommt seit dem Brexit nur noch die irische Limited in Betracht. Warum, steht gleich im nächsten Abschnitt; es ist der wichtigste Punkt dieser Seite.
- Unsere Leistung: ab 1.800 Euro netto
- Gründung und Eintragung der Niederlassung
- Kein Mindestkapital, kein Notariatsakt
- Für Österreich: irische Limited empfohlen
Der Betrag gilt für die Gründung mit Eintragung der Niederlassung im Firmenbuch — 1.800 Euro mit einer englischen, 1.920 Euro mit einer irischen Limited. Eine Limited ohne österreichische Niederlassung ist deutlich günstiger; was die kleineren Pakete enthalten, steht weiter unten. Die Gebühren des Firmenbuchgerichts gehen nicht an uns. Alle Beträge stehen im Bestellformular.
Für Österreich empfehlen wir die irische Limited
Bis zum Brexit war die Frage gleichgültig. Heute entscheidet sie darüber, ob sich die Struktur überhaupt eintragen lässt.
Die irische Limited ist eine EU-Gesellschaft. Sie genießt die Niederlassungsfreiheit und wird in Österreich als das anerkannt, was sie nach irischem Recht ist. Ihre Zweigniederlassung geht ohne Weiteres ins Firmenbuch.
Das Vereinigte Königreich ist seit dem Brexit ein Drittstaat. Damit fällt die Niederlassungsfreiheit weg, auf der die Anerkennung beruhte. Eine englische Limited, deren tatsächlicher Verwaltungssitz in Österreich liegt, lässt sich hier nicht als solche eintragen — und wer trotzdem so auftritt, riskiert, dass die Beteiligten wie eine Personengesellschaft behandelt werden, also mit persönlicher Haftung.
Wir gründen die englische Limited weiterhin, und sie hat ihren Platz: dann, wenn die Gesellschaft tatsächlich in England geführt wird und Österreich nicht ihr Verwaltungssitz ist. Für alles andere ist Irland der Weg. Den Einzelfall beurteilt Ihr Rechtsanwalt — er kennt Ihren Sachverhalt, wir kennen ihn nicht.
| Irische Limited | Englische Limited | |
|---|---|---|
| Für eine Gesellschaft, die von Österreich aus geführt wird | ✓ empfohlen | — nicht geeignet |
| Rechtsraum | EU, Niederlassungsfreiheit | Drittstaat seit dem Brexit |
| Gründung mit Niederlassung | 1.920,- | 1.800,- |
| Jährlich im Heimatregister | Annual Return beim CRO | Confirmation Statement |
| Eingetragener Name endet auf | „Limited“ oder „Teoranta“, ausgeschrieben | „Limited“ oder „Ltd.“ |
Was die Zweigniederlassung ist — und was sie nicht ist
Sie ist kein eigenes Unternehmen. Träger bleibt die Limited; die Niederlassung ist ihr Standbein in Österreich, eingetragen im Firmenbuch nach § 12 UGB. Verträge schließt die Limited, Schulden hat die Limited, und wer die Niederlassung verklagt, verklagt die Limited.
Praktisch heißt das: Sie bekommen eine österreichische Firmenbuchnummer, treten hier unter einer österreichischen Anschrift auf und werden von Geschäftspartnern als hiesiges Unternehmen wahrgenommen — bei einer Rechtsform, die es im Firmenbuch sonst nicht gibt.
Was dafür an Unterlagen nötig ist, kommt aus dem Heimatregister: beglaubigte Gründungsdokumente, in der Regel mit Apostille, dazu die Angaben zu den vertretungsbefugten Personen. Genau das enthält unser Paket L; die Eintragung selbst kommt mit XL dazu.
Die Gewerbeberechtigung ist ein zweiter Weg
Das Firmenbuch macht Sie sichtbar. Es erlaubt Ihnen noch nicht, ein Gewerbe auszuüben. Dafür braucht auch die Zweigniederlassung eine Gewerbeberechtigung, und die erteilt die Gewerbebehörde, nicht das Gericht.
Bei freien Gewerben genügt die Anmeldung. Bei reglementierten verlangt die Gewerbeordnung einen Befähigungsnachweis — erbringt ihn niemand aus der Geschäftsführung, muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der im Betrieb tätig ist.
Das ist derselbe Weg wie bei einer GmbH. Die Limited spart ihn nicht.
Zwei Register heißt zweimal Pflichten
Das ist der Preis, den diese Form über die Jahre verlangt, und er wird beim Vergleich der Gründungskosten gern übersehen.
- Im Heimatregister: bei einer irischen Limited jährlich die Annual Return beim Companies Registration Office samt Abschluss; bei einer englischen das Confirmation Statement, das seit Juni 2016 an die Stelle der früheren Annual Return getreten ist.
- In Österreich: was an der Zweigniederlassung hängt, dazu die steuerlichen Pflichten der hiesigen Betriebsstätte.
- Eine Anschrift in beiden Ländern. Im Bestellformular stehen dafür der Registersitz in England mit 185 Euro im Jahr und der Firmensitz in Vorarlberg mit 240 Euro im Monat.
Wählbar sind außerdem ein Company Secretary mit 90 Euro (England) beziehungsweise 149 Euro (Irland) im Jahr und ein Nominee Shareholder mit 380 beziehungsweise 570 Euro.
Wo versteuert wird, entscheidet die Betriebsstätte
Der irische Satz von 12,5 Prozent auf Handelseinkünfte ist der Grund, aus dem viele überhaupt fragen. Er gilt für Gewinne einer österreichischen Betriebsstätte nicht automatisch: Wer hier tätig ist, wird für diesen Teil in Österreich veranlagt.
Damit ist die Frage nicht beantwortet, sondern gestellt — und sie gehört vor die Gründung. Ein Steuerberater rechnet sie an Ihrem Fall durch. Wir dürfen das nicht und tun es auch nicht.
Wer eine Limited allein wegen eines Steuersatzes gründet, hat meist die falsche Beratung gehabt. Wer sie gründet, weil er ohne Stammkapital starten will und die doppelten Pflichten kennt, trifft eine Entscheidung, die trägt.
Eine Limited ohne österreichische Niederlassung
Nicht jeder braucht die Eintragung im Firmenbuch. Wer von Österreich aus im Ausland tätig ist oder eine Gesellschaft als Beteiligungsvehikel hält, kommt mit weniger aus — und zahlt entsprechend weniger.
| Paket | Was enthalten ist | Irland / England |
|---|---|---|
| M | Gründung mit Registersitz und Compliance-Servicepaket für zwölf Monate | 690,- / 580,- |
| L | wie M, dazu beglaubigte Gründungsdokumente — vorbereitet für eine Niederlassung im deutschsprachigen Raum | 1.340,- / 1.250,- |
| XL | wie L, dazu die Eintragung der Niederlassung im österreichischen Firmenbuch | 1.920,- / 1.800,- |
Es gibt darunter noch ein Paket S. Es enthält keinen Registersitz, und eine Gesellschaft ohne Anschrift im Register ist selten das, was jemand wirklich braucht — deshalb steht es hier nicht in der Tabelle. Wenn es für Ihren Fall genügt, sagen wir es Ihnen.
Wann eine andere Form näher liegt
- Wer die doppelten Pflichten nicht will und das Kapital aufbringen kann: die GmbH mit 10.000 Euro Stammkapital, bei uns 1.800 Euro.
- Wer Mitarbeiter beteiligen will: die FlexKapG.
- Wer die Haftungsbeschränkung ohne Stammkapital sucht und eine Personengesellschaft betreiben will: die Ltd & Co KG, ab 1.650 Euro.
- Wer eine bestehende Gesellschaft übernehmen möchte: die Vorratsgesellschaft.
Alle Formen nebeneinander stehen in der Übersicht.
Häufige Fragen zur Limited in Österreich
Haben wir mit der Limited eine österreichische Firmenbuchnummer?
Ja, die Zweigniederlassung wird eingetragen und bekommt eine. Rechtsträger bleibt trotzdem die Limited — das steht auch so im Firmenbuch.
Können wir eine bestehende englische Limited nach Irland übertragen?
Ein Wechsel des Registers ist kein Verwaltungsakt, sondern ein eigener Vorgang mit gesellschafts- und steuerrechtlichen Folgen. Ob er im Einzelfall geht und was er auslöst, beurteilt Ihr Rechtsanwalt gemeinsam mit dem Steuerberater.
Heißt die Gesellschaft nun „Ltd" oder „Limited"?
Bei einer irischen Limited endet der eingetragene Name immer ausgeschrieben, auf „Limited" oder „Teoranta". Die Abkürzung „Ltd." dürfen Sie nach der Eintragung im Geschäftsverkehr verwenden. Im Vereinigten Königreich sind beide Formen eintragungsfähig.
Brauchen wir ein Konto im Ausland?
Nicht zwingend. Über die Eröffnung entscheidet jede Bank für sich, im Inland wie im Ausland. Das ist erfahrungsgemäß der Schritt, der einen Zeitplan verschiebt.
Was passiert, wenn wir die Annual Return versäumen?
Die Register verhängen Gebühren, und im Wiederholungsfall droht die amtswegige Löschung. Eine gelöschte Gesellschaft verliert ihr Vermögen an den Staat — deshalb enthalten unsere Pakete ab M ein Compliance-Servicepaket für zwölf Monate.
Firmenname frei? Das ist der erste Schritt
Der Name muss im Heimatregister frei sein — beim CRO in Dublin oder beim Companies House — und er muss auch im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden können. Wir prüfen beides, bevor Kosten entstehen.
Vorschläge liefert der Firmennamen-Generator; er hängt den richtigen Zusatz gleich an. Prüfen lassen sich die Namen im Namens-Check.
Wir gründen Gesellschaften und bereiten alles dafür vor. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht.