Rechtsform für Unternehmen in Österreich – inklusive UK und Irische Limited als Zweigniederlassung
Die richtige Rechtsform in Österreich wählen
Die Wahl der passenden Rechtsform für Unternehmen in Österreich ist ein entscheidender Schritt für Unternehmer, die gründen oder expandieren wollen. Welche Unternehmensstruktur am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Haftung, Kapitalanforderungen, steuerliche Vorteile und administrative Verpflichtungen. Neben klassischen Optionen wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG) gibt es interessante Alternativen wie die UK Limited oder die Irische Limited als Zweigniederlassung in Österreich. In diesem Artikel zeigen wir, welche Rechtsformen besonders vorteilhaft sind und welche Fallstricke es zu beachten gilt.
Die gängigen Rechtsformen in Österreich
1. Einzelunternehmen
Die einfachste Form einer Unternehmensgründung in Österreich. Es wird kein Mindestkapital benötigt, allerdings haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen. Besonders geeignet für Freelancer und kleine Betriebe.
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH bietet eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen. Das Mindestkapital beträgt 10.000 € (seit 1.1.2024), wovon 5.000 € bei der Gründung einzuzahlen sind. Sie ist ideal für mittlere und große Unternehmen.
3. Aktiengesellschaft (AG)
Die AG eignet sich besonders für große Unternehmen mit Kapitalbedarf. Das Mindestkapital beträgt 70.000 €. Eine Börsennotierung ist möglich, wodurch das Unternehmen Investoren gewinnen kann.
4. Offene Gesellschaft (OG) & Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der OG haften alle Gesellschafter persönlich, bei der KG gibt es sowohl voll haftende Gesellschafter (Komplementäre) als auch solche mit beschränkter Haftung (Kommanditisten).
5. Flexible Kapitalgesellschaft / Flexible Company (FlexKapG, FlexCo)
Eine neue, innovative Rechtsform in Österreich, die eine flexible Alternative zur GmbH bietet. Sie erlaubt eine vereinfachte Kapitalaufbringung und bietet dennoch eine Haftungsbegrenzung.
6. Zweigniederlassung einer UK oder Irischen Limited
Unternehmer, die eine günstige und flexible Alternative zur GmbH suchen, können eine UK Limited oder eine Irische Limited als Zweigniederlassung in Österreich registrieren.
"Ein Unternehmen gründen bedeutet, Entscheidungen zu treffen, die langfristig den Erfolg beeinflussen. Die Rechtsform ist eine der wichtigsten." - Elrico Tschann CEO von Insolution Ltd
Rechtsformen in Österreich – Ein Überblick
Hier finden Sie eine schnelle Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen in Österreich. Diese Tabelle dient lediglich zur Orientierung und berücksichtigt nicht alle Ausnahmeregelungen und Details. Für umfassendere und spezifische Informationen zu jeder Rechtsform klicken Sie bitte auf die entsprechende Kategorie.
Folgende Rechtsformen in Österreich werden am häufigsten genutzt:
- Aktiengesellschaft (AG): Geeignet für größere Unternehmen, die Kapital durch den Verkauf von Aktien aufnehmen möchten. Mehr erfahren
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die beliebteste Wahl für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund der flexiblen Organisation und der beschränkten Haftung. Mehr erfahren
- Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG/FlexCo): Eine moderne Alternative zur GmbH, die speziell für Start-ups und wachsende Unternehmen entwickelt wurde. Mehr erfahren
- Kommanditgesellschaft (KG): Ideal für Unternehmen, die eine Kombination aus haftungsbeschränkten und voll haftenden Gesellschaftern benötigen. Mehr erfahren
- Offene Gesellschaft (OG): Eine einfache Unternehmensform für mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam ein Geschäft führen möchten. Mehr erfahren
- Einzelunternehmen (EPU): Die einfachste Rechtsform für Selbstständige, die allein tätig sind. Mehr erfahren
- Ltd. als Zweigniederlassung: Eine interessante Option für Unternehmen, die von der britischen oder irischen Unternehmensstruktur profitieren möchten, während sie in Österreich tätig sind. Mehr erfahren
- Ltd & Co KG: Eine Kombination aus der britischen oder irischen Limited und einer österreichischen Kommanditgesellschaft – ideal für Unternehmer, die eine internationale Struktur mit beschränkter Haftung wünschen. Mehr erfahren
Nutzen Sie diese Übersicht, um sich einen ersten Einblick in die verschiedenen Rechtsformen in Österreich zu verschaffen und die passende Option für Ihr Unternehmen zu finden.
Rechtsform | Int. bekannt | Kapital | Pflicht zur Buchführung | Statuten | Haftung |
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Limited Zweigniederlassung | Ja | Nein | Ja | - | Nur Vermögen der Ltd |
GmbH | Ja | 10'000 | Ja | Ja | Nur Vermögen der GmbH |
AG (Aktiengesellschaft) | Ja | 70'000 | Ja | Ja | Nur Vermögen der AG |
FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft) | Nein | Nein | Ja | Ja | Nur Vermögen der Gesellschaft |
EPU (Ein-Personen-Unternehmen) | Nein | Nein | Nein | Nein | Persönlich & unbeschränkt |
KG (Kommanditgesellschaft) | Nein | Nein | Ja | Ja | Komplementär: unbeschränkt, Kommanditist: beschränkt |
OG (Offene Gesellschaft) | Nein | Nein | Ja | Ja | Persönlich & unbeschränkt |
Ltd & Co KG | Ja | Nein | Ja | Ja | Nur Vermögen der Ltd & Co KG |
Genossenschaft | Nein | Nein | Ja | Ja | Nur Vermögen der Genossenschaft |
Verein | Nein | Nein | Ja | Ja | Mit Vereinsvermögen |
UK Limited oder Irische Limited als Zweigniederlassung – Was ist besser?
Die UK Limited als Zweigniederlassung in Österreich
Die UK Limited (Ltd.) war vor dem Brexit eine sehr beliebte Alternative zur GmbH. Sie konnte mit geringem Stammkapital (ab 1 £) gegründet werden und bot eine schnelle und unkomplizierte Registrierung. Seit dem Brexit unterliegt die UK Limited jedoch neuen Regulierungen, und es gibt steuerliche sowie rechtliche Herausforderungen. Unternehmen, die in der EU tätig sind, setzen daher vermehrt auf Alternativen wie die Irische Limited.
Die Irische Limited als Alternative zur UK Limited
Eine Irische Limited (LTD) als Zweigniederlassung in Österreich bietet den Vorteil, dass Irland weiterhin Mitglied der EU ist. Das bedeutet weniger rechtliche Hürden und eine einfachere Verwaltung. Zudem gelten in Irland attraktive steuerliche Regelungen, die insbesondere für internationale Unternehmen interessant sind. Wer eine flexible und kostengünstige Alternative zur GmbH sucht, trifft mit der Irischen Limited eine kluge Wahl.
Vor- und Nachteile der Limited als Zweigniederlassung
Vorteile:
✔ Kein Mindeststammkapital erforderlich (ab 1 € bzw. £)
✔ Schnelle und kostengünstige Gründung im Vergleich zur GmbH
✔ Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen
✔ Einfache Verwaltung – Satzungsänderungen ohne Notariatsakt möglich
✔ Bei der Irischen Limited weiterhin EU-Rechtsstatus und volle rechtliche Anerkennung in der EU
✔ Flexible Gesellschafterstruktur – keine Einschränkungen bei der Anzahl oder Nationalität der Gesellschafter
Nachteile:
✘ Zusätzliche Verpflichtungen durch Bilanzveröffentlichung in zwei Ländern
✘ UK Limited hat nach dem Brexit strengere Regulierungen in der EU
✘ Zusätzliche Kosten für Registered Office und Compliance
Rechtsformen in Österreich im Vergleich: GmbH, AG, Limited, EPU, OG und KG
GmbH / AG | Limited | EPU, OG, KG | |
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Kapitalgesellschaft | ![]() |
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Personengesellschaft | ![]() |
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Haftung Eigentümer | ![]() |
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Mindestkapital | Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Davon müssen mindestens 5.000 Euro als Bareinlage eingezahlt werden. (seit 01.01.2024 |
Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe mindestens €1,00 |
Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe |
Bargründung | ![]() |
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Sachgründung | ![]() |
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Gemischte Gründung | ![]() |
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Ein-Personen-Gründung | ![]() |
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Beliebig viele Gesellschafter | ![]() |
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Holding geeignet | ![]() |
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Eintragungspflicht Firmenbuch | ![]() |
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Gesellschaftsvertrag ist notariatsaktpflichtig |
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WKO Mitgliedschaft erforderlich | ![]() |
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verdeckte Gewinnausschüttung | ![]() |
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Thesaurierung |
Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftssteuer belastet |
Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftssteuer belastet |
Nicht entnommene Gewinne werden nicht begünstigt besteuert |
Gewinnfreibetrag | Kapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen | Kapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen | Natürliche Personen können bei betrieblichen Einkünften einen Grundfreibetrag von 13 % des Gewinns geltend machen; maximal jedoch 13 % von € 30.000,00; darüber hinaus steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu; der Freibetrag kann allerdings in Summe maximal € 45.350,00 betragen; der Grundfreibetrag steht auch Basispauschalierern zu |
Gründungskosten |
ab € 1.800,- |
ab € 180,- | ab € 320,- |
GmbH | Limited | Personengesellschaft (OG, KG) | |
Kapitalgesellschaft | ![]() |
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Personengesellschaft | |||
Haftung Eigentümer | ![]() |
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Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?
Die Wahl zwischen einer GmbH, AG, FlexKapG oder Limited als Zweigniederlassung hängt von individuellen Faktoren ab. Eine GmbH bietet zwar Stabilität, ist aber mit höheren Gründungskosten verbunden. Eine Limited als Zweigniederlassung kann eine kostengünstige Alternative sein, vor allem wenn internationale Märkte im Fokus stehen. Dank der EU-Mitgliedschaft ist die Irische Limited heute oft die bessere Wahl als die UK Limited.
Zusätzlich lohnt es sich, steuerliche Aspekte zu beachten. Das österreichische Steuersystem bietet attraktive Möglichkeiten für Unternehmen, die steuerlich effizient arbeiten möchten. Unternehmenssteuern in Österreich sind insbesondere für KMUs, Investoren und Holdingstrukturen ein wichtiger Faktor. Wer sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Österreich auseinandersetzt, kann langfristig von steuerlichen Vorteilen profitieren.
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