Die Aktiengesellschaft in Österreich

Rechtsformen in Österreich

70.000 Euro Grundkapital, ein Vorstand, der nicht weisungsgebunden ist, und ein Aufsichtsrat, den das Gesetz verlangt. Die AG ist die aufwendigste Rechtsform des Landes.

Sie ist dafür gebaut, dass viele Kapitalgeber beteiligt sind, die einander nicht kennen und nicht mitreden. Wo das nicht der Fall ist, kostet ihre Struktur mehr, als sie einbringt.

Diese Seite sagt Ihnen, was die AG von einer GmbH unterscheidet und woran Sie merken, dass Sie sie brauchen — oder eben nicht. In Österreich gründen wir keine Aktiengesellschaften. In der Schweiz und in Liechtenstein schon; warum das ein Unterschied ist, steht weiter unten.

Was die AG anders macht als eine GmbH

Es sind drei Dinge, und alle drei folgen aus derselben Idee: Bei der AG soll das Kapital vom Management getrennt sein.

Der Vorstand leitet unter eigener Verantwortung, § 70 AktG. Er ist niemandem weisungsunterworfen — auch nicht dem Aktionär, dem die Gesellschaft gehört. Ein GmbH-Geschäftsführer dagegen führt aus, was die Gesellschafter beschließen. Wer die Kontrolle behalten will, ist bei der AG falsch.

Ein Aufsichtsrat ist zwingend. Er bestellt den Vorstand, überwacht ihn und kostet Zeit und Geld. Bei der GmbH gibt es ihn nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Aktien wechseln formfrei den Besitzer. Das ist der eigentliche Grund, aus dem es die AG gibt: Wer einen GmbH-Anteil verkauft, braucht einen Notariatsakt; wer Aktien verkauft, nicht. Für eine Gesellschaft mit vielen wechselnden Beteiligten ist das der Unterschied zwischen möglich und unmöglich.

 AktiengesellschaftGmbH
Mindestkapital70.000 Euro10.000 Euro
LeitungVorstand, weisungsfreiGeschäftsführer, weisungsgebunden
Aufsichtsratzwingendnur unter Voraussetzungen
Anteile übertragenformfreiNotariatsakt
Gründung bei unsin Österreich nicht1.800,-

Woran Sie merken, dass Sie eine AG brauchen

An einer einzigen Frage: Sollen Anteile gehandelt werden, ohne dass jedes Mal ein Notar dabei ist?

Wenn ja — weil Kapital von außen kommen soll, weil ein Mitarbeiterprogramm über Aktien laufen soll, weil ein Börsengang im Raum steht —, dann führt an der AG kaum ein Weg vorbei. Wenn nein, zahlen Sie 60.000 Euro mehr Kapital und den laufenden Aufwand eines Aufsichtsrats für eine Beweglichkeit, die Sie nicht nutzen.

Seit 2024 gibt es dafür in Österreich einen dritten Weg, der vorher fehlte: Die FlexKapG erlaubt die Abtretung von Anteilen ohne Notariatsakt und kennt Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter — mit 10.000 Euro Kapital statt 70.000. Für viele Vorhaben, die früher zur AG geführt hätten, ist sie heute die naheliegendere Wahl.

Aktiengesellschaften gründen wir in der Schweiz und in Liechtenstein

In Österreich nicht. Das ist keine Zurückhaltung gegenüber der Rechtsform, sondern eine Frage dessen, was wir eingespielt haben und wofür wir geradestehen können.

Für ein Vorhaben mit Sitz in Österreich sind das keine Ersatzlösungen: Eine Schweizer AG ist eine Schweizer Gesellschaft, mit allem, was daran hängt. Wer eine österreichische AG braucht, ist bei einem Notar und einem Rechtsanwalt vor Ort richtig — und wir sagen das lieber, als eine Leistung anzubieten, die wir nicht erbringen.

Was wir in Österreich anbieten

  • Die GmbH — 10.000 Euro Kapital, davon 5.000 bar. Bei uns 1.800 Euro.
  • Die FlexKapG — dasselbe Kapital, dazu Mitarbeiterbeteiligung und einfachere Anteilsübertragung. Bei uns 1.800 Euro.
  • Die KG — kein Kapital, dafür ein Vollhafter. Bei uns 950 Euro.
  • Die Limited mit Niederlassung — kein Kapital, dafür zwei Register. Ab 1.800 Euro.

Alle Formen nebeneinander stehen in der Übersicht.

Wir gründen Gesellschaften und bereiten alles dafür vor. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht.