Die FlexKapG in Österreich
Österreichs jüngste Rechtsform gibt es seit dem 1. Januar 2024. Sie kostet dasselbe wie eine GmbH und verlangt dasselbe Kapital — sie kann nur mehr.
Die Flexible Kapitalgesellschaft ist keine abgespeckte GmbH und keine billigere Variante. Sie ist eine GmbH mit drei Zusätzen, die immer dann zählen, wenn Anteile bewegt werden sollen: an Mitarbeiter, an Investoren, an neue Gesellschafter.
Diese Seite beschreibt nur, was sie von der GmbH unterscheidet. Alles Übrige — Stammkapital, Notariatsakt bei der Gründung, Firmenbuch, Gewerbeberechtigung, Steuern — ist gleich und steht auf der Seite zur GmbH.
- Unsere Leistung: 1.800 Euro netto
- Mitarbeiterbeteiligung ohne Stimmrechtsverlust
- Anteilsabtretung ohne Notariatsakt
- Firmenzusatz FlexKapG oder FlexCo
Wie bei jeder österreichischen Gesellschaft beauftragen Sie den Rechtsanwalt selbst, mit eigener Vollmacht; er und der Notar rechnen direkt mit Ihnen ab. Wir organisieren den Ablauf. Im Bestellformular steht die Form unter „FlexCo".
Unternehmenswert-Anteile: beteiligen, ohne die Kontrolle zu teilen
Das ist der Zusatz, für den die Rechtsform geschaffen wurde. Ein Unternehmenswert-Anteil gibt seinem Inhaber einen Anspruch auf den Gewinn und auf den Erlös im Fall eines Verkaufs — aber kein allgemeines Stimmrecht. Bei Grundlagenbeschlüssen, die ihn selbst betreffen, stimmt er mit.
Ausgegeben werden dürfen sie für höchstens 24,99 Prozent des Stammkapitals. Die Mehrheit bleibt also immer bei den Gesellschaftern mit vollem Stimmrecht.
Wofür das gemacht ist, liegt auf der Hand: Ein Unternehmen will Schlüsselkräfte halten und ihnen einen Anteil am Erfolg geben, ohne dass jede Entscheidung zur Abstimmung wird. Bei einer GmbH ginge das nur über Konstruktionen — stille Beteiligung, Genussrecht, virtuelle Anteile —, die alle ihre eigenen Fragen aufwerfen. Hier steht es im Gesetz.
Wie eine solche Beteiligung beim Empfänger und beim Unternehmen steuerlich behandelt wird, hängt an der Ausgestaltung und am Einzelfall. Das gehört vor der Zusage an einen Steuerberater, nicht danach.
Anteile wechseln ohne Notariatsakt
Bei der GmbH verlangt das Gesetz für die Abtretung eines Geschäftsanteils einen Notariatsakt. Das ist der Grund, warum jede noch so kleine Anteilsverschiebung einen Termin und eine Gebühr kostet — auch dann, wenn sich alle einig sind.
Die FlexKapG lässt eine Privaturkunde genügen, errichtet unter Mitwirkung eines Notars oder eines Rechtsanwalts. Der Vorgang bleibt beurkundet und nachvollziehbar, aber er ist deutlich schlanker.
Wer damit rechnet, dass sich der Gesellschafterkreis über die Jahre bewegt — Eintritt, Austritt, Nachfolge, Beteiligungsrunden —, spart hier über die Zeit mehr als den Unterschied im Gründungspreis. Den gibt es nämlich nicht: Beide Formen kosten bei uns 1.800 Euro.
Was sie sich vom Aktienrecht geborgt hat
Die dritte Gruppe von Unterschieden fällt erst auf, wenn es um Kapitalmaßnahmen geht. Die FlexKapG kennt Instrumente, die es sonst nur bei der Aktiengesellschaft gibt:
- Genehmigtes Kapital — die Geschäftsführung darf das Kapital innerhalb eines im Vorhinein beschlossenen Rahmens erhöhen, ohne dass jedes Mal eine Generalversammlung einberufen wird.
- Bedingtes Kapital — Kapital, das nur entsteht, wenn jemand ein eingeräumtes Bezugsrecht ausübt.
- Eigene Anteile — der Erwerb ist erleichtert, was Rückkäufe von ausscheidenden Beteiligten vereinfacht.
- Umlaufbeschlüsse — Beschlüsse ohne Versammlung sind leichter zu fassen als bei der GmbH.
Für ein Unternehmen mit drei Gesellschaftern und ohne Wachstumsabsicht ist das Beiwerk. Für eines, das in zwei Jahren Kapital aufnehmen will, ist es der Unterschied zwischen einer Formalie und einem Umbau.
Was genauso ist wie bei der GmbH
Wo das FlexKapGG nichts anderes bestimmt, gilt das GmbH-Gesetz. Das betrifft fast alles, was eine Gründung ausmacht:
| Mindestkapital | 10.000 Euro, davon 5.000 bar vor der Anmeldung |
| Gesellschaftsvertrag | Notariatsakt — der Unterschied betrifft nur die spätere Abtretung von Anteilen |
| Entstehung | mit der Eintragung im Firmenbuch |
| Öffentlichkeit | Gesellschafter und Geschäftsführer im Firmenbuch, Meldung nach dem WiEReG |
| Gewerbe | Gewerbeberechtigung wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit |
| Steuern | 23 Prozent Körperschaftsteuer, 500 Euro Mindestkörperschaftsteuer im Jahr |
| Offenlegung | Jahresabschluss beim Firmenbuch |
Die Einzelheiten dazu stehen auf der GmbH-Seite — es hat keinen Sinn, sie hier ein zweites Mal zu erklären.
Wann die GmbH die bessere Wahl bleibt
Die FlexKapG ist zwei Jahre alt. Das heißt: Es gibt zu ihr kaum Rechtsprechung. Bei der GmbH steht hinter jeder strittigen Formulierung ein Jahrhundert an Entscheidungen — und genau das zählt, wenn es einmal Streit gibt.
Wer also ein Unternehmen mit ein bis drei Beteiligten führt, keine Mitarbeiterbeteiligung plant und keine Kapitalrunde vor sich hat, gewinnt mit der FlexKapG nichts und gibt ein Stück Rechtssicherheit auf. Für den ist die GmbH die ruhigere Wahl.
Umgekehrt: Sobald Anteile an Mitarbeiter gehen sollen oder absehbar ein Investor dazukommt, ist die FlexKapG dafür gebaut, und ein späterer Wechsel der Rechtsform kostet ungleich mehr als die richtige Wahl am Anfang.
Andere Wege stehen in der Übersicht über alle Rechtsformen. Wer ohne Mindestkapital auskommen möchte, sieht sich die irische Limited mit Niederlassung in Österreich an.
Häufige Fragen zur FlexKapG
Heißt sie nun FlexKapG oder FlexCo?
Beides ist richtig. Das Gesetz sieht die deutsche Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft" mit der Kurzform „FlexKapG" vor und die englische „Flexible Company" mit „FlexCo". Der Firmenname darf jede davon tragen. In unserem Bestellformular steht sie unter „FlexCo".
Können wir eine bestehende GmbH in eine FlexKapG umwandeln?
Ein Wechsel der Rechtsform ist möglich, aber es ist ein eigener gesellschaftsrechtlicher Vorgang mit Beschluss, Vertragsänderung und Eintragung — kein Formular. Ob er sich lohnt, hängt daran, was Sie vorhaben. Das beurteilt Ihr Rechtsanwalt.
Wie viele Unternehmenswert-Anteile dürfen wir ausgeben?
Bis zu 24,99 Prozent des Stammkapitals. Die stimmberechtigte Mehrheit bleibt damit in jedem Fall bei den ordentlichen Gesellschaftern.
Sparen wir uns mit der FlexKapG den Notar?
Nein. Der Gesellschaftsvertrag ist auch hier ein Notariatsakt. Erleichtert ist die spätere Abtretung von Anteilen — dort genügt eine Privaturkunde unter Mitwirkung eines Notars oder Rechtsanwalts.
Akzeptieren Banken und Geschäftspartner die neue Form?
Sie ist seit 2024 im Firmenbuch eingetragen und im Rechtsverkehr angekommen. Über die Eröffnung eines Kontos entscheidet allerdings jede Bank für sich — das ist bei der GmbH nicht anders.
Firmenname frei? Das ist der erste Schritt
Vor allem anderen steht die Firma. Sie muss unterscheidungskräftig sein und darf mit keiner eingetragenen kollidieren; über die Eintragungsfähigkeit entscheidet das Firmenbuchgericht. Wir prüfen den Wunschnamen, bevor Kosten entstehen.
Wer noch keinen hat, findet mit dem Firmennamen-Generator Vorschläge und lässt sie im Namens-Check prüfen.
Wir gründen Gesellschaften und bereiten alles dafür vor. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht.