Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Österreich – Die einfache Unternehmensform für Partnerschaften

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Österreich?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Österreich ist eine der einfachsten Möglichkeiten, ein Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern zu gründen. Sie eignet sich besonders für Freiberufler, kleine Unternehmen und Projektgemeinschaften, die ohne großen bürokratischen Aufwand ein gemeinsames Geschäft führen möchten. Die GesbR gründen in Österreich bedeutet, dass zwei oder mehr Personen vertraglich vereinbaren, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen – sei es ein langfristiges Unternehmen oder ein zeitlich begrenztes Projekt.

Obwohl sie eine kostengünstige und flexible Unternehmensform ist, hat die GesbR einige Besonderheiten, die Unternehmer vor der Gründung kennen sollten. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte, Vorteile und Nachteile dieser Rechtsform.

Warum eine GesbR in Österreich gründen?

Die GesbR in Österreich ist besonders für Unternehmer attraktiv, die eine einfache und unkomplizierte Struktur bevorzugen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) erfordert die GesbR keine Eintragung ins Firmenbuch und es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Dadurch ist sie besonders geeignet für Kleinunternehmer, Freiberufler und Start-ups, die schnell und flexibel agieren wollen.

Allerdings gibt es auch eine Kehrseite: Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, was bedeutet, dass sie für Schulden der GesbR persönlich einstehen müssen.

Vor- und Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Österreich

Vorteile der GesbR in Österreich

Einfache Gründung – Kein Notariatsakt oder Firmenbucheintrag erforderlich
Kein Mindestkapital – Keine hohen finanziellen Einstiegshürden
Flexible Gestaltung – Vertraglich frei regelbare Geschäftsbeziehungen
Einfache Buchführung – Keine doppelte Buchführung nötig, außer bei hohen Umsätzen
Schnelle Entscheidungswege – Kein Vorstand oder Aufsichtsrat erforderlich

Nachteile einer GesbR

Unbeschränkte Haftung – Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen
Keine eigene Rechtspersönlichkeit – Die GesbR ist keine juristische Person
Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten – Keine Ausgabe von Anteilen oder Aktien
Automatische Auflösung bei Ausscheiden eines Gesellschafters – Falls nichts anderes vereinbart ist

Für wen ist eine GesbR geeignet?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Österreich ist ideal für Freiberufler, kleine Dienstleister, Handwerker und Unternehmer, die gemeinsam arbeiten wollen, ohne eine komplexe Unternehmensstruktur zu benötigen.

So funktioniert die Gründung einer GesbR in Österreich

Die Gründung einer GesbR in Österreich erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags – Schriftlich oder mündlich möglich, aber schriftlich empfohlen

  2. Gewerbeanmeldung (falls erforderlich) – Je nach Branche notwendig

  3. Steuerliche Anmeldung – Vergabe einer Steuernummer durch das Finanzamt

  4. Eröffnung eines Geschäftskontos – Für eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen

Da keine Eintragung ins Firmenbuch erforderlich ist, kann die Gründung innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Österreich ist die perfekte Wahl für Unternehmer, die eine schnelle und einfache Unternehmensstruktur bevorzugen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und gründen Sie Ihre GesbR professionell und rechtssicher. Kontaktieren Sie uns jetzt und starten Sie durch!

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