Die GmbH in Österreich

Rechtsformen in Österreich

Seit dem 1. Januar 2024 genügen 10.000 Euro Stammkapital statt 35.000. Bar einzuzahlen ist die Hälfte davon, also 5.000 Euro.

Das ist die größte Änderung im österreichischen GmbH-Recht seit Jahrzehnten, und sie hat eine zweite im Schlepptau: Die Mindestkörperschaftsteuer sank im selben Zug von 1.750 auf 500 Euro im Jahr. Wer eine ältere Aufstellung liest, rechnet deshalb mit Zahlen, die seit über einem Jahr nicht mehr gelten.

Diese Seite nennt das Kapital, den Weg zum Firmenbuch, die laufenden Pflichten und den Betrag, den wir für die Gründung berechnen. Sie sagt auch, wo die GmbH nicht die naheliegende Wahl ist — seit 2024 gibt es in Österreich eine zweite Kapitalgesellschaft.

  • Unsere Leistung: 1.800 Euro netto
  • Organisation von der Anfrage bis zur Eintragung
  • Fester Preis, keine Nachforderung
  • Firmensitz in Vorarlberg auf Wunsch

Bei einer österreichischen Gesellschaft beauftragen Sie den Rechtsanwalt selbst und unmittelbar, mit eigener Vollmacht. Er berät Sie, errichtet den Gesellschaftsvertrag und rechnet sein Honorar direkt mit Ihnen ab — nicht über uns. Dasselbe gilt für den Notar und für die Gebühren des Firmenbuchgerichts. Diese Beträge stehen deshalb auch nicht in unserem Bestellformular; was dort steht, ist unsere Leistung, dazu der Firmensitz in Vorarlberg mit 240 Euro im Monat und die Domain mit 15,59 im Jahr.

Was 10.000 Euro Stammkapital praktisch bedeuten

Das Stammkapital ist kein Betrag, den jemand einbehält. Es ist das Geld, mit dem die Gesellschaft arbeitet — vom ersten Tag an ihr Vermögen, für Miete, Ware, Löhne. Was daran gebunden ist, ist nicht das Geld selbst, sondern die Pflicht, es nicht an die Gesellschafter zurückfließen zu lassen, solange es das Kapital deckt.

Einzuzahlen ist vor der Anmeldung nicht alles. § 10 Abs. 1 GmbHG verlangt auf jede Stammeinlage mindestens ein Viertel und in Summe mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals. Bei einer GmbH mit 10.000 Euro sind das 5.000 Euro in bar, auf ein Konto der Gesellschaft. Der Rest bleibt eine Verbindlichkeit der Gesellschafter, die bei Bedarf eingefordert wird.

Die Bank stellt darüber eine Bestätigung aus, die dem Firmenbuchgericht vorgelegt wird. Über die Eröffnung des Kontos entscheidet die Bank; sie prüft die Beteiligten, und das dauert unterschiedlich lang. Das ist erfahrungsgemäß der Schritt, der einen Gründungstermin verschiebt — nicht das Gericht.

LandMindestkapitaldavon bar vor der Anmeldung
Österreich10.000 EUR5.000 EUR
Deutschland25.000 EUR12.500 EUR
Schweiz20.000 CHFvollständig
Liechtenstein10.000 CHFvollständig

Der Vergleich zeigt, warum die Senkung mehr ist als eine Zahl: Österreich verlangt seither die niedrigste Bareinlage im deutschsprachigen Raum. Was die Gesellschaft in den anderen drei Ländern kostet, steht auf den Seiten zur GmbH in der Schweiz, zur GmbH in Deutschland und zur GmbH in Liechtenstein.

Die Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG ist mit der Senkung gegenstandslos geworden. Sie erlaubte, bei 35.000 Euro Stammkapital vorerst nur 10.000 einzuzahlen. In älteren Ratgebern steht sie weiterhin — wer heute danach fragt, bekommt eine Antwort auf eine Frage, die sich nicht mehr stellt.

Vom Vertrag zur Eintragung

Der Gesellschaftsvertrag bedarf des Notariatsakts, § 4 Abs. 3 GmbHG. Das ist kein Formalismus, den man umgehen sollte: Der Notar prüft die Beteiligten, belehrt sie und haftet dafür. Ohne diesen Akt gibt es keine GmbH, sondern eine Vorgesellschaft, für die die Gründer persönlich einstehen.

Für die Ein-Personen-GmbH gibt es seit einigen Jahren einen zweiten Weg: die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG, elektronisch und ohne Notariatsakt. Sie ist an Bedingungen geknüpft, und die wichtigste wird gern übersehen — sie setzt den gesetzlichen Mustervertrag voraus. Wer eine abweichende Regelung will, etwa zur Abtretung von Anteilen oder zur Geschäftsführung, ist damit außen vor.

Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch, nicht mit der Unterschrift. Bis dahin handelt, wer handelt, auf eigenes Risiko. Wie lange die Eintragung dauert, entscheidet das Gericht; wir bereiten die Unterlagen so vor, dass keine Verbesserung angefordert werden muss.

Wer was macht — und wer was verrechnet

Der Rechtsanwalt berät Sie zur Rechtsform, errichtet den Gesellschaftsvertrag und vertritt Sie gegenüber dem Firmenbuch. Sie beauftragen ihn selbst, mit eigener Vollmacht, und er rechnet sein Honorar direkt mit Ihnen ab. Der Notar nimmt den Notariatsakt auf und verrechnet ebenfalls direkt. Das Firmenbuchgericht hebt seine Gebühren selbst ein.

Wir organisieren den Ablauf: Wir prüfen den Wunschnamen gegen das Firmenbuch, stellen den Kontakt zum Anwalt her, stimmen die Termine ab, halten die Unterlagen zusammen und begleiten Sie bis zur Eintragung. Dafür stehen die 1.800 Euro, und der Betrag ist fest.

Diese Trennung ist kein Kleingedrucktes. Rechts- und Steuerberatung sind den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten, und wir gehören nicht dazu. Was Sie davon haben: Sie sprechen mit jemandem, der für seinen Rat einsteht und dafür haftet.

Die Gewerbeberechtigung ist ein zweiter Vorgang

Eine eingetragene GmbH darf noch nicht jedes Geschäft betreiben. Für eine gewerbliche Tätigkeit braucht sie eine Gewerbeberechtigung, und die läuft nicht über das Firmenbuch, sondern über die Gewerbebehörde. Das ist der Punkt, an dem Gründer aus Deutschland am häufigsten stolpern: Dort genügt eine Anmeldung, hier ist es ein eigenes Verfahren.

Bei freien Gewerben reicht die Anmeldung. Bei reglementierten Gewerben verlangt die Gewerbeordnung einen Befähigungsnachweis, und wenn ihn niemand aus der Geschäftsführung erbringt, muss die Gesellschaft einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen — eine Person, die den Nachweis hat, im Betrieb tätig ist und dort mindestens die halbe Wochenarbeitszeit erreicht.

Ob ein Gewerbe reglementiert ist und welcher Nachweis genügt, entscheidet die Behörde. Wir sagen Ihnen vorher, in welche der beiden Gruppen Ihr Vorhaben fällt und was das für den Zeitplan bedeutet.

Wer eine GmbH hält, steht mit Namen im Firmenbuch

Gesellschafter und Geschäftsführer sind im Firmenbuch eingetragen und für jeden abrufbar. Dazu kommt die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nach dem WiEReG. Beides ist gewollt und lässt sich nicht abwählen.

Wer das nicht möchte, sollte es vor der Gründung wissen und nicht danach. Es gibt Gestaltungen, die die Beteiligung mittelbar halten — sie kosten Aufwand, ändern nichts an der WiEReG-Meldung und wollen steuerlich durchgerechnet sein. Das ist eine Frage für den Steuerberater, nicht für eine Website.

Die Jahresabschlüsse gehen nach § 277 UGB an das Firmenbuch und sind dort einsehbar. Für kleine Gesellschaften in verkürzter Form, aber sie gehen hin.

Was jedes Jahr wiederkommt

Die Körperschaftsteuer beträgt seit 2024 23 Prozent des Gewinns. Fällt kein Gewinn an, bleibt die Mindestkörperschaftsteuer — und die ist der zweite Betrag, der sich 2024 geändert hat.

PostenBetragGrundlage
Körperschaftsteuer23 % vom Gewinn§ 22 Abs. 1 KStG
Mindestkörperschaftsteuer500 Euro im Jahr§ 24 Abs. 4 KStG
Jahresabschluss beim FirmenbuchGebühr des Gerichts§ 277 UGB

Die Mindestkörperschaftsteuer lag bis 2023 bei 1.750 Euro. Sie hängt am Mindeststammkapital und sank mit ihm auf 500. Für eine Gesellschaft, die anläuft und im ersten Jahr nichts verdient, ist das der spürbarste Teil der Reform — 1.250 Euro weniger, jedes Jahr, bis Gewinn anfällt.

Dazu kommt, was jede Gesellschaft braucht: Buchhaltung, Jahresabschluss, gegebenenfalls Lohnverrechnung. Das rechnet der Steuerberater ab. Wenn Sie mögen, nennen wir Ihnen jemanden, der mit unseren Gründungen vertraut ist.

Wann eine andere Form näher liegt

Seit 1. Januar 2024 hat Österreich eine zweite Kapitalgesellschaft: die Flexible Kapitalgesellschaft. Sie verlangt dasselbe Mindestkapital von 10.000 Euro und kostet bei uns denselben Betrag, unterscheidet sich aber dort, wo es um Beteiligungen geht: Sie kennt Unternehmenswert-Anteile, mit denen Mitarbeiter beteiligt werden können, ohne Stimmrechte abzugeben, und die Abtretung ist einfacher als bei der GmbH.

Für ein Vorhaben mit mehreren Gründern, die später Kapital aufnehmen oder Mitarbeiter beteiligen wollen, ist sie deshalb einen Blick wert. Für ein Handwerks- oder Handelsunternehmen mit ein bis drei Beteiligten bleibt die GmbH die eingespieltere Form — mit fünfzehn Jahrzehnten Rechtsprechung dahinter, was in einem Streitfall zählt.

Die irische Limited mit Niederlassung in Österreich

Es gibt einen zweiten Weg, in Österreich tätig zu werden: eine irische Limited, die hier eine Zweigniederlassung ins Firmenbuch einträgt. Sie ist eine EU-Gesellschaft und genießt die Niederlassungsfreiheit — anders als die britische Limited, für die das seit dem Brexit nicht mehr gilt.

Zwei Unterschiede fallen sofort ins Gewicht. Die irische Limited kennt kein Mindeststammkapital, es müssen also keine 10.000 Euro aufgebracht und keine 5.000 eingezahlt werden. Und der Gesellschaftsvertrag braucht keinen Notariatsakt; die Gründung läuft über das irische Register und ist meist in Tagen erledigt statt in Wochen.

Was dafür dazukommt, gehört genauso auf den Tisch: Die Gesellschaft steht dann in zwei Registern und hat in beiden Ländern Pflichten. In Irland die jährliche Annual Return beim CRO samt Abschluss, in Österreich die Eintragung der Zweigniederlassung und alles, was daran hängt. Eine Gewerbeberechtigung braucht sie in Österreich genauso wie eine GmbH — die spart niemand.

Bei uns wählbar sind für die irische Limited zwei wiederkehrende Leistungen, die es bei der GmbH nicht gibt: ein Company Secretary mit 149 Euro im Jahr und ein Nominee Shareholder mit 570 Euro im Jahr. Der Firmensitz in Vorarlberg mit 240 Euro im Monat steht bei beiden Formen zur Wahl — er hängt am Eintragungsland, nicht an der Rechtsform. Alle Beträge stehen im Bestellformular.

Wo der Gewinn versteuert wird, entscheidet nicht die Rechtsform, sondern wo die Betriebsstätte liegt. Wer in Österreich tätig ist, wird für diesen Teil in Österreich veranlagt — der irische Satz von 12,5 Prozent gilt dafür nicht automatisch. Das ist eine Frage für den Steuerberater, und zwar vor der Gründung.

  • Ohne Haftungsbeschränkung und ohne Kapital: das Einzelunternehmen.
  • Mit mehreren Beteiligten, ohne Kapital, dafür mit persönlicher Haftung: die OG.
  • Ein Beteiligter haftet voll, die anderen nur mit ihrer Einlage: die KG.
  • Größeres Vorhaben, Kapitalmarkt im Blick: die Aktiengesellschaft mit 70.000 Euro Grundkapital.

Die Übersicht über alle Formen nebeneinander steht unter Rechtsformen in Österreich.

Häufige Fragen zur österreichischen GmbH

Gilt das alte Mindestkapital von 35.000 Euro noch für bestehende Gesellschaften?

Bestehende Gesellschaften behalten ihr eingetragenes Stammkapital. Wer 35.000 Euro im Firmenbuch stehen hat, kann eine Herabsetzung beschließen — das ist ein eigener Vorgang mit Notariatsakt, Gläubigeraufruf und Fristen. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt daran, ob das Kapital gebraucht wird.

Muss ein Geschäftsführer in Österreich wohnen?

Das GmbH-Gesetz verlangt es nicht. Anders als in der Schweiz, wo Art. 814 Abs. 3 OR eine Vertretung mit Wohnsitz im Land vorschreibt, kennt Österreich diese Pflicht nicht. Praktisch brauchen Sie trotzdem jemanden vor Ort — für die Bank, für die Zustellung und, bei einem reglementierten Gewerbe, für die gewerberechtliche Geschäftsführung.

Reicht die vereinfachte Gründung für uns?

Nur bei einer Ein-Personen-GmbH und nur mit dem gesetzlichen Mustervertrag. Sobald ein zweiter Gesellschafter dazukommt oder Sie von der Vorlage abweichen wollen, ist der Notariatsakt der Weg.

Wie lange dauert es bis zur Eintragung?

Das entscheidet das Firmenbuchgericht, und die Dauer schwankt nach Sprengel und Auslastung. Wir nennen Ihnen keine Frist, die wir nicht halten können. Der Schritt, der sich am häufigsten zieht, ist ohnehin ein anderer: die Kontoeröffnung.

Können wir eine bestehende Gesellschaft übernehmen statt neu zu gründen?

Ja. Eine Vorratsgesellschaft ist eingetragen, hat nie ein Geschäft betrieben und ist sofort handlungsfähig. Was gerade verfügbar ist, steht unter verfügbare Gesellschaften.

Firmenname frei? Das ist der erste Schritt

Bevor irgendetwas beim Notar unterschrieben wird, sollte die Firma stehen. Sie muss unterscheidungskräftig sein, darf nicht irreführen und nicht mit einer eingetragenen Firma kollidieren. Über die Eintragungsfähigkeit entscheidet das Firmenbuchgericht.

Wir prüfen den Wunschnamen gegen das Firmenbuch, bevor Kosten entstehen. Wer noch keinen hat, findet mit dem Firmennamen-Generator Vorschläge, die sich anschließend im Namens-Check prüfen lassen.

Wir gründen Gesellschaften und bereiten alles dafür vor. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht.