Die Kommanditgesellschaft in Österreich
Die KG braucht kein Kapital. Sie verlangt etwas anderes: einen Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen einsteht.
Das ist der Handel, den diese Rechtsform anbietet. Wer ihn eingeht, bekommt eine eingetragene Gesellschaft ohne Stammkapital, ohne Notariatsakt und mit einer Struktur, in der sich Geldgeber und Betreiber sauber trennen lassen.
Diese Seite erklärt, wie die beiden Rollen verteilt sind, was die Haftsumme des Kommanditisten wirklich bedeutet und wann sich der Aufwand lohnt. Sie sagt auch, wie sich der Vollhafter absichern lässt, ohne die Form zu wechseln.
- Unsere Leistung: 950 Euro netto
- Kein Mindestkapital
- Kein Notariatsakt für den Vertrag
- Firmensitz in Vorarlberg auf Wunsch
Bei einer österreichischen Gesellschaft beauftragen Sie den Rechtsanwalt selbst, mit eigener Vollmacht; er rechnet sein Honorar direkt mit Ihnen ab, ebenso das Firmenbuchgericht seine Gebühren. Wir organisieren den Ablauf. Was in unserem Bestellformular steht, ist unsere Leistung, dazu der Firmensitz mit 240 Euro im Monat und die Domain mit 15,59 im Jahr.
Zwei Gesellschafter, zwei völlig verschiedene Stellungen
Eine KG braucht mindestens zwei Beteiligte, und sie stehen nicht nebeneinander, sondern gegenüber.
Der Komplementär führt die Geschäfte und haftet unbeschränkt — mit dem Gesellschaftsvermögen und, wenn das nicht reicht, mit seinem privaten. Das ist keine Formel für den Ernstfall, sondern die Grundlage, auf der Banken und Lieferanten der Gesellschaft überhaupt trauen.
Der Kommanditist bringt eine Einlage und haftet nach § 171 Abs. 1 UGB nur bis zur Höhe seiner Haftsumme. Hat er sie geleistet, haftet er gar nicht mehr. Dafür ist er nach § 164 UGB von der Geschäftsführung ausgeschlossen; widersprechen kann er nur bei Geschäften, die über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen.
Diese Trennung ist der ganze Sinn der Form. Sie passt, wenn jemand Geld gibt und jemand anderer arbeitet — der Finanzier trägt ein begrenztes Risiko und redet nicht ins Tagesgeschäft, der Betreiber entscheidet und steht dafür ein.
Die Haftsumme steht im Firmenbuch — und was das bedeutet
Anders als beim Stammkapital einer GmbH ist die Haftsumme kein Geld, das eingezahlt sein muss. Sie ist eine Zahl, bis zu der ein Kommanditist den Gläubigern gegenüber geradesteht, und sie ist für jeden einsehbar.
Daraus folgt zweierlei, das oft übersehen wird. Erstens: Wer seine Einlage tatsächlich geleistet hat, haftet nicht mehr — die Zahl im Firmenbuch bleibt trotzdem stehen. Zweitens: Wer sich Einlagen zurückzahlen lässt, lebt die Haftung wieder auf.
Die Höhe wählen die Gesellschafter selbst. Sie ist ein Signal nach außen: Eine Haftsumme von 100 Euro sagt Geschäftspartnern etwas anderes als eine von 50.000. Das gehört vor der Eintragung überlegt, denn eine Herabsetzung ist ein eigener Vorgang.
Die KG zahlt keine Körperschaftsteuer
Sie ist keine juristische Person, sondern eine Mitunternehmerschaft. Der Gewinn wird ermittelt, auf die Gesellschafter aufgeteilt und dort erfasst — beim Menschen über die Einkommensteuer, bei einer beteiligten Kapitalgesellschaft über die Körperschaftsteuer.
Ob das günstiger ist als eine GmbH, lässt sich allgemein nicht sagen. Es hängt an der Höhe des Gewinns, daran, ob er entnommen oder im Unternehmen belassen wird, und an dem, was die Beteiligten sonst noch verdienen. Wer diese Frage beantwortet haben will, bekommt sie vom Steuerberater beantwortet — und zwar bevor die Gesellschaft steht, weil ein späterer Wechsel teuer ist.
Eine Rechnungslegungspflicht nach dem Unternehmensgesetzbuch trifft auch die KG, sobald sie eine gesetzlich festgelegte Umsatzgrenze überschreitet. Bis dahin genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wo die Grenze aktuell liegt, sagt Ihnen Ihr Steuerberater — sie ändert sich.
Wenn niemand unbeschränkt haften will
Genau hier hört die klassische KG für viele auf. Die Lösung dafür ist alt und verbreitet: Der Komplementär muss kein Mensch sein. Ist er eine Gesellschaft, haftet zwar weiterhin jemand unbeschränkt — aber eben eine Gesellschaft, die selbst nur mit ihrem Vermögen einsteht.
In Österreich gibt es dafür zwei Wege:
- Die Ltd & Co KG — Komplementär ist eine Limited. Sie braucht kein Stammkapital, deshalb ist das der günstigere Weg. Bei uns ab 1.650 Euro.
- Die GmbH & Co KG — Komplementär ist eine GmbH. Sie verlangt deren 10.000 Euro Stammkapital, ist dafür die im Inland vertrauteste Form. Bei uns 1.840 Euro.
Beide bringen mit, was zwei Gesellschaften mitbringen: zwei Eintragungen, zwei Jahresabschlüsse, zwei Mal laufende Pflichten. Ob sich das gegen eine schlichte GmbH rechnet, ist eine Frage des Einzelfalls — und keine, die eine Website beantworten kann.
Wann eine andere Form näher liegt
- Alle Beteiligten wollen mitentscheiden und keiner will voll haften: die GmbH mit 10.000 Euro Stammkapital.
- Mitarbeiter sollen beteiligt werden: die FlexKapG.
- Alle wollen mitentscheiden und alle akzeptieren die volle Haftung: die OG.
- Es gibt nur eine Person: das Einzelunternehmen.
Alle Formen nebeneinander stehen in der Übersicht.
Häufige Fragen zur KG
Kann eine Person beide Rollen haben?
Nein. Eine KG braucht mindestens einen Komplementär und mindestens einen Kommanditisten, und das müssen verschiedene Gesellschafter sein. Wer allein bleiben will, kommt zum Einzelunternehmen oder zur Ein-Personen-GmbH.
Muss die Einlage des Kommanditisten in Geld bestehen?
Nicht zwingend. Auch Sacheinlagen sind möglich. Was zählt, ist der Wert, mit dem sie angesetzt wird — und darüber entsteht im Streitfall Streit. Deshalb gehört das in den Gesellschaftsvertrag und der Vertrag zum Rechtsanwalt.
Braucht der Gesellschaftsvertrag einen Notar?
Nein, er ist formfrei. Das heißt nicht, dass er formlos sein sollte: Was nicht geregelt ist, regelt im Ernstfall das Gesetz, und dessen Antworten gefallen selten allen Beteiligten.
Kann ein Kommanditist die Geschäfte führen?
Von Gesetzes wegen nicht, § 164 UGB. Er kann allerdings eine Vollmacht bekommen — dann handelt er als Bevollmächtigter, nicht als Geschäftsführer. Wo dabei die Grenze verläuft, ist eine Rechtsfrage mit Folgen für seine Haftung.
Firmenname frei? Das ist der erste Schritt
Die Firma einer KG muss den Zusatz tragen, der die Rechtsform erkennen lässt, und sie darf mit keiner eingetragenen kollidieren. Über die Eintragungsfähigkeit entscheidet das Firmenbuchgericht; wir prüfen den Wunschnamen, bevor Kosten entstehen.
Vorschläge liefert der Firmennamen-Generator, prüfen lassen sie sich im Namens-Check.
Wir gründen Gesellschaften und bereiten alles dafür vor. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht.