Die Offene Gesellschaft in Österreich

Rechtsformen in Österreich

Die OG braucht kein Kapital. Dafür haftet jeder Gesellschafter für alles — auch für das, was ein anderer allein entschieden hat.

Das steht in § 128 UGB, und der zweite Satz dieser Bestimmung ist der wichtigere: Eine abweichende Vereinbarung wirkt Dritten gegenüber nicht. Was Sie mit Ihren Mitgesellschaftern ausmachen, bindet die Gläubiger nicht.

Diese Seite erklärt, was das praktisch heißt, und wann eine andere Form die naheliegende ist. Wir gründen keine offenen Gesellschaften — was wir anbieten, steht am Ende der Seite.

Zur ungeteilten Hand — was das bedeutet

Zwei Gesellschafter, jeder hält die Hälfte. Einer bestellt Ware für 80.000 Euro, die sich nicht verkaufen lässt. Der Lieferant kann sich aussuchen, wen er klagt, und er wird den nehmen, bei dem etwas zu holen ist. Der Zahlende darf sich anschließend beim anderen holen, was er zu viel getragen hat — falls dort noch etwas ist.

Das ist keine Ausnahme, sondern die Bauart. Die OG unterstellt, dass sich die Gesellschafter kennen, einander vertrauen und gemeinsam entscheiden. Wo diese Voraussetzung nicht trägt, trägt die Rechtsform nicht.

Deshalb findet man sie dort, wo Menschen ohnehin persönlich einstehen: in kleinen Handwerksbetrieben unter Verwandten, in Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, in Gesellschaften, deren Kapitalbedarf gering und deren Risiko überschaubar ist.

Was für die OG spricht

  • Kein Kapital. Es muss nichts eingezahlt und nichts nachgewiesen werden.
  • Kein Notariatsakt. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei — was nicht heißt, dass er formlos sein sollte.
  • Keine Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen erfasst. Verluste können unter Umständen mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; ob das im Einzelfall trägt, sagt der Steuerberater.
  • Kredit. Wer persönlich haftet, bekommt bei Banken und Lieferanten leichter Vertrauen als eine Gesellschaft mit 10.000 Euro Kapital. Das ist die Kehrseite der Haftung, und sie ist ein echter Vorteil.

Wann eine andere Form näher liegt

Die Frage ist immer dieselbe: Wer soll wofür einstehen?

  • Einer führt, die anderen geben Geld: die Kommanditgesellschaft. Ein Vollhafter, die übrigen haften nur bis zur Haftsumme. Bei uns 950 Euro.
  • Niemand soll persönlich haften: die GmbH mit 10.000 Euro Stammkapital, bei uns 1.800 Euro — oder die Ltd & Co KG, wenn das Kapital nicht aufgebracht werden soll, ab 1.650 Euro.
  • Mitarbeiter sollen beteiligt werden: die FlexKapG.
  • Es ist ein einmaliges gemeinsames Vorhaben: Dann sind Sie womöglich schon in einer GesbR, ohne es zu wissen.

Alle Formen nebeneinander stehen in der Übersicht.

Wir gründen Gesellschaften und bereiten alles dafür vor. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht.