Rechtsformen in Österreich im Vergleich
Vierzehn Rechtsformen für Österreich, nach denselben Kriterien nebeneinander gestellt — Mindestkapital, Haftung, Gründungsdauer und was jedes Jahr wiederkommt.
Diese Seite vergleicht, sie empfiehlt nicht. Welche Rechtsform zu einem Vorhaben passt, hängt an Dingen, die auf einer Website niemand kennen kann: an der Zahl der Beteiligten, an der Branche, an der Frage, ob Kapital gebunden werden kann, und an der steuerlichen Ausgangslage. Was wir hier zusammenstellen, sind die Fakten, die für jeden gleich gelten — und die Fälle, in denen eine Form in der Praxis häufig gewählt wird.
Die rechtliche und steuerliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor. Wir gründen Gesellschaften und bereiten alles dafür vor — beraten dürfen und wollen wir dabei nicht. Diese Trennung ist kein Kleingedrucktes, sondern die Grundlage dafür, dass Sie sich auf beides verlassen können.
- Alle Formen nach denselben Kriterien
- Mindestkapital und Haftung im Klartext
- Was wir gründen und was nicht
- Preise, wo es welche gibt
Sie wissen bereits, welche Form es werden soll? Dann geht es direkt zur Leistungsübersicht mit allen Preisen oder zum Bestellformular.
Alle Rechtsformen im Vergleich
Sortiert nach der Haftung: zuerst die Formen, bei denen das Privatvermögen geschützt ist, danach die, bei denen es das nicht ist. Das ist in der Praxis das Kriterium, das die meisten Entscheidungen sortiert — und es ist zugleich das, was sich am wenigsten nachträglich ändern lässt.
Die Übersicht sortiert nach Art der Gesellschaft. Die Tabelle darunter sortiert nach Haftung und nennt zu jeder Form Kapital, Dauer und Preis.
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Gründung ab | In der Praxis häufig gewählt |
|---|---|---|---|---|
| Beschränkte Haftung | ||||
| GmbH | 10.000 EUR davon 5.000 bar einzuzahlen |
auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | 1.800,- | Der Regelfall in Österreich, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder wenn Banken, Auftraggeber und Lieferanten eine im Inland vertraute Form erwarten. Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt, Eintragung im Firmenbuch. |
| FlexKapG (FlexCo) | 10.000 EUR davon 5.000 bar einzuzahlen |
auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | 1.800,- | Seit 2024. Verbreitet dort, wo Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt werden sollen: Die Unternehmenswert-Anteile sind dafür gemacht. Auch die Übertragung von Anteilen ist einfacher als bei der GmbH. |
| Limited (Ltd.) | frei bestimmbar | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | 180,- | Irland oder England. Häufig gewählt, wenn die Haftung begrenzt sein soll, ohne dass Kapital gebunden wird — und wenn es schnell gehen muss. Mit oder ohne Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch. |
| Ltd & Co KG | keines | beschränkt über die Komplementärin | ab 1.650,- | Eine KG mit einer Limited als Komplementärin. Verbreitet, wenn die steuerliche Behandlung einer Personengesellschaft gewünscht ist, die Haftung aber trotzdem begrenzt sein soll. Zwei Eintragungen. |
| Stiftungs-Limited | keines | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | 180,- | Marktüblicher Name für die Company Limited by Guarantee: eine Gesellschaft ohne Anteile, mit Mitgliedern statt Gesellschaftern. Gewählt, wenn Vermögen gebunden bleiben und nicht durch eine Erbteilung zerlegt werden soll. |
| Aktiengesellschaft | 70.000 EUR | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | — | Vorstand und Aufsichtsrat, strenge Formvorschriften, hoher laufender Aufwand. In Österreich meist erst ab einer Größenordnung, in der eine Beteiligung vieler Aktionäre oder ein Börsengang im Raum steht. Wir gründen keine österreichische AG — in der Schweiz und in Liechtenstein dagegen schon. |
| Unbeschränkte Haftung | ||||
| Kommanditgesellschaft | keines | Komplementär unbeschränkt, Kommanditisten mit ihrer Einlage | 950,- | Verbreitet, wenn jemand Kapital einbringen, aber nicht mitarbeiten und nicht unbeschränkt haften soll. Mindestens ein Gesellschafter haftet dagegen mit seinem Privatvermögen — außer die Rolle übernimmt eine Kapitalgesellschaft, dann ist es eine Ltd & Co KG. |
| Offene Gesellschaft | keines | alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich | — | Kommt bei kleinen gemeinsam geführten Betrieben vor, in denen alle Beteiligten ohnehin füreinander einstehen. Eintragung im Firmenbuch. Wir gründen keine OG — es fehlt die Haftungsbeschränkung, und genau die ist der Grund, aus dem unsere Kundschaft kommt. |
| GesbR | keines | alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich | — | Entsteht formlos, sobald zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen — oft ohne dass den Beteiligten bewusst ist, dass sie eine Gesellschaft gegründet haben. Kein Firmenbucheintrag. Hier gibt es nichts zu gründen; ab einer bestimmten Größe ist ohnehin in eine eingetragene Form zu wechseln. |
| EPU / Einzelunternehmen | keines | unbeschränkt mit dem Privatvermögen | — | Die häufigste Form in Österreich, weil sie mit der Gewerbeanmeldung entsteht und keinen Gesellschaftsvertrag braucht. Wir gründen kein Einzelunternehmen — es gibt dabei nichts zu gründen. Wer die Haftung begrenzen will, findet die Alternativen in der oberen Hälfte dieser Tabelle. |
| Weder das eine noch das andere | ||||
| Verein | keines | Vereinsvermögen, Organe bei Pflichtverletzung persönlich | — | Kein Unternehmen, sondern ein Zusammenschluss zu einem ideellen Zweck. Gewinnerzielung darf nicht der Vereinszweck sein — ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nur als Nebenzweck zulässig. Wir gründen keine Vereine. Wer unternehmerisch tätig sein will, ist bei einer Gesellschaft richtig. |
Beträge netto in Euro, zuzüglich 20 % österreichischer Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Ein Gedankenstrich bei „Gründung ab“ heißt: Diese Form gründen wir nicht — die Zeile steht hier, weil sie zum Vergleich gehört. Die vollständigen Preise stehen in der Leistungsübersicht. Bei den österreichischen Formen beauftragen Sie den Rechtsanwalt selbst, mit eigener Vollmacht; er und der Notar rechnen ihr Honorar unmittelbar mit Ihnen ab, ebenso das Firmenbuchgericht seine Gebühren. Diese Beträge hängen am Stammkapital und sind in unseren Preisen nicht enthalten.
Kapitalgesellschaften: GmbH, FlexCo und AG
Ihnen ist gemeinsam, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und dass dafür Kapital aufzubringen ist. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung im Firmenbuch — vorher haftet, wer handelt, persönlich.
- GmbH — 10.000 Euro StammkapitalSeit der Reform 2024 liegt das Mindeststammkapital bei 10.000 Euro; die Hälfte davon ist bar einzuzahlen. Der Gesellschaftsvertrag ist ein Notariatsakt. Die Gesellschafter stehen im Firmenbuch und sind öffentlich einsehbar. Laufend kommen Bilanzierungspflicht und die Offenlegung beim Firmenbuch dazu. In der Praxis die verbreitetste Kapitalgesellschaft — Näheres zur GmbH.
- FlexKapG, auch FlexCo — dieselbe Kapitalgrenze, mehr SpielraumSeit 2024. Dieselben 10.000 Euro, aber mit zwei Unterschieden, die in der Praxis zählen: Unternehmenswert-Anteile erlauben eine Beteiligung von Mitarbeitern ohne Stimmrecht, und die Übertragung von Anteilen braucht nicht in jedem Fall einen Notariatsakt. Verbreitet bei jungen Unternehmen, die Beteiligungen planen — Näheres zur FlexKapG.
- Aktiengesellschaft — 70.000 Euro GrundkapitalVorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung: drei Organe mit klar getrennten Aufgaben und strengen Formvorschriften. Der laufende Aufwand ist erheblich. In Österreich kommt sie meist erst dort vor, wo viele Aktionäre beteiligt sind. Wir gründen keine österreichische AG; in der Schweiz und in Liechtenstein bieten wir sie an — Näheres zur AG.
Bei allen dreien gilt: Das Kapital zahlen Sie nicht an uns und nicht an eine Behörde, sondern auf ein Konto, das auf die zu gründende Gesellschaft lautet. Nach der Eintragung steht es der Gesellschaft zur Verfügung — es ist gebunden, nicht weg. Was vor einer Gründung zu klären ist, steht in der Checkliste zur GmbH-Gründung.
Die Limited und ihre Bauformen
Die Limited ist eine ausländische Kapitalgesellschaft — irisch oder englisch —, die in Österreich über eine Zweigniederlassung tätig wird oder ohne Eintragung im Firmenbuch geführt wird. Ihr Merkmal: Haftungsbeschränkung, ohne dass ein Mindestkapital gebunden werden muss.
Seit dem Brexit ist es nicht mehr ohne Weiteres möglich, eine UK Limited mit Verwaltungssitz in Österreich in das Firmenbuch eintragen zu lassen; die Niederlassungsfreiheit gilt für britische Gesellschaften nicht mehr. Für eine Eintragung in Österreich kommt deshalb die irische Limited in Betracht — sie ist eine EU-Gesellschaft und genießt die Niederlassungsfreiheit unverändert. Für die Schweiz und Liechtenstein liegt der Fall anders: Dort gilt die Niederlassungsfreiheit ohnehin nicht, und die englische Limited bleibt die günstigere Wahl.
- Limited (Ltd.)Irland oder England, Kapital frei bestimmbar, Gründung in wenigen Werktagen. Mit dem Paket XL kommt die Eintragung als Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch dazu. Laufend sind die Pflichten des Gründungslandes zu erfüllen — Confirmation Statement, Accounts, Meldung an die Steuerverwaltung. Näheres zur Limited.
- Ltd & Co KGEine Kommanditgesellschaft, deren voll haftende Gesellschafterin eine Limited ist. Damit haftet die Limited unbeschränkt, nicht eine natürliche Person — bei einer Besteuerung, die der einer Personengesellschaft folgt. Zwei Gesellschaften, zwei Eintragungen. Näheres zur Ltd & Co KG.
- Stiftungs-LimitedDer marktübliche Name für die Company Limited by Guarantee, in Irland CLG. Sie hat keine Anteile, sondern Mitglieder — es gibt also nichts, was jemand erben oder verkaufen könnte. Gewählt wird sie, wo Vermögen gebunden bleiben soll. Sie kostet dasselbe wie eine gewöhnliche Limited. Näheres zur Stiftungs-Limited.
- PLC und LTD by GuaranteeZwei weitere Bauformen des englischen und irischen Rechts. Die PLC entspricht der Aktiengesellschaft, die LTD by Guarantee hat keine Anteile und wird für Vorhaben ohne Gewinnverteilung verwendet. Beide durchlaufen dieselben Pakete und kosten dasselbe wie die Ltd.
Wie eine Gründung abläuft und wie lange sie dauert, steht unter Ablauf der Gründung. Zur laufenden Verwaltung einer bestehenden Gesellschaft: Serviceübernahme.
Personengesellschaften: KG, OG und GesbR
Bei ihnen steht nicht das Kapital im Vordergrund, sondern die Personen. Kein Mindestkapital — dafür haftet mindestens eine Person unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Das ist der Unterschied, der alles andere überwiegt.
- Kommanditgesellschaft (KG)Zwei Rollen: Der Komplementär führt die Geschäfte und haftet unbeschränkt, die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage und führen nicht. Verbreitet, wenn jemand Kapital beisteuern, aber nicht mitarbeiten soll. Eintragung im Firmenbuch. Näheres zur KG.
- Offene Gesellschaft (OG)Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich, alle sind zur Geschäftsführung berufen. Eintragung im Firmenbuch. Kommt bei kleinen gemeinsam geführten Betrieben vor. Näheres zur OG.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)Sie entsteht formlos, sobald sich zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammentun — häufig, ohne dass es den Beteiligten bewusst ist. Kein Firmenbucheintrag, keine eigene Rechtspersönlichkeit, unbeschränkte Haftung aller. Überschreitet sie bestimmte Umsatzgrenzen, ist in eine eingetragene Form zu wechseln. Näheres zur GesbR.
Von diesen drei gründen wir die KG. Die OG und die GesbR bieten wir nicht an — bei beiden haften alle Beteiligten unbeschränkt, und das ist selten das, weshalb jemand eine Gesellschaft gründet. Soll eine Personengesellschaft mit begrenzter Haftung entstehen, führt der Weg über die Ltd & Co KG: dieselbe Struktur, aber mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementärin.
Ohne eigene Gesellschaft: EPU und Verein
Zwei Formen, die häufig gesucht werden und bei denen es nichts zu gründen gibt — jedenfalls nichts, was wir übernehmen könnten.
- Einzelunternehmen, oft EPU genanntEs entsteht mit der Gewerbeanmeldung. Kein Gesellschaftsvertrag, kein Mindestkapital, keine Eintragung im Firmenbuch, solange die Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Der Preis dafür ist die unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen. Die häufigste Form in Österreich — und der häufigste Grund, warum jemand später wechselt. Näheres zum EPU.
- VereinEin Zusammenschluss zu einem ideellen Zweck, nicht zur Gewinnerzielung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist als Nebenzweck zulässig, darf aber nicht der eigentliche Zweck sein — wird er es, droht der Entzug der Rechtspersönlichkeit. Die Organe haften bei Pflichtverletzungen persönlich. Wir gründen keine Vereine; wer unternehmerisch tätig sein will, ist bei einer Gesellschaft richtig.
Woran sich die Wahl in der Praxis festmacht
Fünf Fragen, die in Beratungsgesprächen regelmäßig den Ausschlag geben. Sie ersetzen kein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater — sie helfen dabei, es vorzubereiten.
- Soll das Privatvermögen geschützt sein?Das ist die Frage, die sich am wenigsten nachträglich korrigieren lässt. Wer sie mit Ja beantwortet, kommt zu GmbH, FlexCo, Limited oder einer & Co KG. Die KG allein genügt dafür nicht — dort haftet der Komplementär unbeschränkt.
- Kann Kapital gebunden werden?GmbH und FlexCo verlangen 10.000 Euro, die AG 70.000. Bei der Limited bestimmen Sie die Höhe selbst. Für viele ist das der Punkt, an dem sich die Auswahl halbiert.
- Wie viele Beteiligte, und mit welchen Rechten?Bei einer Person spielt die Frage kaum eine Rolle. Bei mehreren wird sie zur wichtigsten: Wer entscheidet, wer bekommt welchen Anteil am Gewinn, was passiert beim Ausstieg. Genau hier liegt der Unterschied zwischen GmbH und FlexCo, und genau hier lohnt ein individueller Gesellschaftsvertrag.
- Wie schnell muss es gehen?Eine Limited ist in wenigen Werktagen eingetragen. Bei GmbH, FlexCo und KG kommt der Notartermin dazu, und das Firmenbuch braucht seine Zeit. Wer einen Vertrag unterschriftsreif hat, sollte das einrechnen — oder eine Vorratsgesellschaft in Betracht ziehen, die bereits eingetragen ist.
- Was kommt jedes Jahr wieder?Kapitalgesellschaften bilanzieren und legen offen. Die Limited hat ihre eigenen Fristen im Gründungsland — Confirmation Statement, Accounts, steuerliche Meldung. Personengesellschaften sind im laufenden Betrieb schlanker. Der Unterschied summiert sich über Jahre stärker als die Gründungskosten.
Zur steuerlichen Seite: Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, Personengesellschaften werden bei den Gesellschaftern erfasst. Was das im Einzelfall bedeutet, beurteilt ein Steuerberater — die Unterschiede sind erheblich und hängen an Umständen, die wir nicht kennen. Einen Überblick über das System gibt Steuersystem Österreich.
Häufige Fragen zu den Rechtsformen
Welche Rechtsform ist die beste?
Diese Frage lässt sich allgemein nicht beantworten, und wir dürfen sie für einen konkreten Fall auch nicht beantworten — das wäre Rechtsberatung, und die ist in Österreich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten.
Was sich sagen lässt: Die verbreitetste Form für Unternehmen mit begrenzter Haftung ist die GmbH. Wer schnell und ohne gebundenes Kapital starten will, findet das bei der Limited. Wer die Besteuerung einer Personengesellschaft mit begrenzter Haftung verbinden will, kommt zur Ltd & Co KG. Welche davon zu einem konkreten Vorhaben passt, klärt ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater — meist in einer Stunde.
Beraten Sie mich bei der Wahl der Rechtsform?
Nein, und das ist keine Zurückhaltung, sondern eine rechtliche Grenze: Die Beurteilung eines konkreten Vorhabens ist Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten, die steuerliche Seite den Wirtschaftstreuhändern.
Was wir tun: Wir erklären Ihnen, was die einzelnen Formen unterscheidet, was eine Gründung kostet und wie lange sie dauert. Wir prüfen den Firmennamen, stellen den Kontakt zum Rechtsanwalt her, stimmen die Termine ab und begleiten Sie bis zur Eintragung.
Bei einer österreichischen Gesellschaft beauftragen Sie den Rechtsanwalt selbst und erteilen ihm unmittelbar Vollmacht. Er berät Sie, errichtet den Gesellschaftsvertrag und rechnet sein Honorar direkt mit Ihnen ab — nicht über uns. Was Sie davon haben: Sie sprechen mit jemandem, der für seinen Rat einsteht und dafür haftet.
Kann ich die Rechtsform später wechseln?
Grundsätzlich ja. Das Umgründungssteuergesetz sieht dafür Wege vor, und der Wechsel vom Einzelunternehmen in eine GmbH ist einer der häufigsten Vorgänge überhaupt.
Aufwandslos ist es allerdings nicht: Je nach Weg sind Bewertungen, Verträge und Meldungen nötig, und es gibt Fristen, deren Versäumnis teuer wird. Ein Wechsel ist deshalb kein Grund, die erste Wahl leichtfertig zu treffen — aber auch kein Grund, sie für unumkehrbar zu halten.
Warum gründen Sie manche Rechtsformen nicht?
Bei OG, GesbR und Einzelunternehmen aus einem einfachen Grund: Dort haften alle Beteiligten unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Das ist selten das, weshalb jemand eine Gesellschaft gründet — und beim Einzelunternehmen und der GesbR gibt es ohnehin nichts zu gründen, sie entstehen von selbst.
Bei der österreichischen AG und beim Verein liegt es an der laufenden Betreuung: Beide verlangen eine Begleitung, die über das hinausgeht, was wir anbieten. Die AG gründen wir in der Schweiz und in Liechtenstein, wo sie im Aufbau schlanker ist.
Was kostet eine Gründung insgesamt?
Bei der Limited ist der Paketpreis der Gesamtpreis: Die Gebühren des Firmenregisters sind enthalten, es kommt nichts nach. Bei GmbH, FlexCo und KG kommen Notarkosten und Firmenbuchgebühren dazu; sie richten sich nach dem Stammkapital und werden Ihnen unmittelbar in Rechnung gestellt. Auf Wunsch nennen wir vorab eine Größenordnung.
Alle Beträge stehen in der Leistungsübersicht, und das Bestellformular rechnet Ihre Auswahl durch, bevor Sie etwas verbindlich bestellen.
Gilt das auch für Deutschland, die Schweiz oder Liechtenstein?
Nein — die Rechtsformen unterscheiden sich von Land zu Land, und zwar erheblich. Die deutsche GmbH verlangt 25.000 Euro statt 10.000, die schweizerische 20.000 Franken, und die FlexCo gibt es nur in Österreich. Liechtenstein kennt mit der Anstalt und der LVC Formen, die es sonst nirgends gibt.
Für die anderen Länder: Deutschland, Schweiz, Liechtenstein.
Sie wissen, welche Form es werden soll?
Dann geht es direkt zur Bestellung. Und wenn nicht: Wir sagen Ihnen gerne, was die Formen unterscheidet und was eine Gründung kostet — für die Beurteilung Ihres Falls nennen wir Ihnen auf Wunsch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.
Telefon AT +43 5524 22308 CH +41 58 5105770 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
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Diese Seite ist eine Übersicht, keine Beratung. Sie stellt Rechtsformen allgemein dar und beschreibt, in welchen Fällen sie in der Praxis gewählt werden. Sie enthält keine Beurteilung eines konkreten Vorhabens und darf eine solche auch nicht enthalten: Die Rechtsberatung ist in Österreich Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten, die steuerliche Beratung den Wirtschaftstreuhändern.
Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Was wir tun, ist die Vorbereitung und Durchführung der Gründung: Namensprüfung, Erstellung der Unterlagen, Eingabe über einen berufsmäßigen Parteienvertreter. Die Wahl der Rechtsform, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und die steuerliche Beurteilung nimmt ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.
Die genannten Beträge für Mindestkapital und Gebühren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Preisänderungen und Irrtum vorbehalten; maßgeblich ist die Summe im Bestellformular. Alle Leistungen werden durch befugte Personen erbracht.