Serviceübernahme - wenn der bisherige Dienstleister ausfällt
Ihre englische oder irische Gesellschaft läuft weiter — nur die Betreuung wechselt.
Der Anlass ist fast immer derselbe: Das bisherige Büro meldet sich nicht mehr, ist unversehens teurer geworden oder hat eine Frist verstreichen lassen. Wir übernehmen Registered Office, Company Secretary, die jährlichen Pflichteinreichungen beim Companies House und beim CRO sowie die Überwachung von Post und Terminen. Vorher sehen wir im Register nach, was tatsächlich offen ist.
- Blick ins Register vorab, ohne Kosten
- Registered Office und Company Secretary
- Companies House und CRO
- Post und Termine an einer Stelle
Erst der Befund, dann die Entscheidung
Nennen Sie uns Firmenname und Company Number. Wir rufen den Registerstand ab, halten fest, welche Einreichungen fehlen und welche Termine laufen, und beziffern, was eine Bereinigung kostet. Erst danach entscheiden Sie, ob wir übernehmen.
Steht bereits eine Löschung im Raum, vermerken Sie das bitte in der Mitteilung. Solche Fälle ziehen wir vor, weil dort eine Frist läuft.
Die Gesellschaft soll anders heißen
Ein Namenswechsel ist auch nach Jahren möglich. Ob der Wunschname im Register noch frei ist, sehen wir vorab nach — bis zu drei Varianten in einem Durchgang.
Mehr, als in die Felder oben passt
Mehrere Gesellschaften auf einmal, ein Zerwürfnis mit dem bisherigen Büro oder Unterlagen, die niemand mehr hat: Schildern Sie es in Ruhe, wir antworten schriftlich.
Woran Sie merken, dass es Zeit für einen Wechsel ist
Kaum jemand wechselt wegen einer einzelnen Enttäuschung. Es sind kleine Anzeichen, die sich über Monate summieren — und die man erst zusammengenommen richtig liest.
- Die Post kommt nicht mehr anBehördenschreiben gehen an das Registered Office. Wird dort nichts mehr weitergeleitet, erfahren Sie von einer Sache erst, wenn sie bereits ein Problem ist.
- Auf E-Mails folgt keine AntwortEine Nachfrage bleibt liegen, die zweite auch. Wer im Register etwas ändern lassen möchte, kommt ohne den bisherigen Ansprechpartner nicht weiter — und wartet.
- Rechnungen ohne LeistungsnachweisDie Jahresgebühr wird abgebucht, aber welche Einreichung dafür tatsächlich erfolgt ist, lässt sich der Abrechnung nicht entnehmen.
- Termine verstreichen ohne ErinnerungDie jährlichen Einreichungen haben feste Stichtage. Kommt kein Hinweis mehr, hängt alles daran, dass Sie selbst daran denken.
- Im Register steht ein anderer StandAnschrift, Geschäftsführung oder das Datum der letzten Einreichung weichen von dem ab, was Ihnen berichtet wurde. Das lässt sich in wenigen Minuten nachsehen.
Trifft eines davon zu, ist noch nichts verloren. Treffen drei davon zu, sollte jemand in den Registerauszug schauen — und zwar bald.
Was wir übernehmen und was nicht
Damit von Beginn an klar ist, wo unsere Arbeit endet und wo die eines Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters beginnt.
| Aufgabe | Wer sie erledigt |
|---|---|
| Registered Office und Postanschrift | Wir. Eingehende Behördenpost wird erfasst, weitergeleitet und einem Termin zugeordnet. |
| Company Secretary | Wir, soweit die Gesellschaft diese Funktion führt. Bei irischen Gesellschaften gehört sie zum Bestand. |
| Jährliche Bestandsmeldung | Wir. Vorbereitung, Abstimmung mit Ihnen, Einreichung beim zuständigen Register. |
| Jahresabschluss beim Register | Wir reichen ein. Wo eine Unterschrift Ihres Steuerberaters nötig ist, arbeiten wir mit ihm zusammen. |
| Änderungen bei Geschäftsführung und Anteilen | Wir melden sie dem Register, sobald Sie sie uns mitteilen. |
| Laufende Buchhaltung | Auf Wunsch, als eigener Auftrag. Ohne sie ist die Übernahme ebenso möglich. |
| Steuererklärungen und steuerliche Beurteilung | Ihr Steuerberater. Wir stellen ihm bereit, was aus dem Register kommt. |
| Verträge, Beteiligungsfragen, Streitfälle | Ein Rechtsanwalt oder Notar, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Partner. |
| Auseinandersetzung mit dem bisherigen Büro | Nicht bei uns. Offene Rechnungen dort bleiben eine Sache zwischen Ihnen beiden. |
Domain und Website gehören nicht dazu, lassen sich aber gleich miterledigen: Adressen prüfen und sichern Sie bei unserem eigenen Dienst Internet Providers, den Auftritt selbst übernimmt unser Studio Neon Studio.
So läuft es ab
Vorabprüfung anfordern
Firmenname, Company Number, Rechtsform und — soweit bekannt — der Stand. Fünf Minuten, mehr braucht es für den Anfang nicht.
Wir sehen im Register nach
Wir rufen den öffentlichen Stand ab: letzte Einreichungen, hinterlegte Anschrift, eingetragene Personen und ein etwaiges Löschungsverfahren.
Befund und Kostenrahmen
Sie erhalten schriftlich, was offen ist, wie dringend es ist und was jede einzelne Nachreichung kostet. Ohne Verpflichtung.
Übernahme zum vereinbarten Zeitpunkt
Anschrift umstellen, Post umleiten, Offenes nachreichen, danach der laufende Betrieb mit einem Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Was kostet die Vorabprüfung?
Gar nichts. Wir rufen den Registerstand ab und sagen Ihnen, was offen ist und was eine Bereinigung kosten würde. Daraus entsteht keine Verpflichtung.
Kosten entstehen erst mit dem Auftrag, den Sie danach erteilen — und zwar die, die im Befund stehen. Eine Übernahme, die im Laufe der Arbeit teurer wird als angekündigt, gibt es bei uns nicht.
Was, wenn der Jahresabschluss überfällig ist?
Dann wird nachgereicht, Jahr für Jahr, beginnend mit dem ältesten offenen Geschäftsjahr. Ein Jahr zu überspringen funktioniert nicht, die Register nehmen die Unterlagen in der Reihenfolge entgegen.
Eine verspätete Einreichung löst eine Gebühr aus, die mit der Dauer der Verspätung steigt. Wie hoch sie in Ihrem Fall ausfällt, beziffern wir im Befund. Ob die Zahlen selbst tragfähig sind, beurteilt Ihr Steuerberater — wir kümmern uns um die Einreichung.
Was bedeutet Strike-off und wie dringend ist das?
Strike-off ist die Löschung der Gesellschaft aus dem Register. Sie wird vorher angekündigt und öffentlich bekanntgemacht; bis zur Löschung selbst vergehen einige Wochen.
Wird in dieser Zeit eingereicht, was fehlt, lässt sich das Verfahren in aller Regel anhalten. Danach ist die Gesellschaft aus dem Register verschwunden, und der Weg zurück ist ein eigenes, ungleich aufwendigeres Verfahren.
Deshalb gilt: Liegt ein solches Schreiben vor, melden Sie sich an dem Tag, an dem Sie es lesen. Wir sehen sofort nach, wie viel von der Frist noch übrig ist.
Brauche ich die Company Number?
Sie hilft, zwingend ist sie nicht. Mit dem genauen Firmennamen finden wir die Gesellschaft meist selbst; bei häufigen Namen fragen wir kurz nach.
Zu finden ist die Nummer auf dem Gründungszertifikat, auf jedem Registerauszug und in der Regel auf den Rechnungen des bisherigen Büros.
Kann ich mitten im Geschäftsjahr wechseln?
Ja. Der Wechsel ist an keinen Stichtag gebunden; wir übernehmen zu dem Zeitpunkt, den Sie nennen.
Laufende Termine gehen dabei nicht verloren. Sie stehen im Befund, und wir führen sie ab dem Übernahmetag weiter — auch dann, wenn der nächste Stichtag schon in wenigen Wochen liegt.
Muss der bisherige Dienstleister zustimmen?
Nein. Anschrift, Company Secretary und jede Einreichung veranlasst die Gesellschaft, nicht ihr Dienstleister. Wir bereiten die Meldungen vor, Sie geben sie frei.
Angenehm ist es, wenn Unterlagen herausgegeben werden. Nötig ist es nicht, denn der maßgebliche Stand steht ohnehin im Register und ist für jeden einsehbar.
Lieber zuerst darüber sprechen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fall dazu passt: Ein kurzes Telefonat klärt meist in zehn Minuten, ob eine Bereinigung der richtige Weg ist.
Telefon AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 CH +41 58 5105770 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
Die Vorabprüfung ist eine Auskunft aus dem Register, keine rechtliche Beurteilung. Wir reichen ein und überwachen Termine; wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.