Stiftungs-Limited als Vermögensschutz

Die Besonderheit einer Stiftungs-Limited ist, dass sie nicht im Eigentum einer anderen Person oder Gesellschaft steht, sondern sich selber gehört.

Eine Stiftungs-Limited ist eine wenig bekannte und genutzte, aber keinesfalls uninteressante Form der Limited, die einige besondere Merkmale hat. Anders als bei der klassischen, gewerblich geprägten Limited (die im Englischen „Private Company Limited by Shares“ heißt) handelt es sich bei der Stiftungs-Limited (im Englischen: „Private Company Limited by Guarantee“) um eine Rechtsform, die der Gesellschafter nicht direkt besitzt, sondern die sozusagen sich selbst gehört. Letztlich ist sie nichts anderes als eine Stiftung: Gewinne können nicht entnommen werden. Erzielte Gewinne können also nicht ausgeschüttet werden kann (denn es gibt ja keine gewinnbezugsberechtigten Gesellschafter), sondern allenfalls für gemeinnützige Zwecke verwandt werden.

Wie funktioniert eine Private Company Limited By Guarantee?

Im Britischen und irischen Gesellschaftsrecht ist die Private Company Limited By Guarantee (LBG) eine alternative Körperschaftsform, die überwiegend von nicht-kommerziellen, gemeinwirtschaftlichen Organisationen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit brauchen, genutzt wird. Eine LBG hat kein gezeichnetes Kapital (Stammkapital) und keine Anteilseigner (Gesellschafter), sondern Mitglieder, die als Garant agieren. Die Garanten geben eine Zusage, einen bestimmten Nennbetrag (üblicherweise recht klein) im Fall der Auflösung der Gesellschaft beizutragen.

Eine LBG kann Gewinn an ihre Mitglieder ausschütten, wenn es die Satzung erlaubt. Für LBG, die den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit anstreben, muss diese Möglichkeit aber ausgeschlossen sein. Normalerweise muss eine LBG den Zusatz „Limited“ mit ihrem Namen tragen außer es liegt eine gesetzlich bestimmte Ausnahme vor. Eine solche besteht für den Fall, dass die Gesellschaft nach der Satzung keine Gewinne ausschütten kann.

Vorteile und Nachteile der Limited

Die Gründung einer attraktiven Gesellschaftsform erfordert Kapital. Die Limited gilt zunehmend als Alternative zu herkömmlichen Rechtsformen wie die GmbH.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Limited kann schnell und relativ unkompliziert Online gegründet werden. Man muss sich aber im Klaren sein, dass das Unternehmen dann, zumindest auf dem Papier, seinen Sitz in Großbritannien oder Irland hat. Vor Ort ist es, dank der europäischen Niederlassungsfreiheit, eine österreichische Niederlassung, die separat in das österreichische Firmenbuch eingetragen wird.

Folgende Argumente zeigen die vorrangigsten Vor- und Nachteile, die bei der Gründung einer Limited als Alternative zu einer GmbH entstehen können:


Vorteile einer Stiftungs-Limited:

  • Die Vermögensgegenstände der Stiftungs-Limited sind nicht pfändbar
  • Sie kann als operative Gesellschaft genutzt werden
  • Die Gründungskosten sind deutlich niedriger
  • Sie eignet sich als Holding einer operativen GmbH
  • Gründung binnen weniger Stunden möglich
  • Sie kann als gewinnbezugsberechtigte Kommanditisten eingesetzt werden
  • Es ist nicht nötig, einen Rechtsformzusatz anzugeben (z.B. Ltd.)
  • Durch die richtige Gestaltung mit einer Stiftungs-Limited, können GmbH oder UG’s unpfändbar gemacht werden


Nachteile

  • englische bzw. irische Zustelladresse für Behördenpost erforderlich (im Gründungspaket ab "M" enthalten)
  • englische Bilanzlegungs- und Publizitätsvorschriften
  • kollisionsrechtliche Verknüpfungen im Gesellschaftsrecht möglich
  • vereinzelt Skepsis bei regionalen inländischen Geschäftspartnern
  • Banken sind recht zurückhaltend bei der Kontoeröffnung

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