Wie lang muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich müssen Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt zu laufen am Ende des Jahres, für das die Buchungen vorgenommen wurden.

Bei einem Wirtschaftsjahr läuft die Frist am Ende des Jahres weg, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Verlängerte Aufbewahrungspflicht

Diese Frist verlängert sich auf 22 Jahre für Unterlagen, die Grundstücke betreffen. Die verlängerte Aufbewahrungsfrist gilt für alle Grundstücke, die nach dem 31. März 2012 erstmals als Anlagevermögen verwendet werden und wenn bei der Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke der Vertragsabschluss über die Vermietung nach dem 31. März 2012 erfolgt. 22 Jahre beträgt die Frist für Grundstücke, die nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken dienen und für die hinsichtlich des privat genutzten Teiles ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Die Unterlagen sind länger aufzubewahren, weil hier der Zeitraum in dem die Vorsteuer zu berichtigt ist 19 Jahre beträgt.

Diese Fristen gelten nicht für Unterlagen, die für Gerichtsverfahren als Beweismittel dienen. Hier verlängert sich die Frist auf unbestimmte Zeit. Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte und Arbeitsverträge sollten länger aufgehoben werden.

Betriebsprüfungen 10 Jahre zurück

Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis 10 Jahre zurück möglich sind. Daher kann es sinnvoll sein Unterlagen auch so lange aufzuheben.

Mehr zum Thema:
Sparen Sie bei der Buchführung viele Geld mit DATAC24

Zuletzt aktualisiert am 11.05.2016 von Insolution Team.

Zurück

Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden