Bankbestätigung für die GmbH in Österreich

Wichtige Schritte zur Gründung und Kapitaleinlage

Bei der Gründung einer GmbH in Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens die Hälfte der Stammeinlagen in bar einbezahlt wird. Um diesen Prozess zu beginnen, ist zunächst ein spezielles Bankkonto für die GmbH zu eröffnen. Auf dieses Konto müssen die Gesellschafter die notwendigen Stammeinlagen einzahlen.

Der Nachweis der Einzahlung für das Firmenbuch

Für die Eintragung der GmbH ins Firmenbuch ist es erforderlich, eine Bestätigung der Bank vorzulegen. Diese Bestätigung muss deutlich machen, dass das Mindestkapital nicht nur eingezahlt wurde, sondern auch zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht. Die Bankbestätigung dient somit als Nachweis, dass die finanziellen Anforderungen erfüllt sind und die GmbH rechtlich handlungsfähig ist.

Alternative Vorgehensweise über den Notar

Eine schnelle Alternative zur Standardprozedur bietet die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf ein Anderkonto eines Notars einzuzahlen. Der Notar agiert in diesem Fall als Treuhänder und sorgt dafür, dass die Einzahlung der Stammeinlagen nach der offiziellen Eintragung der Gesellschaft weitergeleitet wird. Die Bestätigung über die Einzahlung des Mindestkapitals erfolgt dann direkt durch den Notar. Dies kann den Gründungsprozess beschleunigen und bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene.

Muster einer Bankbestätigung

Hiermit bestätigen wir, dass die Stammeinlage von EUR 5.500,– auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt wurde. Zudem bestätigen wir, dass die Geschäftsführer in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht eingeschränkt sind, insbesondere nicht durch etwaige Gegenforderungen.

Sind Sie bereit, Ihre GmbH in Österreich zu gründen?

Zögern Sie nicht, die ersten Schritte in die Wege zu leiten. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um den Prozess von der Kontoeröffnung bis zur Eintragung ins Firmenbuch effizient und reibungslos zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren und sicherzustellen, dass Ihre Gründung gemäß den österreichischen Gesetzen erfolgreich verläuft.

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