EORI-Nummer für die UK Limited Gesellschaft
von Insolution Team
EORI-Nummer besser früher als später beantragen
Die EORI - Economic Operators Registration and Identification - Nummer soll die EU-weite Identifikation von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber Zollbehörden erleichtern und ist für im Import und Export mit Drittländern tätige Wirtschaftstreibende verpflichtend. Betroffen sind vor allem in der EU ansässige natürliche oder juristische Personen, die mit Zolltätigkeiten (auch passiv) zu tun haben, weil sie z.B. Waren in die EU einführen bzw. aus der EU ausführen oder etwa Anmelder bzw. Bewilligungsinhaber eines Zollverfahrens sind. Wichtig ist, dass die EORI-Nummer auch dann zu beantragen ist, wenn die tatsächliche Durchführung des Imports bzw. Exports an ein Speditionsunternehmen übertragen wird. Sofern der Wirtschaftsbeteiligte im Drittland ansässig ist, kann sich unter Umständen auch eine Registrierungspflicht ergeben, beispielsweise wenn ein Verwahrungslager betrieben wird oder innerhalb der Gemeinschaft eine summarische Ausgangs- oder Eingangsmeldung abgeben wird. Solche (Voran)Meldungen sind Standard im internationalen Handel und erleichtern den Zollbehörden die Auswahl für gezielte Kontrollen, ohne dass es dadurch zu größeren zeitlichen Verzögerungen kommt.
Es ist - auch wegen der anfangs möglicherweise großen Nachfrage nach
EORI-Nummern und der damit verbundenen längeren Bearbeitungszeit durch die
Zollbehörden - ratsam, den Antrag auf die Erteilung einer EORI-Nummer
möglichst bald zu stellen. Grundsätzlich muss ab 1.
September 2009 bei Import und Export im Zusammenhang mit einem Drittland
bzw. bei Kontakt mit der Zollbehörde die EORI-Nummer verwendet werden. In einer
Übergangsphase kann jedoch bis zum Jahresende anstelle der
EORI-Nummer die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) zur Anwendung
kommen. Ab 1.1.2010 ist die EORI-Nummer schließlich verpflichtend.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung einer EORI-Nummern für Ihre Limited behilflich.
Ihr Insolution Team
Kommentare
Kommentar von hh-Solution International LTD |
Guten Tag,
wir haben eine englische Limited mit Sitz in Birmigham. Dann haben wir einen Import von einem Container Granit aus
Indien bekommen. Der Container steht in Nürnberg zur Verzollung.
Die EORi-Nummer haben wir am 30.04.2019 beim Zollamt in Dresden beantragt. Im Moment haben wir noch keine Rückantwort, nur das der Antrag eingegangen ist.
Haben Sie Erfahrung, ob noch Unterlagen aus England fehlen um die EORi Nummer zu erhalten und können Sie uns dabei helfen diese zu bekommen?
Vielen Dank und viele Grüße Heribert Herbst
Antwort von Elrico Tschann
Guten Tag Herr Herbst, die EORI Nummer muss für eine Limited immer im Gründungsland in Ihrem Fall in UK beantragt werden.
Wenn Sie Hilfe benötigen können wir gerne die EORI für Sie beantragen.
MfG. Elrico Tschann
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