EU-weites Fragerecht für Aktionäre sicher
von Insolution Team
HB BRÜSSEL. „Die Fragen müssen allerdings in direktem
Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung stehen“, sagt der
rechtspolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne.
Die Verabschiedung durch das Plenum des Parlaments gilt nur noch als Formsache.
Auch die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits zugestimmt.
Neben dem
Fragerecht gilt die Stimmrechtsvertretung als Kern einer grenzüberschreitenden
Ausübung von Aktionärsrechten. Die Mitgliedstaaten sollen nun alle gesetzlichen
und unternehmerischen Hürden abschaffen, welche die Ernennung von landesfremden
Stimmrechtsvertretern beschränkt. „Für jedes gehaltene Depot muss ein
Stimmrechtsvertreter zugelassen werden können“, sagte der CDU-Europaabgeordnete
Lehne.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die
Einigung auf das Gesetzgebungsprojekt. „Die Richtlinie ist ein akzeptabler
Kompromiss. Alle 27 Mitgliedstaaten müssen nun uneingeschränkt
Stimmrechtsvertretungen zulassen“, sagte der BDI-Experte für Gesellschaftsrecht,
Matthias Schmidt-Gerdts. Dies leiste einen Beitrag zur Erhöhung der Präsenz auf
Hauptversammlungen.
Quelle: Handelsblatt
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