GmbH, KG, GbR, Ltd oder AG für Deutschland
von Insolution Team
Mehr als zehn unterschiedliche Unternehmensformen gibt es in Deutschland. Und jede dieser Formen hat ihre Vor- und Nachteile: Die eine bringt einen steuerlichen Nutzen, die andere ist kostengünstig und die dritte ist für die persönliche Situation des Unternehmers am besten.
Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sind deshalb folgende Fragen wichtig:
- Wollen Sie Ihr Unternehmen allein oder mit einem Partner führen?
- Ist der Umfang des bürokratischen Aufwands für Sie ein ausschlaggebender Faktor?
- Wie wichtig ist es für Sie, die Haftung zu beschränken?
- Wie hoch ist Ihre Steuerbelastung?
- Welche Rechtsformen sind in Ihrer Branche üblich?
- Sind Sie bereit, eine aufwändige Buchführung zu betreiben?
- Wollen Sie Ihre Unternehmensdaten veröffentlichen?
- Wie viel darf die Rechtsform kosten?
- Wer stellt Ihnen Kapital zur Verfügung?
- Soll oder muss Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
Einige der Fragen können Sie selbst beantworten, andere können nur externe Berater beurteilen. Die Frage danach, was steuerlich für Sie am günstigsten ist, kann beispielsweise nur der Steuerberater beantworten. Die rechtlichen Folgen können Notare am besten abschätzen. Sie helfen auch, die richtigen Formulierungen für den Gesellschaftervertrag zu finden, sie übernehmen die Anmeldung im Handelsregister und beurkunden GmbH- und AG-Gründungen.
Diese Rechtsformen gibt es
Personengesellschaft
Bei Personengesellschaften stehen die Personen, die das Unternehmen führen, im Vordergrund: Die Gesellschafter sind nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter des Unternehmens. Sie haften für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen.
Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die GmbH & Co. KG.
Kapitalgesellschaft
Anders verhält es sich bei den Kapitalgesellschaften. Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften in der Regel nur in Höhe ihrer Einlage. Die beschränkte Haftung ist für viele Unternehmer der entscheidende Grund für die Wahl der Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Wichtig: Die Beschränkung gilt nicht für die Produkthaftung!
Ein weiteres Argument ist oft die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über Gesellschafter und Aktionäre, ohne dass diese aktiv an der der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn bei Geschäftseröffnung keine andere Unternehmensform gewählt wurde. Einzelunternehmen sind oft ideal für Existenzgründer, denn der bürokratische Aufwand ist gering und ein Mindestkapital ist nicht notwendig.
Die Vor- und Nachteile der Rechtsformen im Überblick
Einzelunternehmen
Geeignet für: Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister, freie Berufe
Vorteile: Geringer bürokratischer Aufwand, kein Mindestkapital, Unternehmensführung liegt in einer Hand, Eintrag ins Handelsregister möglich
Nachteile: Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Geeignet für: Kleingewerbetreibende, Freiberufler
Vorteile: Einfache Geschäftspartnerschaft ohne große Formalitäten, großer Freiraum für den Einzelnen möglich, kein Mindestkapital
Nachteile: Teilhaber haften persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Geeignet für: Kaufleute, die mit mindestens einem Partner ein Handelsgeschäft betreiben, nicht für Kleingewerbetreibende
Vorteile: Hohes Ansehen bei Kreditinstituten und Geschäftspartnern wegen der Bereitschaft zur persönlichen Haftung, kein Mindestkapital
Nachteile: Teilhaber haften persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Partnergesellschaft (PartG)
Geeignet für: Freie Berufe, wenn das Berufsrecht dies zulässt
Vorteile: Partner handeln eigenverantwortlich, kein Mindestkapital
Nachteile: Teilhaber haften bei fehlerhaftem Handeln mit Privatvermögen
Kommanditgesellschaft (KG)
Geeignet für: Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen
Vorteile: Der Komplementär (ein oder mehrere Unternehmer) führt die Geschäfte alleine, der Kommanditist (Teilhaber) ist finanziell am Unternehmen beteiligt, kein Mindestkapital, formfreier Gesellschaftsvertrag
Nachteile: Der Komplementär (der Unternehmer) haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, der Kommanditist bis zur Höhe seiner Einlage
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Geeignet für: Unternehmer, die ihre Haftung beschränken wollen oder denen die GmbH bei höheren Gewinnen steuerliche Vorteile bietet. Auch GmbHs mit nur einem Gesellschafter sind möglich (Ein-Personen-GmbH)
Vorteile: Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage. Bei Krediten haften die Gesellschafter allerdings in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten.
Nachteile: Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet werden, Mindestkapital 25.000 Euro
GmbH & Co. KG
Geeignet für: Kaufleute, die ihre Haftung beschränken wollen und zusätzliches Kapital benötigen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen. Die Gesellschaft besteht aus mindestens einem Komplementär (Unternehmer) und einem Kommanditist (Teilhaber)
Vorteile: Beschränkte Haftung, kein Mindestkapital
Nachteil: Aufwändige Gründungsformalitäten
Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)
Geeignet für: Unternehmer, die zusätzliches Kapital benötigen
Vorteile: Ohne Börsennotierung, Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein, beschränkte Haftung
Nachteile: Notarielle Satzung notwendig, Grundkapital 50.000 Euro, Entscheidungsbefugnis wird durch den Aufsichtsrat beschränkt
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Geeignet für: Unternehmer, die gemeinschaftlich ein Geschäft betreiben wollen
Vorteile: Aufgaben wie Einkauf, Auftragsakquisition, Werbung werden zentral erledigt. Die Haftung ist beschränkt auf die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile.
Nachteile: Vergleichsweise aufwändige Gründungsformalitäten
Limited (private company limited by shares)
Geeignet für: Unternehmer, die ihre Haftung beschränken wollen, aber kein Stammkapital einbringen wollen
Vorteile: Geringe Gründungskosten, kein Notar notwendig, beschränkte Haftung
Nachteile: Hohe laufende Kosten für steuerliche und anwaltliche Beratung und für die Buchhaltung nach deutschem und britischem Recht, geringes Ansehen bei deutschen Kreditinstituten
Europa AG (SE)
Geeignet für: Europaweit agierende Unternehmen
Vorteile: EU-weite rechtliche Akzeptanz, dadurch geringere Rechts- und Verwaltungskosten
Nachteile: Mindestkapital 120.000 Euro, rechtliche Risiken noch schwer einschätzbar
Quelle: Alrun Jappe
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