Leitender Angestellter einer Schweizer AG muss Gehalt nicht in DE versteuern

von Insolution Team

Laut DBA Schweiz 1992 müssen Leitende Angestellte, die in Deutschland ansässig sind, ihr Gehalt nicht in Deutschland versteuern, wenn dies bereits in der Schweiz versteuert wird.

Das gilt selbst dann, wenn der Angestellte seine Tätigkeit überwiegend von Deutschland aus Deutschland ausübt. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 25.10.2006 (Az: R 81/04) entschieden. Gemäß Art. 15 Abs. 4 S.1 DBA-Schweiz 1992 können die Einkünfte einer natürlichen Person in der Schweiz besteuert werden, die in Deutschland ansässig, aber als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft tätig ist.
Quelle: Bundesfinanzhof vom 25.10.2006 (Az: R 81/04)

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