Leitender Angestellter einer Schweizer AG muss Gehalt nicht in DE versteuern
von Insolution Team
Das gilt selbst dann, wenn der Angestellte seine Tätigkeit
überwiegend von Deutschland aus Deutschland ausübt. Dies hat der Bundesfinanzhof
in einem Urteil vom 25.10.2006 (Az: R 81/04) entschieden. Gemäß Art. 15 Abs. 4
S.1 DBA-Schweiz 1992 können die Einkünfte einer natürlichen Person in der
Schweiz besteuert werden, die in Deutschland ansässig, aber als
Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer in der Schweiz
ansässigen Kapitalgesellschaft tätig ist.
Quelle: Bundesfinanzhof vom
25.10.2006 (Az: R 81/04)
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