Brexit: Was ist mit der Limited, PLC und LLP bei EU-Austritt?

Wie sich der Brexit auf den Status der in Österreich und Deutschland ansässigen Gesellschaften in englischer Rechtsform auswirkt.

Nach dem Brexit werden britische Gesellschaften wie die Limited (Ltd), Public Limited Company (PLC) und Limited Liability Partnership (LLP) in EU-Mitgliedstaaten nicht mehr automatisch als Kapitalgesellschaften anerkannt. In Deutschland und Österreich können solche Gesellschaften als Personengesellschaften behandelt werden, was die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter aufhebt. Unternehmen sollten prüfen, ob eine Umwandlung oder Neugründung in einer EU-Rechtsform sinnvoll ist, um die Haftungsbeschränkung und Rechtsfähigkeit zu gewährleisten.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag bezüglich Brexit.

Alternative: Irische Limited (Ltd.)

Durch die Gründung einer irischen Limited Company können Sie die Vorteile einer EU-Gesellschaft nutzen. Die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter bleibt erhalten, und die Gesellschaft wird in anderen EU-Mitgliedstaaten als Kapitalgesellschaft anerkannt.

Um dieses Risiko zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob eine Umwandlung in eine österreichische Rechtsform (z. B. GmbH) oder die Gründung einer irischen Limited sinnvoll ist.

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Admin.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 4 und 2.

Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden