Erforderliche Unterlagen für bestehende Bankkunden einer englischen Limited Company

In unserem kontinuierlichen Bemühen, den Betrieb Ihrer englischen Limited Company zu optimieren, insbesondere für jene mit Niederlassung in Österreich bzw. DACH Region, haben wir diesen speziellen FAQ-Bereich eingerichtet. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Dokumente zu geben, die Sie regelmäßig Ihrer Bank vorlegen müssen, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Für bestehende Kunden ist es von entscheidender Bedeutung, stets auf dem neuesten Stand der regulatorischen Entwicklungen zu sein und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unternehmensdokumente aktuell sind und der Bank vorliegen. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Schlüsselaspekt zur Stärkung und Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrer Bank.

Ob es um das Certificate of Good Standing, den Company Snapshot oder das Register der Personen mit erheblicher Kontrolle geht, unser Leitfaden soll Ihnen klar und verständlich erklären, wie Sie diese Dokumente effizient beschaffen und einreichen können. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit den Compliance-Anforderungen entspricht. Lesen Sie weiter, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen immer den Banken-Compliance-Anforderungen genügt.

Certificate of Good Standing:

Ein Certificate of Good Standing, auch bekannt als Certificate of Compliance, ist ein wesentliches Dokument für englische Unternehmen, die ihre Zahlungsfähigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen nachweisen möchten. Ausgestellt von Companies House, enthält dieses offizielle Dokument wichtige Informationen und bestätigt, dass alle Unternehmenseinreichungen auf dem neuesten Stand sind. Es bescheinigt, dass keine laufenden Maßnahmen zur Streichung des Unternehmens aus dem Register vorliegen.

Wichtige enthaltene Informationen:
- Firmenname, Registrierungsnummer und Gründungsdatum
- Bestätigung, dass Jahresabschlüsse und -berichte aktuell sind
- Bestätigung, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet oder einem Verwaltungsverfahren unterliegt
- Bestätigung, dass kein Insolvenzverwalter oder Verwalter des Unternehmensvermögens ernannt wurde
- Das Dokument ist datiert und von einem Vertreter des Companies House unterzeichnet.

Company Snapshot:

Der "Company Snapshot" einer englischen Limited liefert ein aktuelles Bild des Unternehmens und ersetzt den bisher verwendeten "Current Appointments Report". Er enthält detaillierte Informationen zu:
- Firmenname und Gründungsdatum
- Vorherige Firmennamen
- Registrierte Firmenadresse
- Angaben zu Direktoren und zum Company Secretary

Register der Personen mit erheblicher Kontrolle (PSC Register):

Das PSC-Register enthält umfassende Informationen über Personen, die letztendlich das Unternehmen kontrollieren. Für jede im Register eingetragene Person werden folgende Details offengelegt:
- Unternehmens-/LLP-Name
- Unternehmens-/LLP-Registrierungsnummer
- Vollständiger Name der Person mit erheblicher Kontrolle
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnsitzland
- Wohnadresse (aus Datenschutzgründen geschützt)
- Art der Kontrolle (z.B. Eigentum von mehr als 25% der Anteile)
- Umfang der Kontrolle (z.B. Inhaber von mehr als 25% der Stimmrechte)
- Datum der Eintragung in das Register
- Datum des Ausscheidens aus dem Register als Person mit erheblicher Kontrolle, falls zutreffend

Dies trägt zur Transparenz und Erfüllung der regulatorischen Anforderungen bei.

Zum Abschluss wird das gesamte Dokumentenpaket mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt, um der Bank alle relevanten Informationen über den Kunden bereitzustellen.

Siehe auch: Erforderliche Unterlagen für Neukunden einer englischen Limited Company bei der Bank

Zuletzt aktualisiert am 26.03.2024 von Elrico Tschann.

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