Erforderliche Unterlagen für bestehende Bankkunden einer irischen Limited

In unserem stetigen Bestreben, den Geschäftsbetrieb Ihrer irischen Limited mit Niederlassung in Österreich so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir diesen speziellen FAQ-Bereich eingerichtet. Er dient dazu, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Dokumente zu geben, die Sie regelmäßig Ihrer Bank vorlegen müssen, um den Compliance-Anforderungen gerecht zu werden.

Für bestehende Kunden ist es von entscheidender Bedeutung, mit den jüngsten regulatorischen Entwicklungen Schritt zu halten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unternehmensdokumente aktuell und der Bank zugänglich sind. Dies ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Pflicht, sondern auch ein Schlüsselelement, um das Vertrauen zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrer Bank zu stärken und aufrechtzuerhalten.

Ob es sich um das Certificate of Good Standing, den Company Printout oder die Liste der wirtschaftlichen Eigentümer handelt, unser Leitfaden zielt darauf ab, Ihnen klar und verständlich zu erläutern, wie Sie diese Dokumente effizient beschaffen und vorlegen können. So gewährleisten Sie, dass Ihr Unternehmen jederzeit den Compliance-Anforderungen entspricht. Lesen Sie weiter, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in puncto Bank-Compliance immer auf dem neuesten Stand ist.

Certificate of Good Standing (Letter of Status):

Ein Certificate of Good Standing, auch bekannt als CRO Letter of Status, ist ein wesentliches Dokument für irische Unternehmen, die ihre Unbescholtenheit nachweisen möchten. Ausgestellt vom Companies Registration Office (CRO), enthält dieses offizielle Dokument essentielle Informationen und bestätigt, dass alle Unternehmensunterlagen sowie die Bilanz auf dem neuesten Stand sind. Es bescheinigt außerdem, dass das CRO derzeit keine Maßnahmen zur Streichung des Unternehmens aus dem Register einleitet (bekannt als unfreiwillige Streichung).

Folgende Angaben sind enthalten:
- Firmenname, Registrierungsnummer und -datum
- Bestätigung, dass Jahresberichte und Konten aktuell sind
- Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder unter Verwaltungsanordnung steht
- Bestätigung, dass kein Konkursverwalter oder Verwalter für das Unternehmensvermögen bestellt wurde
- Das Dokument ist datiert und wird von einem CRO-Vertreter unterzeichnet.


Company Printout (IRL Firmenbuchauszug):

Der Handelsregisterauszug, bekannt als Company Printout, kann in Irland einfach als PDF heruntergeladen oder in beglaubigter Form direkt vom Companies Registration Office angefordert werden. Für gerichtliche Zwecke und für die Bank in Österreich kann zusätzlich eine Apostille bereitgestellt werden.

Der Company Printout umfasst:
- Firmenname und Gründungsdatum
- Frühere Firmennamen
- Registrierte Firmenanschrift
- Details zu Geschäftsführern und zum Secretary


RBO - List of Beneficial Owners (Liste der wirtschaftlichen Eigentümer):

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBO) enthält umfassende Informationen über die Personen, die letztendlich ein Unternehmen oder eine Gesellschaft kontrollieren. Für jede im RBO eingetragene Person werden die folgenden Daten erfasst und offengelegt:

- Unternehmens-/Gesellschaftsname: Der vollständige Name des Unternehmens oder der Gesellschaft.
- Firmen-/Gesellschaftsnummer: Die eindeutige Identifikationsnummer des Unternehmens oder der Gesellschaft.
- Vollständiger Name des wirtschaftlichen Eigentümers: Der vollständige Name jeder Person, die als wirtschaftlicher Eigentümer gilt.
- Geburtsdatum: Das Geburtsdatum des wirtschaftlichen Eigentümers.
- Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers.
- Land des Wohnsitzes: Das Land, in dem der wirtschaftliche Eigentümer seinen Wohnsitz hat.
- Adresse des Wohnsitzes: Die vollständige Wohnadresse des wirtschaftlichen Eigentümers.
- Eircode: Der Eircode des Wohnsitzes des wirtschaftlichen Eigentümers (fakultativ).
- PPS-Nummer (persönliche öffentliche Dienstnummer): Sofern verfügbar, die PPS-Nummer des wirtschaftlichen Eigentümers.
- Art der Beteiligung: Eine Erklärung darüber, wie der wirtschaftliche Eigentümer Kontrolle ausübt (z.B. als Mehrheitsaktionär).
- Umfang der Beteiligung: Der genaue Anteil oder die Kontrollspanne, die der wirtschaftliche Eigentümer im Unternehmen hat (z.B. Kontrolleur von 33 % der Anteile).
- Eintragungsdatum: Das Datum, an dem die Person als wirtschaftlicher Eigentümer in das RBO eingetragen wurde.
- Ausscheidungsdatum: Falls zutreffend, das Datum, an dem die Person nicht mehr als wirtschaftlicher Eigentümer gilt.
- Verfahren bei fehlenden natürlichen Eigentümern: Sollten keine natürlichen Personen als wirtschaftliche Eigentümer identifiziert werden können, werden stattdessen Informationen über leitende Angestellte aufgeführt. Zudem werden Maßnahmen dokumentiert, die unternommen wurden, um die wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren (gemäß Verordnung 5(5) des S.I. 110/2019).

Dies trägt zur Transparenz und Compliance bei.

Abschließend wird das gesamte Paket der Dokumente mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt, um der Bank alle relevanten Informationen über den Kunden bereitzustellen.

Siehe auch: Erforderliche Unterlagen für bestehende Bankkunden einer irischen Limited

Zuletzt aktualisiert am 26.03.2024 von Elrico Tschann.

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