Was benötigen wir, um neue Personen (Officer) in Irland zu registrieren?

Für die Registrierung neuer Personen in Irland als Director, Secretary oder Shareholder benötigen wir von Ihnen das folgende Personaldatenblatt.

Download Personendatenblatt

Um den Vorschriften des Geldwäschegesetzes gerecht zu werden, müssen wir eine detaillierte Überprüfung Ihrer Person (KYC - Know Your Customer) sowie eine Risikobewertung durchführen. Diese Anforderungen gelten für alle Gesellschafter, Geschäftsführer sowie den Sekretär der Gesellschaft und dienen der lückenlosen Dokumentation und Verifizierung der Identität aller Beteiligten.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Beglaubigte Passkopie oder Personalausweis im Original nicht älter als 3 Monate.
Alternativ: Sie können uns ein Selfie zusenden, auf dem Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis so halten, dass sowohl Ihr Gesicht als auch die persönlichen Daten auf der Fotoseite des Dokuments klar erkennbar sind.

2. Adressnachweise: Bitte legen Sie zwei separate Nachweise Ihrer Adresse vor, die nicht älter als 3 Monate sind.

Dies kann in Form von:
- Einer Rechnung eines Grundversorgers (Utility Bill) (z.B. Strom, Wasser, Gas, Festnetztelefon, Behördenrechnung; bitte beachten Sie, dass Mobiltelefonrechnungen nicht akzeptiert werden) sein, auf der Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse deutlich vermerkt sind.
- Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert. (die Zahlen können Sie schwärzen)

Diese Dokumente sind für alle Beteiligten erforderlich und tragen dazu bei, unsere Compliance-Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Wenn z.B. eine Firma als Gesellschafter eingetragen ist, benötigen wir auch einen Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug von dieser Firma. Und von jedem wirtschaftlichen Eigentümer der Firma mit mehr als 25% das gleiche wie oben bei den Personen.

Bei Fragen dazu können Sie uns gerne kontaktieren.

NICHT als Adressnachweis gelten:

  • Verbrauchsrechnungen, die älter als drei Monate sind
  • Rechnungen für Mobilfunk oder Internet
  • Mietverträge
  • Ausweisrückseite, da in der Regel älter als drei Monate
  • Rechnungen von Versicherungsunternehmen
  • Schreiben von der Polizei, vom Finanzamt oder von sonstigen Behörden
  • Rechnungen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, was genau berechnet wurde
  • Bußgeldbescheide
  • alles andere, was keine Verbrauchsabrechnung ist



Zuletzt aktualisiert am 26.09.2025 von Insolution Team.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 1 und 1.

Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden