Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?
Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen Rechnungen bestimmte Angaben enthalten, um zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Folgende Pflichtangaben sind erforderlich:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller).
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde).
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung.
- Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt.
- Entgelt (Nettobetrag) und anzuwendender Steuersatz sowie der daraus resultierende Steuerbetrag.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des leistenden Unternehmers.
- UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn der Rechnungsbetrag € 10.000,00 (brutto) oder mehr beträgt.
Hinweise:
- Rechnungsnummer: Muss fortlaufend und einmalig sein, um die Rechnung eindeutig zu identifizieren.
- Steuerbefreiung: Wenn eine Leistung steuerbefreit ist, muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erfolgen.
- Kleinunternehmerregelung: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf hinweisen, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Beispiel für eine ordnungsgemäße Rechnung: Rechnungsmuster pdf
Mehr zum Thema:
Lassen Sie Ihre laufenden Geschäftsvorfälle einfach online Buchen!
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?
Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden
Kommentare
Einen Kommentar schreiben