Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?

Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen Rechnungen bestimmte Angaben enthalten, um zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Folgende Pflichtangaben sind erforderlich:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller).
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde).
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung.
  4. Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt.
  5. Entgelt (Nettobetrag) und anzuwendender Steuersatz sowie der daraus resultierende Steuerbetrag.
  6. Ausstellungsdatum der Rechnung.
  7. Fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird.
  8. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des leistenden Unternehmers.
  9. UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn der Rechnungsbetrag € 10.000,00 (brutto) oder mehr beträgt.

Hinweise:

  • Rechnungsnummer: Muss fortlaufend und einmalig sein, um die Rechnung eindeutig zu identifizieren.
  • Steuerbefreiung: Wenn eine Leistung steuerbefreit ist, muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erfolgen.
  • Kleinunternehmerregelung: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf hinweisen, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Beispiel für eine ordnungsgemäße Rechnung: Rechnungsmuster pdf

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Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

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