Wie lang muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 7 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde oder der Geschäftsfall stattgefunden hat.

Verlängerte Aufbewahrungsfristen:

  • 22 Jahre für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken:
    • Gilt für Grundstücke, die nach dem 31. März 2012 erworben wurden.
    • Aufgrund der möglichen Vorsteuerberichtigung über 20 Jahre.
  • 10 Jahre in bestimmten Fällen:
    • Z. B. für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer in anderen EU-Ländern.

Sonderfälle:

Gerichtsverfahren: Unterlagen, die für anhängige Verfahren relevant sind, müssen bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.

Betriebsprüfungen: Finanzbehörden können bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen.

Verjährungsfristen: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung können Fristen verlängert sein.

Hinweise:

Originale: Bewahren Sie nach Möglichkeit Originalbelege auf.

Elektronische Speicherung: Bei digitaler Archivierung müssen die Daten unveränderbar und lesbar sein.

Empfehlung: Es kann sinnvoll sein, wichtige Unterlagen länger aufzubewahren.

Mehr zum Thema:
Sparen Sie bei der Buchführung viele Geld mit DATAC24

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 9 plus 1.

Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrer Firmengründung?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5524 22308
E-Mail: Anfrage senden