Wie lang muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 7 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde oder der Geschäftsfall stattgefunden hat.
Verlängerte Aufbewahrungsfristen:
- 22 Jahre für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken:
- Gilt für Grundstücke, die nach dem 31. März 2012 erworben wurden.
- Aufgrund der möglichen Vorsteuerberichtigung über 20 Jahre.
- 10 Jahre in bestimmten Fällen:
- Z. B. für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer in anderen EU-Ländern.
Sonderfälle:
Gerichtsverfahren: Unterlagen, die für anhängige Verfahren relevant sind, müssen bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.
Betriebsprüfungen: Finanzbehörden können bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen.
Verjährungsfristen: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung können Fristen verlängert sein.
Hinweise:
Originale: Bewahren Sie nach Möglichkeit Originalbelege auf.
Elektronische Speicherung: Bei digitaler Archivierung müssen die Daten unveränderbar und lesbar sein.
Empfehlung: Es kann sinnvoll sein, wichtige Unterlagen länger aufzubewahren.
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Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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