Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung)?
Eine Zweigniederlassung ist ein rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens, der jedoch organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig ist. Merkmale sind:
- Eigene Geschäftsführung: Befugnis, im Namen des Hauptunternehmens Geschäfte abzuschließen.
- Räumliche Trennung: Physisch getrennt von der Hauptniederlassung.
- Eigene Buchführung: Führen einer eigenen Buchhaltung.
- Eintragungspflicht: Muss im Firmenbuch oder Handelsregister eingetragen werden.
Eine Zweigniederlassung unterliegt den lokalen rechtlichen und steuerlichen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2024 von Insolution Team.
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