Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung)?

Bei der Zweigniederlassung handelt es sich um einen Teil des Gesamtunternehmens, der zwar räumlich und organisatorisch, nicht aber rechtlich verselbständigt ist. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegt deshalb grundsätzlich dem ausländischen Hauptniederlassungsrecht. Entscheidend ist das Vorliegen einer inländischen Organisationseinheit, die auch ohne die Hauptniederlassung im Ausland als eigenständiges Unternehmen fortführbar ist.

Kriterien einer Zweigniederlassung sind:
  • Geschäfte der Zweigniederlassung (d.h. es muss sich um eine Tätigkeit von gewisser Dauer handeln und die Geschäfte müssen im Wesentlichen denen der Hauptniederlassung entsprechen, insbesondere darf es sich nicht um nur untergeordnete Hilfs- und Ausführungsgeschäfte handelt);
  • Räumliche Selbständigkeit der Zweigniederlassung (z.B. eigenes Bankkonto, gesonderte Buchführung, nicht aber unbedingt ein eigenes Vermögen);
  • Personelle Selbständigkeit der Zweigniederlassung (d.h. der Leiter der Zweigniederlassung muss grundsätzlich befugt sein, diese im Rechtsverkehr selbständig zu vertreten).
Die Gründung einer Zweigniederlassung erfolgt durch den tatsächlichen Vorgang ihrer Errichtung entsprechend den genannten Kriterien. Eine Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in das D/A/CH Firmenbuch bzw. Handelsregister ist erforderlich.
 

Zuletzt aktualisiert am 10.10.2017 von Insolution Team.

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