Die steuerrechtliche Behandlung von Unternehmen, insbesondere von englischen Limiteds, hat sich nach dem Brexit signifikant geändert. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Änderungen und praktische Handlungsempfehlungen.
Neuerungen für englische Limiteds im Steuerrecht
Der rechtliche Hintergrund
Ab dem 1. Januar 2021 gelten für englische Limiteds, die in der EU tätig sind, neue steuerrechtliche Rahmenbedingungen. Ein Schlüsseldokument ist das BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2020, das eine Neubewertung der steuerlichen Behandlung solcher Unternehmen vornimmt.
Die Auswirkungen des BMF-Schreibens
Durch das BMF-Schreiben werden englische Limiteds nicht mehr als Kapitalgesellschaften anerkannt. Dies stellt eine grundlegende Änderung dar und erfordert eine Anpassung der steuerlichen Strategien für betroffene Unternehmen.
Reaktionen auf Informationsbriefe der Finanzämter
Vorbereitung eines Antwortschreibens
Angesichts der Versendung von Informationsschreiben durch die Finanzämter empfehlen wir die Erstellung eines unverbindlichen Antwortschreibens. Dieses sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Wann ist besondere Aufmerksamkeit geboten?
Verbindliche Aussagen oder spezifische Anweisungen in Schreiben von Finanzämtern erfordern eine detaillierte Prüfung und gegebenenfalls das Ergreifen von Rechtsmitteln.
Strategien für eine erfolgreiche Anpassung
Die Rolle der professionellen Beratung
Die Anpassung an die neuen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erfordert fachkundige Beratung. Unser Team steht bereit, um individuelle Lösungen zu bieten und Ihr Unternehmen durch diese Veränderungen zu führen.
Langfristige Perspektiven
Mit der richtigen Beratung und Strategie kann die Herausforderung, die die neuen steuerrechtlichen Bedingungen darstellen, gemeistert werden. Wir unterstützen Sie dabei, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen weiterhin erfolgreich agiert.
Musterschreiben an das Finanzamt bezüglich der Rechtsgrundlage
An: Finanzamt
Anschrift: [Tragen Sie hier die Anschrift des Finanzamts ein]
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum einfügen]
Steuernummer: [LTD Steuernummer einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom [Datum einfügen] und ersuche um Auskunft über die konkreten gesetzlichen Rechtsgrundlagen, die Ihrer Rechtsauffassung und Ihrem dargelegten Vorgehen zugrunde liegen.
Rein vorsorglich möchte ich auf Artikel 54 AEUV in Verbindung mit Artikel 49 AEUV hinweisen. Eine Gesellschaft genießt Niederlassungsfreiheit, wenn sie in der EU gegründet wurde und ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der EU hat. Für unsere Gesellschaft treffen beide Bedingungen zu:
- Unsere Limited wurde vor dem 31.12.2020, also im EU-Binnenmarkt, gegründet.
- Unsere Hauptverwaltung und damit Hauptniederlassung befindet sich ununterbrochen in Deutschland, innerhalb der EU.
Des Weiteren erachten wir die Behauptung, dass die Rechtsprechung des BFH und BGH die Klassifizierung englischer LTDs in der von Ihnen beschriebenen Weise vorschreibt, als rechtlich fehlerhaft. Sowohl die BGH- als auch die BFH-Rechtsprechung beziehen explizit Artikel 54 ein und berücksichtigen daher die Gründung der Gesellschaft; siehe BFH, Urteil vom 08.01.2019, II B 62/18, Leitsatz 3, sowie BGH, Urteil vom 27.10.2008, II ZR 158/06, Randnummer 19.
Zudem lag den genannten Urteilen kein Fall zugrunde, bei dem ein Gesellschaftsgründungsstaat aus der EU ausgetreten ist.
Sollte Ihr Schreiben einen oder mehrere Verwaltungsakte enthalten, legen wir hiermit Einspruch ein.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name des Geschäftsführers]
Geschäftsführer