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Wie läuft die Gründung einer Limited ab?

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Gründung einer Limited

Die Gründung einer Limited Erstellung des Registrierungsantrags.
Das Companies House, eine dem Handels- und Industrieministerium unterstelle Behörde, ist für die Registrierung von Gesellschaften zuständig. Eine Limited gründen in Österreich können Sie ganz bequem bei Insolution.at beantragen. Auch wenn dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht, werden Registrierungsanträge meist von darauf spezialisierten Agenturen bzw. Rechtsvertretern eingebracht. Daneben müssen auch die Statuten und weitere Standarddokumente eingereicht werden.
Kontaktadresse: Main Office Companies House Crown way Maindy Cardiff CF 14 3UZ DX 33050
Articles of Association
Die Articles of Association regeln das Innenverhältnis der Gesellschaft, insbesondere Fragen des Gesellschaftskapitals, Stimmrechte, Rechte und Pflichten des Directors und der Übertragung von Anteilen.
Memorandum of Association für die Gründung einer Limited
Dieses regelt das Außenverhältnis der Gesellschaft und beinhaltet unter anderem den Firmennamen, Gesellschaftssitz und Gesellschaftszweck.
Formblätter für die Gründung einer Limited
In einem Formblatt sind Firma bzw. Namen, Adresse und weitere Daten der Gesellschaft, des Directors anzugeben. Durch ihre Unterschrift akzeptieren Director die mit ihrer Stellung verbundenen Rechte und Pflichten. Es reicht eine Person, um die Firma zu gründen. Diese Person kann Shareholder und Direktor sein.
Bei einem weiteren Formblatt handelt es sich um die förmliche Bestätigung der Richtigkeit der in der Anmeldung gemachten Angaben. Es ist von Director und Secretary oder einem beauftragten Rechtsanwalt in

Anwesenheit eines „Commissioner for Oaths“ (z.B. britischer Rechtsanwalt oder Notar) zu unterzeichnen.

Falsche Angaben führen zu strafrechtlicher Verfolgung.

Jede Ltd muss in England Abschlüsse und eine Meldung an das Finanzamt einreichen, egal ob Sie hier tätig sind oder nicht.
Registrierungsgebühr bezüglich Gründung einer Limited
Die Höhe der Registrierungsgebühr hängt neben der Art der Einbringung des Antrages (Papierformular oder elektronischer Antrag) davon ab, ob eine „Expressbearbeitung“ gewünscht wird.
Mit der Übergabe des Certificate of Incorporation durch das Companies House an den Anmelder entsteht die Limited als juristische Person.

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