Das Steuersystem in Österreich
Wie ein Gewinn in Österreich besteuert wird, hängt zuerst an der Rechtsform — und danach daran, ob er im Unternehmen bleibt oder herausgenommen wird.
Diese Seite beschreibt das System und nichts darüber hinaus. Sie enthält keine Empfehlung, welche Rechtsform für Sie günstiger wäre, und kein Rechenbeispiel. Beides hängt an Zahlen, die nur Ihr Steuerberater kennt.
Stand: 17. August 2026
Zwei Ertragsteuern, und wer unter welche fällt
Das österreichische Steuerrecht kennt zwei Steuern auf den Ertrag, und die Trennlinie zwischen ihnen verläuft nicht zwischen groß und klein, sondern zwischen Mensch und Rechtsgebilde.
| Steuer | Wen sie trifft | Wonach sie sich bemisst |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | natürliche Personen, also Menschen | progressiv, mit steigendem Einkommen steigender Satz |
| Körperschaftsteuer | juristische Personen, etwa GmbH und AG | fester Satz, unabhängig von der Höhe des Gewinns |
Ein Einzelunternehmen und eine Personengesellschaft haben keine eigene Steuerpflicht auf den Gewinn. Er wird den beteiligten Menschen zugerechnet und bei ihnen mit Einkommensteuer erfasst. Eine Kapitalgesellschaft dagegen ist selbst steuerpflichtig — was ihre Gesellschafter verdienen, ist eine zweite, davon getrennte Frage.
Welche Rechtsform welche Folgen hat, steht bei jeder einzeln: Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft, GmbH, FlexKapG, Aktiengesellschaft. Eine Übersicht gibt die Seite Rechtsformen.
Die Einkommensteuer
Erfasst werden die Einkünfte einer Person aus sieben Quellen, die § 2 Abs. 3 EStG aufzählt: Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie eine Auffangkategorie für alles Übrige.
Bei den ersten drei ist der Gewinn maßgeblich, bei den übrigen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Zusammengezählt, um Verluste bereinigt und um Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen gekürzt, ergibt sich das Einkommen — und darauf wird der Tarif angewendet.
Der Tarif steigt in Stufen. Unterhalb einer Grenze fällt keine Einkommensteuer an; für 2026 liegt sie bei 13.539 Euro im Jahr. Darüber greifen sechs weitere Stufen mit Sätzen von 20 bis 50 Prozent. Für Einkommensteile über einer Million Euro gilt ein Satz von 55 Prozent, befristet bis 2029.
Die Stufen verschieben sich jedes Jahr nach oben. Seit 2023 werden sie automatisch angehoben, und zwar um zwei Drittel der Inflationsrate des Vorjahres — das nimmt der kalten Progression den größten Teil ihrer Wirkung. Deshalb steht hier keine Tabelle: Sie wäre jeden Januar überholt.
Die geltenden Tarifstufen beim Finanzministerium nachsehen (öffnet ein neues Fenster)
Vom errechneten Betrag gehen anschließend noch Absetzbeträge ab, etwa der Verkehrs- oder der Alleinverdienerabsetzbetrag. Die tatsächliche Belastung liegt deshalb regelmäßig deutlich unter dem Satz der obersten erreichten Stufe.
Die Körperschaftsteuer
Juristische Personen zahlen keinen steigenden, sondern einen festen Satz: 23 Prozent, seit dem 1. Januar 2024. Davor waren es 24 Prozent, und bis 2022 lag der Satz bei 25.
Bemessungsgrundlage ist der Jahresgewinn aus dem Jahresabschluss, korrigiert um Aufwendungen, die das Steuerrecht nicht anerkennt. Dazu zählen die Körperschaftsteuer selbst, überhöhte Abschreibungen, Spenden über die zulässigen Grenzen hinaus, verdeckte Gewinnausschüttungen und der Teil der Kosten eines Personenkraftwagens, der über der gesetzlichen Angemessenheitsgrenze liegt.
Auch ohne Gewinn fällt Körperschaftsteuer an. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt fünf Prozent des gesetzlichen Mindestkapitals:
| Rechtsform | Mindestkapital | Mindestkörperschaftsteuer |
|---|---|---|
| GmbH und FlexKapG | 10.000 € | 500 € im Jahr |
| Aktiengesellschaft | 70.000 € | 3.500 € im Jahr |
Gezahlt wird vierteljährlich. Liegt die tatsächliche Körperschaftsteuer eines Jahres darunter, geht der Unterschiedsbetrag nicht verloren: Er wird auf spätere Jahre angerechnet, in denen genug Gewinn anfällt.
Die Senkung der Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 auf 500 Euro hängt unmittelbar an der Senkung des GmbH-Stammkapitals zum 1. Januar 2024. Bei der Aktiengesellschaft ist beim Grundkapital nichts geändert worden, deshalb steht dort weiterhin 3.500 Euro.
Was beim Gesellschafter ankommt
Mit der Körperschaftsteuer ist die Sache nicht erledigt. Solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt, ist sie es; sobald er ausgeschüttet wird, kommt eine zweite Steuer dazu.
Die Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer — ähnlich der Lohnsteuer wird sie an der Quelle einbehalten und abgeführt, und damit ist die Einkommensteuer darauf abgegolten.
| Worauf | Satz | Fundstelle |
|---|---|---|
| Dividenden, GmbH-Ausschüttungen, Zuwendungen von Privatstiftungen und die übrigen Kapitalerträge | 27,5 % | § 27a Abs. 1 Z 2 EStG |
| Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, etwa Sparbuch und Konto | 25 % | § 27a Abs. 1 Z 1 EStG |
Ein ausgeschütteter Gewinn wird also zweimal erfasst: zuerst bei der Gesellschaft mit 23 Prozent, dann beim Gesellschafter mit 27,5 Prozent auf das, was übrig bleibt. Bleibt der Gewinn im Unternehmen, entfällt der zweite Schritt, solange nicht ausgeschüttet wird.
Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine eigene Person. Sie kann mit ihren Gesellschaftern Verträge schließen, und das Steuerrecht erkennt diese Verträge an — allerdings nur, soweit sie so aussehen, wie sie zwischen Fremden aussähen.
Ein Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft und damit ihre Körperschaftsteuer. Beim Geschäftsführer kommt es als Einkommen an und unterliegt der Einkommensteuer, dazu treten Sozialversicherung und Lohnnebenkosten. Dasselbe gilt für Mieten, Darlehenszinsen und Lieferbeziehungen.
Wo dieser Maßstab verlassen wird, spricht das Steuerrecht von einer verdeckten Gewinnausschüttung. Gemeint ist ein Vorteil, den ein fremder Dritter nicht bekommen hätte — ein Gehalt weit über dem Üblichen, ein Firmenwagen unter Wert, eine Miete ohne erkennbare Grundlage.
Die Folge ist doppelt. Der Aufwand wird steuerlich nicht anerkannt, der Gewinn der Gesellschaft steigt entsprechend, und auf den Vorteil fällt Kapitalertragsteuer an. Das geschieht auch dann, wenn die Gesellschaft im betreffenden Jahr gar keinen Gewinn erwirtschaftet hat.
Mischformen und der Wechsel der Rechtsform
Zwischen den beiden Systemen stehen Gestaltungen wie die GmbH & Co KG oder die Ltd & Co KG. Dort ist eine Kapitalgesellschaft Komplementärin einer Kommanditgesellschaft: Die Haftung folgt dem Recht der Kapitalgesellschaft, die Besteuerung dem der Personengesellschaft. Der Gewinn wird also den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen mit Einkommensteuer erfasst.
Ändern sich die Verhältnisse, ist ein Wechsel der Rechtsform möglich, ohne dass die stillen Reserven sofort versteuert werden müssen. Das regelt das Umgründungssteuergesetz. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Fristen einzuhalten sind, steht auf der Seite zur Einbringung von Kapitalanteilen.
Was wir dabei tun und was nicht
Wir gründen Gesellschaften und organisieren, was dazugehört: Unterlagen, Termine beim Notar, die Eintragung, die laufende Verwaltung. Die steuerliche Beurteilung eines Vorhabens gehört einem Steuerberater, die rechtliche einem Rechtsanwalt oder Notar. Diese Seite ersetzt weder das eine noch das andere.
Wenn Sie wissen wollen, welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, ist das ein Gespräch und keine Tabelle.