Kontakt - Ihre Anfrage und wer sie beantwortet

Kontakt Österreich

Jede Nachricht geht an die Person, die das Thema täglich bearbeitet — und alles, was eine rechtliche oder steuerliche Beurteilung verlangt, geben wir offen an eine Kanzlei weiter.

Diese Seite beschreibt, was mit Ihrer Nachricht geschieht, nachdem Sie sie abgeschickt haben: wer sie liest, wer darauf antwortet und wo die Grenze zwischen einer Auskunft aus unserer täglichen Arbeit und einer Beurteilung verläuft, die einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vorbehalten bleibt.

  • Zuständigkeit statt Sammelpostfach
  • Antwort von einer Person mit Namen
  • Anfrage ohne Kosten
  • Kein Auftrag, keine Bindung

Ihr Anliegen an die richtige Stelle

Wählen Sie im ersten Feld aus, worum es geht — daran erkennen wir, wer die Nachricht übernimmt, und Sie bekommen die Antwort von jemandem, der genau dieses Thema bearbeitet und nicht von einem allgemeinen Postfach.

Das Land des Vorhabens gehört dazu, denn Register, Dauer und Kosten unterscheiden sich von Land zu Land. Möchten Sie lieber sprechen, setzen Sie den Haken für einen Anruf und nennen Sie Tag und Uhrzeit.

Es geht Ihnen nur um den Namen

Steht der Wunschname schon fest und wollen Sie bloß wissen, ob er im Register noch frei ist, führt die eigene Namensabfrage schneller zum Ziel als eine allgemeine Nachricht. Wir sehen nach und melden das Ergebnis.

Namen prüfen lassen

Es lässt sich schlecht tippen

Verschachtelte Beteiligungen, eine gewachsene Struktur oder ein Zeitdruck sind am Telefon in fünf Minuten erklärt und schriftlich in fünf Absätzen noch nicht. Dafür gibt es den Rückruf zur Wunschzeit.

Rückruf vereinbaren

Welche Anfrage bei wem landet

Das erste Auswahlfeld im Formular ist keine Statistik, sondern die Weiche. Danach richtet sich, auf wessen Schreibtisch Ihre Nachricht kommt.

  • Gründung einer GesellschaftÜbernimmt die Gründungsbetreuung. Sie bekommen den Ablauf in Schritten, die Liste der Unterlagen, den Preis und einen realistischen Zeitrahmen bis zur Eintragung.
  • Bestehende Gesellschaft betreuenGeht an die laufende Betreuung. Dort liegen die Fristen der Register, die jährlichen Meldungen und die Frage, was bereits versäumt wurde und wie es sich nachholen lässt.
  • Vorrats- oder MantelgesellschaftWird gesondert bearbeitet, weil zuerst zu klären ist, welche Gesellschaften gerade verfügbar sind und was der Wechsel von Firma und Geschäftsführung tatsächlich auslöst.
  • ServiceübernahmeKommt zu den Kollegen, die englische und irische Gesellschaften von einem anderen Dienstleister übernehmen. Der erste Schritt ist immer eine Bestandsaufnahme beim Register.
  • Buchhaltung und JahresabschlussGeht in die Buchhaltung. Dort wird geklärt, welche Belege in welcher Form gebraucht werden und wie ein Wechsel mitten im Jahr abläuft.

Passt nichts davon, wählen Sie „Sonstiges“ und schreiben Sie es in die Nachricht. Diese Anfragen liest die Geschäftsleitung und ordnet sie selbst zu.

Was wir selbst beantworten — und was nicht

Wir sind Unternehmensberater, keine Kanzlei. Diese Grenze verläuft nicht zufällig, und wir verwischen sie auch dann nicht, wenn eine schnelle Antwort bequemer wäre. Die Tabelle zeigt, wie sie im Alltag aussieht.

Ihre FrageWer sie beantwortet
Ist mein Wunschname im Register noch frei?Wir. Das ist eine Auskunft: Wir sehen im Firmenbuch oder beim CRO nach und nennen Ihnen die Treffer.
Was kostet die Gründung, was kommt jährlich dazu?Wir. Die Preise stehen fest und die laufenden Posten nennen wir vorab, nicht erst in der ersten Rechnung.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?Wir. Sie bekommen eine Liste, aus der auch hervorgeht, was beglaubigt oder übersetzt sein muss.
Wie lange dauert es bis zur Eintragung?Wir. Erfahrungswerte je Register, samt der Stellen, an denen es in der Praxis hängen bleibt.
Welche Rechtsform ist für mein Vorhaben die richtige?Wir zeigen die Formen und ihre Unterschiede. Die Auswahl für Ihren Fall ist eine Beurteilung und gehört zum Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Wie wird die Struktur besteuert, was heißt das für die Sozialversicherung?Steuerberater. Wir geben dazu keine Auskunft, auch nicht als unverbindliche Meinung.
Wofür hafte ich persönlich, was gehört in den Gesellschaftsvertrag?Rechtsanwalt oder Notar. Er wird von Ihnen unmittelbar beauftragt, nicht über uns.
Wird die Behörde meinen Firmennamen annehmen?Rechtsanwalt oder Notar. Ob ein Name frei ist, sagen wir Ihnen; wie ihn die Behörde beurteilt, nicht.

Braucht es die zweite Spalte, sagen wir es in der Antwort und nennen Ihnen auf Wunsch Partner. Sie beauftragen dort unmittelbar; wir treten weder als Vermittler noch als Vertreter auf.

Wie schnell — und zu welchem Preis

Eine Nachricht an uns kostet nichts, verpflichtet zu nichts und ist kein Vorvertrag. Sie können nach unserer Antwort ohne Begründung nichts weiter tun; das ist der Normalfall und niemand ruft deswegen hinterher an.

Was werktags bis zum frühen Nachmittag eintrifft, ist meist am selben Tag beantwortet. Was später kommt, geht am nächsten Vormittag hinaus. An Wochenenden und Feiertagen lesen wir mit, greifen aber nur bei Fristsachen ein — etwa wenn ein Register eine Löschung angedroht hat.

Länger dauert es, wenn wir für Ihre Antwort erst selbst etwas erfragen müssen: eine Registerauskunft in Dublin, den Stand einer Gesellschaft bei einem bisherigen Dienstleister oder einen Termin beim Notar. In diesen Fällen bekommen Sie eine Zwischennachricht mit dem Grund, statt auf eine Antwort zu warten, die still liegen bleibt.

Kostenpflichtig wird es erst mit einem Auftrag, den Sie schriftlich erteilen — über das Bestellformular oder mit Ihrer Unterschrift. Bis dahin fällt nichts an.

So läuft es ab

Anliegen wählen

Anliegen und Land des Vorhabens auswählen, ein paar Zeilen dazu. Zwei Minuten genügen.

Zuordnung im Haus

Die Nachricht geht in den Bereich, der das Thema bearbeitet. Nichts bleibt in einem allgemeinen Postfach liegen.

Antwort mit Absender

Sie erfahren, wer sich der Sache annimmt, was wir Ihnen sagen können und was ein Dritter beurteilen muss.

Sie entscheiden

Ein Telefonat, ein Termin, ein Auftrag — oder nichts davon. Wir fassen einmal nach, danach nicht mehr.

Häufige Fragen

Was kostet eine Anfrage?

Nichts. Die Auskunft zu Ablauf, Unterlagen, Fristen und Preisen ist Teil unserer Arbeit und wird nicht gesondert verrechnet — auch dann nicht, wenn daraus kein Auftrag wird.

Etwas anderes gilt nur für Leistungen, die ein Dritter erbringt und die Sie ausdrücklich in Auftrag geben, etwa die Beurteilung eines Firmennamens durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Was das kostet, erfahren Sie vorher und entscheiden dann.

Wie schnell antworten Sie?

An Werktagen meist noch am selben Tag, spätestens am folgenden Vormittag. Kommt Ihre Nachricht am Samstag, lesen wir sie, bearbeiten sie aber am Montag.

Muss für die Antwort erst ein Register oder ein Partner in Irland befragt werden, sagen wir Ihnen das mit einer kurzen Zwischennachricht.

Kann ich auch anrufen?

Ja. Die Nummern stehen unten im Kasten, für Österreich +43 5524 22308. Werktags von 8 bis 18 Uhr ist jemand erreichbar.

Wenn es Ihnen lieber ist, dass wir anrufen: Im Formular gibt es einen Haken dafür, samt Feld für Tag und Uhrzeit. Wer einen festen Termin möchte, geht über den Rückruf.

Beraten Sie mich steuerlich?

Nein. Wir sagen Ihnen, welche Gesellschaftsformen es gibt, was sie in der Gründung und im Betrieb kosten und wie der Ablauf aussieht. Welche davon in Ihrem Fall steuerlich sinnvoll ist, beurteilt ein Steuerberater.

Das ist keine Förmlichkeit: Die Antwort hängt an Ihren Einkünften, Ihrem Wohnsitz und Ihrer Sozialversicherung — Dinge, die wir weder kennen noch beurteilen dürfen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner, die Sie unmittelbar beauftragen.

Ich habe schon eine Gesellschaft — sind Sie dann zuständig?

Ja. Ein erheblicher Teil unserer Arbeit betrifft Gesellschaften, die es längst gibt: laufende Betreuung, Sitz und Zustellung, jährliche Meldungen an das Register, Buchhaltung und Jahresabschluss.

Wählen Sie im Formular „Bestehende Gesellschaft betreuen“ und nennen Sie uns Firma und Register. Betrifft es eine englische oder irische Gesellschaft, deren Betreuung ein anderer Dienstleister führt, passt „Serviceübernahme“ besser — dann sehen wir zuerst nach, wie der Stand im Register wirklich ist.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben werden für die Beantwortung Ihrer Nachricht verwendet und intern an den Bereich weitergegeben, der sie bearbeitet. Weiter geht nichts: An einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater übermitteln wir Ihren Fall nur, wenn Sie das ausdrücklich wollen.

Den Newsletter bekommen Sie nur mit dem entsprechenden Haken, und die Abmeldung steht in jeder Aussendung. Verkauft oder für Werbung Dritter verwendet werden Ihre Angaben nicht.

Schreiben, anrufen oder einen Termin nehmen

Sie müssen sich nicht für einen Weg entscheiden. Vieles klärt sich schriftlich in zwei Nachrichten, manches in einem Telefonat von zehn Minuten.

Telefon AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 CH +41 58 5105770 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

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