Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) der Insolution Ltd.
Wie stehen zu unserem Wort. Aber wir geben Ihnen gerne auch Alles schriftlich. Eine speicherbare Version dieser AGB im PDF-Format erhalten Sie hier.
§ 1 Allgemeines
Insolution Ltd erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen Leistungsbeschreibungen (LB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers gelten nicht, auch dann nicht, wenn Insolution Ltd ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers erkennt Insolution Ltd nicht an, es sei denn, Insolution Ltd stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn Insolution Ltd in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers die Lieferung an den Kunden oder Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
Insolution Ltd ist berechtigt, die LB sowie diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird Insolution Ltd dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen. Die Internetpräsenz bietet ausdrücklich keinen Ersatz für Beratung in Sachen Recht und Steuer. Keiner der Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte Transaktionen vorzunehmen oder zu unterlassen. Für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der dargestellten Inhalte wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zwischen Insolution Ltd einerseits und dem Auftraggeber sowie dem Kunden andererseits dadurch zustande, dass Insolution Ltd den Auftrag des Auftraggebers und des Kunden durch Auftragsbestätigung annimmt. Insolution Ltd behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen. Vertragspartner der Insolution Limited sind sohin sowohl der Auftraggeber gemäß Bestellformular als auch die zu gründende Private Limited Company (hinkünftig Kunde genannt).
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Insolution Ltd bzw. der Auftrag des Auftraggebers und des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gelten Folgeleistungen (im Anschluss an die Gründung) als vom gegenständlichen Vertrag umfasst. Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht. Der Auftraggeber und der Kunde bestätigen mit Vertragsschluss ausdrücklich ihre Eigenschaften als Vollkaufmann. Ein außerordentliches Rücktrittsrecht seitens Insolution Ltd wird nicht gewährt.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers und des Kunden
Der Auftraggeber und der Kunde sind in jedem Fall für die richtige Eingabe ihrer Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich der Insolution Ltd schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber und der Kunde haben jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihnen zu verantwortende Inhalte der Insolution Ltd zugerechnet werden. Der Auftraggeber und der Kunde sind verpflichtet, für die ständige Aktualität ihrer bei Insolution Ltd gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg oder digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten.
Etwaige Schäden die dem Auftraggeber oder dem Kunden dadurch entstehen, dass Insolution Ltd sie nicht schriftlich erreicht hat, können nicht übernommen werden. (z.B. Bußgelder wegen Fristversäumnissen etc.) Pflicht zur Recherche besteht seitens der Insolution Ltd nicht. Geben der Auftraggeber oder der Kunde Änderungen der Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der Insolution Ltd als zugegangen, wenn sie an die letzte der Insolution Ltd bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für Zustellungen auf elektronischem Wege. Der Auftraggeber und der Kunde werden Insolution Ltd unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Auftraggeber und der Kunde sind verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Wunschnamen, Logos, Domainnamen, ect.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Insolution Ltd haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
§ 4 Leistungsentgelt
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Insolution Ltd für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Dies gilt jedoch nicht für die für das erste Vertragsjahr vereinbarten Leistungen: Dieser Honoraranspruch der Insolution Ltd entsteht mit Vertragsabschluss. Darüber hinaus entsteht der Honoraranspruch für die Folgekosten mit dem ersten Tag des Folgejahres. Die Insolution Ltd ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Insolution Ltd, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Alle der Insolution Ltd erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber und vom Kunden zu ersetzen. Insolution Ltd behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Auftraggebers oder des Kunden wird Insolution Ltd die Gründe der Kostensenkung bzw. Kostenerhöhungen nachweisen. Die Leistungsentgelte sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist Insolution Ltd berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz p.a. zu fordern.
Falls Insolution Ltd in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen. Insolution Ltd ist im Verzugsfalle weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies, weitergeleitete Post im Rahmen des Postservices (Postweiterleitung Registersitz) nicht anzunehmen bzw. nicht weiterzuleiten. Der Auftraggeber und der Kunde haben Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigten den Auftraggeber und den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Insolution Ltd die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Insolution Ltd zu viel gezahlte Beträge. Veranlasst der Auftraggeber oder der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der Insolution Ltd zu Lasten der Ersteren und berechtigt Insolution Ltd zu Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber oder dem Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig mittels gerichtlicher Entscheidung festgestellt wurden und diese durch Insolution Ltd anerkannt wurden. Außerdem sind sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber und der Kunde haften für den Honoraranspruch der Insolution Ltd. (einschließlich beauftragter Folgekosten) zur ungeteilten Hand.
§ 5 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Die Insolution Ltd ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe"). Die Insolution Ltd wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Der Auftraggeber und der Kunde nehmen zur Kenntnis, dass ausdrücklich keine Rechts-, Unternehmens-, Finanz-, oder Steuerberatung durch die Insolution Ltd erfolgt. Diese Leistungen werden ausschließlich von Dritten bzw. Personen mit erforderlicher fachlicher Qualifikation (Besorgungsgehilfen) erbracht und müssen gesondert durch den Auftraggeber oder Kunden beauftragt werden. Die Insolution übernimmt das Inkasso für die erbrachte Leistung der Besorgungshilfen, wenn die Leistung Teil des Angebotes ist.
§ 6 Haftung
Insolution Ltd haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn eine der Insolution Ltd zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Insolution Ltd eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der Insolution Ltd ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat.
Steht dem Auftraggeber oder dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Der Auftraggeber oder der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Leistung durch die Insolution Ltd schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber oder dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Insolution Ltd zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber und der Kunde der Insolution Ltd alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Die Insolution Ltd ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Insolution Ltd mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Insolution Ltd ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber und vom Kunden zu beweisen. Insolution Ltd kann die Eintragung eines Namens (Wunschname) durch das Handelsregister nicht garantieren. Insolution Ltd haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder dem Kunden durch die Nichteintragung eines Namens bzw. Nichteintragung einer Zweigniederlassung entstehen. Die Haftung für jedweden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
Insolution Ltd erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden von Insolution Ltd personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Auftraggeber und der Kunde erklären hierzu ihr Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt zu keiner Zeit!
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
Die Insolution Ltd ist wegen offener Forderungen gegenüber den Vertragspartnern berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen zurückzubehalten.
§ 9 Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Den Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a.) Der Auftraggeber oder der Kunde ist mit der Zahlung gegenüber Insolution Ltd in Verzug; oder
b.) der Auftraggeber oder der Kunde haben wiederholt gegen die ihnen aus dem Vertragsverhältnis mit Insolution Ltd obliegenden Pflichten verstoßen. Die Kündigungserklärung hat in Schriftform erfolgen. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Auftraggeber oder den Kunden besteht kein Anspruch auf aliquote Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte. Eine vorzeitige Kündigung ändert nichts an dem der Insolution Ltd. zustehenden Leistungsentgelt gemäß § 4 dieser AGB. Bei berechtigter vorzeitiger Kündigung durch die Insolution Ltd. und unberechtigter vorzeitiger Auflösung des Vertrages durch den Auftraggeber bzw. Kunden steht der Insolution Ltd ein Anspruch auf Ersatz des ihr verursachten Schadens zu. Dieser Schadenersatzanspruch wird – ohne Rücksicht auf den tatsächlich entstandenen Schaden – im allseitigen Einvernehmen mit EUR 1.500,00 pauschaliert. Diese Konventionalstrafe ist mit der Auflösung des gegenständlichen Vertrages fällig.
§ 10 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber oder Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber oder der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Insolution Ltd wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei Insolution Ltd eingegangen sein. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Insolution Ltd abgeschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Vertragsparteien möglichst nahe kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 6800 Feldkirch, Österreich.
Stand: 05.01.2011