Die Limited als Holding
Eine Holding hält Beteiligungen und führt sonst nichts aus. Der Zweck ist nicht die Steuer, sondern die Trennung: Vermögen an einer Stelle, operatives Risiko an einer anderen.
Diese Seite beschreibt, was eine Holdingstruktur leistet und woran ihre steuerliche Wirkung hängt. Sie enthält keine Empfehlung für ein bestimmtes Land und keine Zusage über eine Steuerersparnis.
Stand: 17. August 2026
Wozu eine Holding dient
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Vermögen im Wesentlichen aus Anteilen an anderen Gesellschaften besteht. Sie produziert nichts und verkauft nichts; sie hält.
Das hat vier Wirkungen, und keine davon ist steuerlicher Art:
- Trennung von Risiko und Vermögen. Gerät eine operative Tochter in Schwierigkeiten, ist das, was in der Holding liegt, davon nicht unmittelbar betroffen.
- Ein Ort für Beteiligungen. Mehrere Gesellschaften lassen sich unter einem Dach ordnen, statt nebeneinander bei denselben Personen zu liegen.
- Einfacherer Verkauf. Wird eine Tochter veräußert, wechselt ein Anteil den Eigentümer und nicht ein Bündel einzelner Wirtschaftsgüter.
- Geordnete Nachfolge. Anteile an einer Holding lassen sich übertragen, ohne dass die operativen Gesellschaften angefasst werden müssen.
Für ein einzelnes Unternehmen ohne Tochtergesellschaften trägt eine Holding nichts bei. Sie erzeugt dann nur eine zweite Gesellschaft mit eigenen Pflichten und eigenen Kosten.
Was eine Holding steuerlich bewirkt
Der steuerliche Gedanke hinter einer Holding ist einfach: Gewinne, die von einer Tochter zur Mutter fliessen, sollen nicht ein zweites Mal besteuert werden. Dasselbe gilt für den Gewinn aus dem Verkauf einer Beteiligung.
Dafür kennen die meisten Steuerrechtsordnungen eine Beteiligungsbefreiung. Sie greift aber nicht von selbst. Ob sie zutrifft, hängt regelmäßig an mehreren Bedingungen gleichzeitig: an der Höhe der Beteiligung, an der Dauer, für die sie gehalten wird, daran, wo die Tochter ansässig ist, und daran, um welche Art von Einkünften es geht.
Diese Bedingungen nennen wir hier bewusst nicht. Sie stehen im Recht des jeweiligen Landes, sie unterscheiden sich zwischen Irland, Großbritannien und Österreich, und sie ändern sich. Wer eine Holding aufsetzt, klärt sie vorher mit einem Steuerberater — anders lässt sich nicht sagen, ob die Struktur trägt.
Frühere Fassungen dieser Seite schrieben „keine Steuer auf Dividenden" und „keine Steuer auf Veräußerungsgewinne", ohne eine Bedingung zu nennen. Das war zu einfach, und in dieser Form war es falsch.
Die Steuersätze
| Land | Satz auf laufende Gewinne | Anmerkung |
|---|---|---|
| Irland | 12,5 % | auf Handelseinkünfte; passive Einkünfte 25 %. Ab 750 Mio. € Konzernumsatz greift seit 2024 eine Mindestbesteuerung von 15 % |
| Vereinigtes Königreich | 25 % | Regelsatz seit 1. April 2023; bis 50.000 £ Gewinn 19 %, dazwischen eine gleitende Entlastung |
| Liechtenstein | 12,5 % | Ertragssteuer nach Art. 61 SteG, dazu eine Mindestertragssteuer von 1.800 Franken im Jahr |
| Schweiz | 8,5 % | nur die direkte Bundessteuer nach Art. 68 DBG. Kanton und Gemeinde kommen hinzu und fallen sehr verschieden aus |
| Österreich | 23 % | seit 1. Januar 2024, siehe Steuersystem |
Der Satz allein sagt allerdings wenig. Entscheidend ist, welche Einkünfte in der Holding überhaupt anfallen — und ob sie unter eine Befreiung fallen oder nicht.
Bei der Schweiz ist die Zahl in der Tabelle nur die halbe Auskunft. 8,5 Prozent ist der Bundesanteil; weil die Steuer selbst abzugsfähig ist, liegt die effektive Belastung daraus bei rund 7,83 Prozent. Was am Ende anfällt, hängt am Kanton und an der Gemeinde, und die Unterschiede sind erheblich. Eine Gesamtbelastung nennen wir deshalb nicht.
Liechtenstein und die Schweiz
Beide kommen für eine Holding in Betracht, und beide bringen eine Eigenheit mit, die man vorher kennen sollte.
Liechtenstein gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Damit gelten dort dieselben Richtlinien wie in der EU — der Unterschied, der Großbritannien seit dem Brexit von Irland trennt, besteht hier nicht. Der Ertragssteuersatz liegt bei 12,5 Prozent; unabhängig vom Ergebnis fällt eine Mindestertragssteuer von 1.800 Franken im Jahr an.
Und dort liegt der Punkt, an dem eine Holding anders behandelt wird als ein tätiges Unternehmen. Eine Gesellschaft, die in Liechtenstein kein Gewerbe ausübt und im Wesentlichen eigenes Vermögen verwaltet, gilt als Sitzgesellschaft — und für sie verlangt Art. 180a PGR ein zugelassenes Organ im Land. Eine reine Holding erfüllt diese Beschreibung typischerweise, weil sie eben nur hält. Für sie ist der Treuhänder deshalb der Regelfall und nicht die Ausnahme.
Bei einer Gesellschaft, die in Liechtenstein tatsächlich ein Gewerbe ausübt, ist es umgekehrt: Sie braucht keinen Treuhänder. Ob eine Struktur in die eine oder die andere Gruppe fällt, entscheidet sich an der Tätigkeit — und das gehört vor der Gründung geklärt, weil eine jährlich wiederkehrende Position davon abhängt.
Die Schweiz ist kein EU- und kein EWR-Mitglied. Für Ausschüttungen zwischen einer schweizerischen und einer EU-Gesellschaft gelten deshalb nicht die Richtlinien, sondern das Zinsbesteuerungsabkommen und die Doppelbesteuerungsabkommen. Das führt in vielen Fällen zum selben Ergebnis, aber es folgt anderen Voraussetzungen und ist im Einzelfall nachzuweisen.
Dazu kommt der Föderalismus: Der Bund nimmt 8,5 Prozent, Kanton und Gemeinde ihren eigenen Anteil. Der Standort innerhalb der Schweiz macht damit einen größeren Unterschied als die Wahl zwischen der Schweiz und einem Nachbarland. Wer eine schweizerische Holding erwägt, beginnt bei der Frage nach dem Kanton.
Was die beiden Länder an Rechtsformen führen und was eine Gründung dort verlangt, steht auf den jeweiligen Auftritten: Liechtenstein (öffnet ein neues Fenster) und Schweiz (öffnet ein neues Fenster).
Warum Irland und Großbritannien nicht dasselbe sind
Bis 2020 liessen sich beide in einem Atemzug nennen. Für eine Holding ist das seither gerade nicht mehr richtig, und der Unterschied liegt genau dort, wo eine Holding wirkt.
Innerhalb der Europäischen Union sorgen zwei Richtlinien dafür, dass Ausschüttungen sowie Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften ohne Quellensteuer fliessen können. Für britische Gesellschaften gelten beide seit dem Austritt nicht mehr. An ihre Stelle treten die Doppelbesteuerungsabkommen, die das Ergebnis im Einzelfall erreichen können — aber nicht automatisch und nicht überall gleich.
Eine irische Gesellschaft ist dagegen weiterhin in einem EU-Mitgliedstaat ansässig. Wer eine Holding im europäischen Verbund aufsetzt, hat damit einen sachlichen Grund für Irland, der nichts mit dem Steuersatz zu tun hat.
Dasselbe Missverständnis steckte in mehreren älteren Seiten dieses Auftritts: Sie stützten ihr Argument auf EU-Recht und meinten damit britische Gesellschaften. Nachzulesen bei der Limited in Österreich.
Was praktisch dafür spricht
Jenseits der Steuer gibt es Gründe, die sich nachprüfen lassen:
| Merkmal | Was das bedeutet |
|---|---|
| Kein Mindestkapital | Die Limited kennt keine gesetzliche Mindesteinlage wie die GmbH |
| Keine Beschränkung der Gesellschafter | Herkunft und Zahl sind frei |
| Beteiligungen aller Art | auch an Personengesellschaften, auch im Ausland |
| Zweigniederlassungen möglich | die Holding kann im deutschsprachigen Raum eine Niederlassung führen |
| Rasche Gründung | wenige Werktage bis zur Eintragung |
| Verlustvortrag ohne zeitliche Grenze | Verluste verfallen nicht nach einer bestimmten Zahl von Jahren |
Eine Holding lässt sich auch als Zweigniederlassung im deutschsprachigen Raum betreiben. Wie eine solche Struktur aussieht, steht bei der Ltd & Co KG; welche Formen daneben in Frage kommen, auf der Seite Rechtsformen.
Was wir dabei tun und was nicht
Wir errichten die Gesellschaften, aus denen eine Holdingstruktur besteht, melden die Zweigniederlassung an und übernehmen die laufende Verwaltung. Wie eine Beteiligung steuerneutral in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird, steht auf der Seite zur Einbringung von Kapitalanteilen.
Ob eine Holding für Sie sinnvoll ist und in welchem Land sie sitzen sollte, beurteilt Ihr Steuerberater. Diese Seite beschreibt die Mechanik; sie sagt nichts darüber, wie Ihr Fall ausgeht, und sie empfiehlt kein Land.