Einsatz der UK & Irland Limited (Ltd) als Holding

Der Standort UK & Irland ist auf Grund der neuen Gesetzgebungen mittlerweile der Top-Standort für die Errichtung einer internationalen Holding.

Der Gesetzgeber hat sich bemüht die Bedingungen für den Standort UK & Irland so attraktiv wie möglich zu gestalten und hat zahlreiche Gesetze und Steuern zu Gunsten der Unternehmer umgesetzt. Im Gegensatz zu bereits bekannten Steueroasen innerhalb Europas wie etwa Zypern oder Malta genießt England & Irland trotz der steuerlichen Vorteile heute einen ausgezeichneten Ruf bei Geschäftspartnern.

Highlights und Vorteile der UK & Irland Limited als Holding:

  • Keine Beschränkungen hinsichtlich der Rechtsform, der Höhe des Stammkapitals sowie der Herkunft der Gesellschafter
  • Keine Mindestbehaltefrist für Anteile an anderen Unternehmungen
  • Keine Beschränkungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Tätigkeit der Unternehmung sowie der Form der eingebrachten Vermögenswerte
  • Keine Beschränkungen hinsichtlich Kreditvergabe an Tochterunternehmen und Unternehmen auch außerhalb der Holdingstruktur
  • Uneingeschränkte Möglichkeit zur Eröffnung von in- und ausländischen Zweigniederlassungen sowie Beteiligungen an Personengesellschaften
  • Uneingeschränkter Kauf und Verkauf von Lizenzen, Markenrechten und Patenten sowie Erwerb von Immobilien
  • Schnelle und unbürokratische Gründung binnen weniger Werktage
  • Niedrige Kosten für Gründung und Administration der Gesellschaft
  • Einer der niedrigsten Steuersätze innerhalb der EU mit nur 12% Körperschaftssteuer (Irland), welcher durch besondere Vergünstigungen noch reduziert werden kann.
  • Unbegrenzter Zeitraum zur Vortragung von entstandenen Verlusten
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 50 Ländern in Europa und Außerhalb.
  • Möglichkeit zur Beantragung eines Schengen-Visums als“ Residence Permit“ für Ausländer welche in UK eine Immobilie erwerben möchten.
  • Kein negatives Image einer UK & Irland Gesellschaft im Vergleich zu Gesellschaften aus Steueroasen und anderen Offshore-Standorten.
  • Keine Steuer auf Gewinne aus Veräußerung von Aktien und Gesellschaftsanteilen
  • Keine Steuer auf den Erhalt von ausländischen Dividenden und keine Steuer auf die Zahlung von Dividenden ins Ausland (ausgenommen Ausschüttung in bekannte Steueroasen)
  • bei Ausschüttung an Gesellschaften im In- und Ausland fällt keine Steuer an.
  • Keine zusätzliche Besteuerung von erhaltenen Zinszahlungen und Lizenzgebühren von Tochterunternehmen.
  • Steuerbefreiung auf die Mehrwertsteuer bei Import und Export von Gütern in die europäische Union und an Drittländer.

Sie können die UK & Irland Holding auch als Niederlassung in der D/A/CH Region betreiben und steuerliche Vorteile generieren. Lesen Sie mehr zu den Möglichkeiten der Niederlassung.

Informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten einer Ltd & Co KG in Österreich oder Deutschland.

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