Die Vor- & Nachteile der UK & Irland Limited in Österreich

Vorteile und Nachteile der Limited

Die Vor- & Nachteile der UK & Irland Limited

Die Gründung einer attraktiven Gesellschaftsform erfordert Kapital. Die Limited gilt zunehmend als Alternative zu herkömmlichen Rechtsformen wie die GmbH.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Limited kann schnell und relativ unkompliziert Online gegründet werden. Man muss sich aber im Klaren sein, dass das Unternehmen dann, zumindest auf dem Papier, seinen Sitz in Großbritannien oder Irland hat. Vor Ort ist es, dank der europäischen Niederlassungsfreiheit, eine österreichische Niederlassung, die separat in das österreichische Firmenbuch eingetragen wird.

Folgende Argumente zeigen die vorrangigsten Vor- und Nachteile, die bei der Gründung einer Limited als Alternative zu einer GmbH entstehen können:


Vorteile englischen und irischen Limited:

  • Für die Limited ist im Gegensatz zur GmbH kein Mindeststammkapital vorgeschrieben
  • Für jeden Geschäftszweck geeignet
  • Die Gründungskosten sind deutlich niedriger
  • Keine Durchgriffshaftung
  • Gründung binnen weniger Stunden möglich
  • Beschränkung der persönlichen Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, somit wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet
  • Als preiswerter GmbH-Ersatz schon ab 190,- EUR
  • Die Limited ist schneller und einfacher gegründet als eine GmbH
  • Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich
  • Gründung und Gesellschafterwechsel ohne Notariatsakt möglich
  • Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (zum Beispiel wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt)
  • Eine Limited lässt sich gegen eine geringe Gebühr unbürokratisch wieder löschen
  • unbürokratische Administration der Gesellschaft
  • Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform


Nachteile englischen und irischen Limited:

  • englische Zustelladresse für Behördenpost erforderlich (im Gründungspaket ab "M" enthalten)
  • englische Bilanzlegungs- und Publizitätsvorschriften
  • kollisionsrechtliche Verknüpfungen im Gesellschaftsrecht möglich
  • vereinzelt Skepsis bei regionalen inländischen Geschäftspartnern

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