Preise für eine Vorrats-Ltd mit Niederlassung in Österreich

Sofort handlungsfähig statt wochenlang auf Registrierung und Eintragung warten.

Bereits errichtete irische Limited, beim Companies Registration Office eingetragen, mit Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch, Steuernummer und häufig bereits vorhandener UID-Nummer – auf Wunsch auch mit bestehendem Bankkonto (vorbehaltlich Zustimmung der Bank).

  • sofort verfügbar
  • schuldenfrei
  • altlastenfrei
  • kein Mindestkapital

Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden

  • Zweifach eingetragen – CRO und Firmenbuch
  • EU-Gesellschaft mit voller Niederlassungsfreiheit
  • Vertraglich zugesicherte Lastenfreiheit
  • Ohne persönliches Erscheinen möglich
Ihre Vorteile

Warum Unternehmer eine Vorrats-Limited übernehmen

Sie kaufen keine Hülle – Sie kaufen Zeit, Sicherheit und sofortige Handlungsfähigkeit. Das sind die Gründe, die in unseren Mandaten den Ausschlag geben.

Sofort starten

Keine Wartezeit auf die Registrierung in Irland und die Eintragung der Zweigniederlassung in Österreich. Beides ist erledigt.

Kein Gründungsrisiko

Satzung, Kapitalaufbringung und beide Registereintragungen sind abgeschlossen und nachgewiesen.

Geringes Kapitalerfordernis

Anders als bei der GmbH ist kein Mindeststammkapital aufzubringen. Die Höhe legen Sie selbst fest – üblich sind EUR 1.000.

Steuernummer & UID

Die Steuernummer der österreichischen Zweigniederlassung besteht; die UID-Nummer bleibt, soweit bereits erteilt, weiter verwendbar.

Rechtliche Sicherheit

Wir sichern Ihnen die Lastenfreiheit vertraglich zu: keine Geschäftstätigkeit, keine Verbindlichkeiten, keine Altlasten.

Alles aus einer Hand

Irland und Österreich, CRO und Firmenbuch, Übersetzungen und Beglaubigungen – ein Ansprechpartner von der Anfrage bis zur Übergabe.

Leistungsumfang

Was ist bereits enthalten?

Jede von uns vermittelte Gesellschaft ist eine irische Private Company Limited by Shares, die nie operativ tätig war – eine Vorratsgesellschaft mit bereits eingetragener Zweigniederlassung in Österreich.

  • Irische Limited, beim CRO eingetragenRechtlich bestehende Kapitalgesellschaft mit eigener Registrierungsnummer.
  • Zweigniederlassung im österreichischen FirmenbuchEingetragen nach § 12 UGB, mit benanntem ständigen Vertreter.
  • Gesellschaftskapital aufgebrachtHöhe und einbezahlter Betrag werden je Gesellschaft ausgewiesen, ein aktueller Kontonachweis liegt vor.
  • Steuernummer beim FinanzamtDie steuerliche Erfassung der Zweigniederlassung ist bereits erfolgt.
  • UID-Nummer, soweit bereits erteiltDirekt weiterverwendbar – ohne neues Vergabeverfahren.
  • Company Secretary bestelltNach irischem Recht erforderlich, sobald die Gesellschaft nur einen Director hat.
  • Keine GeschäftstätigkeitDie Gesellschaft war zu keinem Zeitpunkt operativ tätig, schulden- und altlastenfrei.
  • Vollständige UnterlagenCertificate of Incorporation, Constitution, Firmenbuchauszug und beglaubigte Übersetzungen.
Ablauf

In vier Schritten zur eigenen Limited

Von der Anfrage bis zur Handlungsfähigkeit vergehen in der Regel nur wenige Tage.

Erstgespräch & Auswahl

Wir klären Ihr Vorhaben, den gewünschten Firmenwortlaut und den Standort der Zweigniederlassung.

Angebot & Unterlagen

Sie erhalten ein verbindliches Angebot. Parallel läuft die Identitätsprüfung (KYC).

Übertragung

Die Anteile werden privatschriftlich übertragen – irisches Recht verlangt keinen Notariatsakt. Für die Firmenbucheingaben genügt eine Beglaubigung.

Register & Übergabe

Wir veranlassen die Änderungen beim CRO und im Firmenbuch. Danach sind Sie unmittelbar handlungsfähig.

Preisübersicht

Was kostet eine Vorrats-Limited?

Der Erwerb setzt sich aus zwei steuerlich klar getrennten Positionen zusammen: dem Kaufpreis der Gesellschaft und unserer Dienstleistung für die Übernahme.

Dienstleistung Übernahme

zzgl. 20 % Umsatzsteuer

Auf Anfrage

  • Koordination des gesamten Ablaufs
  • Anteilsübertragung und Registereingaben
  • Änderungen beim CRO und im Firmenbuch
  • Projektleitung bis zur Übergabe
  • Identitätsprüfung (KYC)

Gesellschaftskapital: Die irische Limited kennt kein gesetzliches Mindestkapital – die Höhe legen Sie selbst fest. Bei unseren Mandanten sind EUR 1.000 üblich. Das Kontoguthaben der Gesellschaft ist nicht im Kaufpreis enthalten, sondern wird bei der Übernahme abgelöst. Maßgeblich ist der Kontostand laut Nachweis zum Übergabestichtag. Das abgelöste Guthaben bleibt Vermögen Ihrer Gesellschaft und steht Ihnen als Betriebsmittel zur Verfügung.

Zusätzlich anfallende Fremdkosten: Eingabegebühren des österreichischen Firmenbuchs, Gebühren des Companies Registration Office, Unterschriftsbeglaubigungen und beglaubigte Übersetzungen werden direkt von den jeweiligen Stellen verrechnet und hängen vom Umfang der Änderungen ab. Gesellschaftsteuer fällt in Österreich seit 2016 nicht mehr an.

Da jede Übernahme individuell ist – etwa je nach gewünschtem Firmenwortlaut, Gesellschafterstruktur oder Gewerbeberechtigung – erstellen wir Ihnen nach einem kurzen Erstgespräch ein verbindliches Fixpreis-Angebot.

Optional

Zusätzliche Leistungen rund um die Übernahme

Sie entscheiden, welche Schritte wir zusätzlich für Sie übernehmen. Alle Positionen können einzeln oder als Paket beauftragt werden.

LeistungWas wir für Sie übernehmen
Firmenwortlaut ändern Prüfung der Zulässigkeit in beiden Registern, Beschluss, Eingabe beim CRO und im österreichischen Firmenbuch.
Directorwechsel Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung inklusive Meldung an das Companies Registration Office.
Ständiger Vertreter Benennung und Eintragung des ständigen Vertreters für die österreichische Zweigniederlassung.
Company Secretary Bestellung des Secretary – nach irischem Recht erforderlich, sobald die Gesellschaft nur einen Director hat.
Section-137-Bond Sicherheitsleistung für den Fall, dass kein Director im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist.
Gewerbeanmeldung Prüfung der Gewerbeberechtigung, Antragstellung bei der Gewerbebehörde und Begleitung bis zum Bescheid.
Geschäftskonto Vorbereitung der Bankunterlagen und Begleitung der Kontoeröffnung. Die Entscheidung trifft die Bank.
Geschäftsanschrift & Sitz Zustelladresse in Irland oder Österreich, Postbearbeitung und Weiterleitung.
Buchhaltung & Abschlüsse Laufende Buchführung der österreichischen Zweigniederlassung und der irische Annual Return.
Übersetzungen & Beglaubigungen Beglaubigte Übersetzungen, Notarbeglaubigungen und Apostillen für den internationalen Einsatz Ihrer Dokumente.

Alle Zusatzleistungen auf Anfrage. Der Aufwand hängt vom Einzelfall ab – etwa vom gewünschten Firmenwortlaut, von der Gesellschafterstruktur oder von der jeweiligen Behörde. Wir nehmen die von Ihnen gewünschten Positionen in Ihr individuelles Angebot auf und weisen sie dort mit Fixpreis aus.

Honorare verstehen sich netto zzgl. 20 % Umsatzsteuer. Behördliche Gebühren und Kosten Dritter werden gesondert verrechnet.

Rechtsordnung

Warum irisch und nicht englisch?

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich für die Europäische Union ein Drittstaat. Die Niederlassungsfreiheit, auf der die Anerkennung der englischen Limited im deutschsprachigen Raum beruhte, gilt für sie nicht mehr. Die Rechtslage ist seither umstritten und für einen dauerhaften Auftritt in Österreich schwerer kalkulierbar.

Irland ist Mitgliedstaat geblieben. Eine irische Limited genießt die Niederlassungsfreiheit uneingeschränkt, wird englischsprachig geführt und ist in Aufbau, Organen und Kosten der englischen Limited sehr ähnlich. Für ein Vorhaben in Österreich ist sie heute die naheliegende Wahl – deshalb vermitteln wir hier ausschließlich irische Gesellschaften.

Klarstellung

Ein Wort zur Besteuerung

Irland hat mit 12,5 % einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze der Europäischen Union. Für eine Limited, die über eine Zweigniederlassung in Österreich tätig ist, gilt das jedoch nicht ohne Weiteres: Gewinne, die dieser Betriebsstätte zuzurechnen sind, werden in Österreich besteuert – dort mit 23 % Körperschaftsteuer.

Wir sagen das offen, weil es häufig anders erwartet wird. Der Vorteil der irischen Limited liegt nicht im Steuersatz, sondern im geringen Kapitalerfordernis, in der schnellen Errichtung und in der Flexibilität der Struktur. Wo eine Gestaltung steuerlich tatsächlich etwas bringt, sagen wir es Ihnen – und wo nicht, ebenfalls.

Häufige Fragen

Das fragen uns Unternehmer am häufigsten

Kann ich sofort Rechnungen schreiben?

Ja. Nach der Übertragung können Sie unmittelbar mit Ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Voraussetzung ist – wie bei jeder Gesellschaft – eine allenfalls erforderliche Gewerbeberechtigung.

Ist die Gesellschaft schuldenfrei?

Ja. Die Gesellschaft war nie operativ tätig und ist frei von Verbindlichkeiten. Dies wird Ihnen vertraglich zugesichert. Vorab erhalten Sie den irischen Registerauszug und den österreichischen Firmenbuchauszug.

Brauche ich einen Notar?

Nein. Für die Anteilsübertragung sieht irisches Recht keine notarielle Form vor. Für die Eingaben ins österreichische Firmenbuch werden Unterschriften beglaubigt – das ist auch bei einem Notar im Ausland oder über die Botschaft möglich.

Muss ein Director in Irland wohnen?

Nein, aber mindestens ein Director muss im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein. Ist das nicht der Fall, tritt an dessen Stelle eine Sicherheitsleistung – der sogenannte Section-137-Bond. Wir übernehmen das für Sie.

Wie viel Kapital muss ich einzahlen?

Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Unsere Mandanten hinterlegen meist EUR 1.000. Der Betrag bleibt Vermögen der Gesellschaft und wird bei der Übernahme zusätzlich zum Kaufpreis abgelöst.

Welche laufenden Pflichten habe ich?

In Irland ein jährlicher Annual Return samt Abschluss an das Companies Registration Office, in Österreich die Buchführung und die Abgabenerklärungen der Zweigniederlassung. Beides übernehmen wir auf Wunsch.

Kann ich den Firmenwortlaut frei wählen?

Im Rahmen der irischen und österreichischen Firmenvorschriften ja. Wir prüfen Ihren Wunschwortlaut vorab auf Zulässigkeit und Verwechslungsgefahr in beiden Registern und veranlassen die Änderung.

Muss ich als ausländischer Unternehmer etwas beachten?

Eine Übernahme ist auch aus dem Ausland möglich. Weder Gesellschafter noch Director müssen in Österreich ansässig sein. Zu beachten sind die Identitätsprüfung, beglaubigte Übersetzungen sowie die Anforderungen der Bank.

Sprechen wir über Ihre Gesellschaft

Wir zeigen Ihnen die aktuell verfügbaren Vorrats-Limiteds, klären Ihre Anforderungen und erstellen Ihnen ein verbindliches Fixpreis-Angebot.

Telefon AT +43 5524 22308 CH +41 58 5105770 DE +49 69 96759363

Schriftlich Kontaktformular E-Mail schreiben